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Hybrid-Seminar

Bauabfallrecht aktuell

ErsatzbaustoffVO, LAGA M23, Abfallende, Aktuelle Urteile

Bauabfallrecht aktuell
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18.03.2026 (09:00 - 17:00)

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Hollestr. 1
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Das Bauabfallrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichen Normenwerk geregelt, sondern... mehr

Bauabfallrecht aktuell

Das Bauabfallrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichen Normenwerk geregelt, sondern auf mehrere Gesetze, Verordnungen und ein untergesetzliches Regelwerk verteilt.
Für einen wichtigen Teilbereich hat die Mitte 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung neue Grundlagen geschaffen und die LAGA M20 verdrängt. Letztere hat aber für die Verwertung mineralischer Bauabfälle außerhalb technischer Bauwerke weiterhin ihre Bedeutung. Dies gilt auch für die im Jahr 2023 novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung.

Ebenfalls seit 2023 ist die „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA M23)“ in Kraft getreten, die u.a. den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten regelt.

Des Weiteren sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wichtigen Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichte zu Fragen der Entsorgung mineralischer Bauabfälle ergangen. Diese betreffen u.a. das Ende der Abfalleigenschaft für mineralische Abfälle, das möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode in einer eigenen Verordnung geregelt werden soll.

Zum Thema

Das Seminar gibt einen praxisbezogenen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen des Bauabfallrechts und ihrer Verzahnung. Es werden die Voraussetzungen und Besonderheiten der verschiedenen Entsorgungswege für mineralische Bauabfälle geklärt und häufig auftretene Zweifels- und Auslegungsfragen geklärt.

Zielsetzung

Die Verteilung des Bauabfallrechts auf verschiedene Regelwerke erschwert die Handhabung in der Praxis und führt zu zahlreichen Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen.

Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen rechtssicher und wirtschaftlich zu handhaben.

Teilnehmerkreis

Verantwortliche für abfallrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der Bauauftraggeber/-innen, Bauauftragnehmer/-innen sowie der Verwaltung und aus Planungsbüros. Bauleiter/-innen, Bausachverständige, Architekten/-innen, Fach- und Führungskräfte der Bauwirtschaft.

.

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Änderungen im bisherigen Bauabfallrecht durch Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Bundes-Bodenschutzverordnung
    • Anwendungsbereich der EBV und BBodSchVO
    • Definition von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB)
    • Regelungen zur Untersuchung und Verwertung von Bodenmaterial im Vergleich zur LAGA M20
    • Materialbezogene Untersuchungs-, Bewertungs-/Klassifizierungs- und Dokumentationspflichten bei der Herstellung und Verwendung von MEB
    • Zulässigkeit des Einbaus von MEB in technische Bauwerke

  • Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle
    • Die neue LAGA M23
      • Aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Entsorgung asbestbelasteten Bauabfalls

    • Ende der Abfalleigenschaft von Bodenaushub und Bauschutt
      • Abfallbegriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
      • Nichteintritt der Abfalleigenschaft von Bodenaushub bei feststehender zukünftiger Verwendung
      • Wiederverwendung von Bodenaushub am Aushubort
      • Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt/RC-Baustoffen
      • Eckpunktepapier des BMUV zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe

    • Rechtsprobleme der Entsorgung von Bauabfällen im Rahmen von Bauverträgen
      • Regelungen der VOB/B und VOB/C mit Bezug zur Entsorgung von Bauabfällen
      • Schadstoffuntersuchungen und unerwartetes Auftreten von Schadstoffbelastungen
      • Nachtragsvergütung bei fehlenden oder unklaren Angaben zur Schadstoffbelastung
      • Haftungsfragen bei der Entsorgung von Bauabfällen


    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

    Nützliche Links zu "Bauabfallrecht aktuell"

    Referenten

    Dr. jur. Harald Freise

    RA Dr. jur. Harald Freise
    Stellvertr. Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen
    Geschäftsführer des Verbandes der Recycling- und Entsorgungsunternehmen in Niedersachsen
    Mitglied der 8. Regierungskommission Niedersachsen "Nachhaltige Politik und Digitaler Wandel"
    Mitglied des Umweltausschusses des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
    Leiter des AK Nord der Deutschen Gesellschaft für Baurecht

    Hinweise

    Das Seminar ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.

    Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

    Sind sie nun gefährlicher als Verbrenner oder nicht? Das möglicherweise durch eine E-Auto-Batterie verursachte Feuer an Bord der „Fremantle Highway“ hat in der Öffentlichkeit viele Fragen aufgeworfen. Zumal in den Medien immer wieder das Beispiel einer norwegischen Reederei genannt wird, die bereits ein Transportverbot für Elektroautos verhängt hat …
    Mitte 2024 werden mit der sogenannten „Mantelverordnung“ und ihren Kernbestandteilen „Ersatzbaustoffverordnung“ und „Novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung“ die bisherigen geltenden Länderregelungen ersetzt. Welche Konsequenzen das hat, besprachen wir mit dem ausgewiesenen Experten Dr. jur. Harald Freise.
    Wer die Geschichte des HDT kennt, könnte auf die Idee kommen, Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut sei bei Bau-Seminaren deshalb so stark aufgestellt, weil unser Gründer und erster Leiter von Hause aus Bauingenieur gewesen ist. Tatsächlich hat das noch viel tiefergehende Gründe …
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