Fortbildung für Laserschutzbeauftragte
Aktualisierung der Fachkenntnisse und Sachkunde gemäß OStrV und TROS Laserstrahlung
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Fortbildung für Laserschutzbeauftragte
Inhalte dieses Kurses sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen, sowie Neuerungen im Laserstrahlenschutz. Schwerpunkte sind neben der "Gefährdungsbeurteilung" die Erläuterung der "Technischen Regeln Optische Strahlen" (TROS) und die "Verordnung künstliche optische Strahlung" (OStrV).
Dieser Kurs ist eine Fortbildung für Laserschutzbeauftragte, die bereits einen Laserschutzkurs erfolgreich absolviert haben. Gemäß TROS sollte diese Fortbildung alle 5 Jahre durchgeführt werden.
Zielsetzung
Gemäß OStrV müssen bestelle Laserschutzbeauftragte ihre Qualifikation ("Fachkenntnisse") durch Fortbildungen aktuell halten. Dieser 8-stündige Kurs ist hierfür geeignet und entspricht dem DGUV Grundsatz 303-005.
Teilnehmerkreis
Bereits ausgebildete Laserschutzbeauftragte aus den Bereichen: Materialbearbeitung, Materialbeschriftung, Mess- und Kommunikationstechnik
Programm
Seminar, 08:30 bis 15:30 Uhr
- Begrüßung und Einführung und Erstellung von Fragen
- Einführung Laserstrahlung, Strahlungsgrößen und biologische Wirkungen
- Aktuelles zu rechtlichen Grundlagen im Überblick OStrV TROS Laserstrahlung; Strahlenschutzgesetz (UKP-Laser)
- Einführung in die GB Laserstrahlung TROS Laserstrahlung
Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
- Schutzmaßnahmen
Schwerpunkt Auswahl von Laserschutzbrillen DGUV I
- Beispiele von Gefährdungsbeurteilungen
Gruppenarbeit
- Abschlussdiskussion und Beantwortung offener Fragen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Nützliche Links zu "Fortbildung für Laserschutzbeauftragte"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Kurszeiten: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
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