Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S4.1, S4.2 und S4.3
(Module AR, AU, AO und AFA)

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Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S4.1, S4.2 und S4.3
Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S4.1, S4.2 und S4.3.
Zum Thema
Dieser Kurs beinhaltet die Lehrinhalte der Module AR, AU, AO und AFA der genannten Richtlinie. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs wird daher auch die Fachkunde für die Fachkundegruppen S1.1 bis S6.1 aktualisiert.
Programm
Kurs, 08:30 bis 17:45 Uhr
- Neue Bestimmungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Dosisbegriffe, Strahlenschutzbegriffe, Strahlenschutzbereiche, Dosisgrenzwerte
- Technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Organisation des Strahlenschutzes, Rechtsstellung
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten
- Strahlenschutzmessgeräte neuester Stand
- Beschäftigung in fremden Anlagen, Aufteilung der Strahlenschutzaufgaben auf den §25-Betrieb und auf die fremde Anlage
- Technische Maßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Radionuklidlaboratorien nach DIN 25425
- Behandlung radioaktiver Abfälle, Ableitung radioaktiver Stoffe, Freigabe
- Erfolgskontrolle
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Zielsetzung
Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der "Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung" in der Fassung vom 19.04.2006 für die folgenden Anwendungsgebiete der Fachkundegruppen S4.1, S4.2 und S4.3.
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen:
- FKG S4.1: Umgang mit offenen rad. Stoffen mit Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenze nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV
- FKG S4.2: Umgang mit offenen rad. Stoffen mit Aktivitäten über dem 105-fachen der Freigrenze nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV
- FKG S4.3: Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG - Errichtung, Betrieb oder sonstige Innehabung, Stilllegung, sicherer Einschluss einer Anlage sowie Abbau einer Anlage oder von Anlagenstellen zur
- Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen
- Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 AtG
- Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen nach § 9 AtG
- Planfeststellungsverfahren nach § 9b AtG
Teilnehmerkreis
Bereits bestellte Strahlenschutzbeauftragte und Personen, die die Fachkunde für die o.g. Fachkundegruppen besitzen und diese Fachkunde aktualisieren wollen.
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die zuständigen Stellen/Behörden grundsätzlich eine Aktualisierung der Fachkunde auf den Tag genau fordern. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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