Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S5
(Module AR, AU, AFA)

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Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S5
Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S5.
Zum Thema
Der Kurs entspricht inhaltlich den Modulen AR, AU und AFA der Fachkunderichtlinie.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der "Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung" in der Fassung vom 19.04.2006 für das Anwendungsgebiet der Fachkundegruppe S5:
- Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 25 StrlSchV
Teilnehmerkreis
Bereits bestellte Strahlenschutzbeauftragte und Personen, die die Fachkunde für die o.g. Fachkundegruppe besitzen und die diese Fachkunde aktualisieren wollen.
Programm
Kurs, 08:30 bis 16:30 Uhr
- Neue Bestimmungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Dosisbegriffe, Strahlenschutzbegriffe, Strahlenschutzbereiche, Dosisgrenzwerte
Dr. Bernd Lorenz
- Technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen
Dr. Bernd Lorenz
- Organisation des Strahlenschutzes, Rechtsstellung
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Hauser
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Hauser
- Strahlenschutzmessgeräte - neuester Stand
Dipl.-Ing. Hardi Krumbach
- Beschäftigung in fremden Anlagen, Aufteilung der Strahlenschutzaufgaben auf den §25-Betrieb und auf die fremde Anlage
Dipl.-Phys. Matthias Holl
- Erfolgskontrolle
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Referenten
Dipl.-Phys. Matthias Holl
Dipl.-Ing. Hardi Krumbach
Dr. Bernd Lorenz
Lorenz Consulting Essen
Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Schwall
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
- Bitte beachten Sie unbedingt, dass die zuständigen Stellen/Behörden grundsätzlich eine Aktualisierung der Fachkunde auf den Tag genau fordern. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der zuständigen Stelle auf Verlangen vorgelegt werden kann.
- Für eine Online-Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie benötigen eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung
- Kamera und Mikrofon sind verpflichtende Ausstattung. Die Kamera muss für eine Anwesenheitskontrolle die ganze Zeit eingeschaltet sein. Die abschließende Prüfung wird unter Aufsicht durchgeführt.
- Als Gerät wird empfohlen: Ein PC oder Laptop. Smartphones sind nicht zugelassen!
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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