Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S5
(Module AR, AU, AFA und ABF)

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Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S5
Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S5.
Zum Thema
Der Kurs entspricht inhaltlich den Modulen AR, AU und AFA der Fachkunderichtlinie.
Das Modul ABF (Beförderung von radioaktiven Stoffen) ist mit diesem Kurs ebenfalls abgedeckt.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der "Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung" in der Fassung vom 19.04.2006 für das Anwendungsgebiet der Fachkundegruppe S5:
- Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 25 StrlSchV
Teilnehmerkreis
Bereits bestellte Strahlenschutzbeauftragte und Personen, die die Fachkunde für die o.g. Fachkundegruppe besitzen und die diese Fachkunde aktualisieren wollen.
Programm
Kurs, 08:30 bis 16:30 Uhr
- Neue Bestimmungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Dosisrichtwerte, Radon an Arbeitsplätzen, neue Fachkunden
Bitte beachten Sie: Die Kamera muss für eine Anwesenheitskontrolle die ganze Zeit eingeschaltet sein.
- Technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Organisation des Strahlenschutzes, Rechtsstellung
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten
- Strahlenschutzmessgeräte - neuester Stand
- Beschäftigung in fremden Anlagen, Aufteilung der Strahlenschutzaufgaben auf den §25-Betrieb und auf die fremde Anlage
- Erfolgskontrolle
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Für eine Online-Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie benötigen eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung
- Kamera und Mikrofon sind verpflichtende Ausstattung. Die Kamera muss für eine Anwesenheitskontrolle die ganze Zeit eingeschaltet sein. Die abschließende Prüfung wird unter Aufsicht durchgeführt.
- Als Gerät wird empfohlen: Ein PC oder Laptop. Smartphones sind nicht zugelassen!
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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