Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe R3
(Modul ARG)

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Information
Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe R3
Inhalt
- Das aktuelle Strahlenschutzrecht
- Grenzwerte
- Strahlenschutzbereiche
- Dosisgrößen
- Berufliche Strahlenexposition
- Besonderheiten bei Röntgengeräteschränken
Zum Thema
5-jährige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung die Fachkundegruppe R3.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die zuständigen Stellen/Behörden grundsätzlich eine Aktualisierung der Fachkunde auf den Tag genau fordern. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Teilnehmerkreis
Bereits bestellte Strahlenschutzbeauftragte und Personen, die die Fachkunde für die Fachkundegruppen R3 besitzen und diese Fachkunde aktualisieren wollen.
Programm
Kurs, 09:00 bis 13:00 Uhr
- Neuerungen im Strahlenschutzrecht
Teil 1
- Neuerungen im Strahlenschutzrecht
Teil 2
- Neues zu Grenzwerten, Strahlenschutzbereichen und zur beruflichen Strahlenexposition, neue Dosisgrößen.
Besonderheiten bei Röntgengeräteschränken, Basis-, Hoch- und Vollschutzgeräten
- Repetitorium und Prüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
- Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der zuständigen Stelle auf Verlangen vorgelegt werden kann.
- Für eine Online-Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie benötigen eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung
- Kamera und Mikrofon sind verpflichtende Ausstattung. Die Kamera muss für eine Anwesenheitskontrolle die ganze Zeit eingeschaltet sein. Die abschließende Prüfung wird unter Aufsicht durchgeführt.
- Als Gerät wird empfohlen: Ein PC oder Laptop. Smartphones sind nicht zugelassen!
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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