Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal

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Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal
Mit diesem 4-stündigen Kurs können Sie Ihre Kenntnisse im Bereich der interventionellen und intraoperativen Durchleuchtung aktualisieren. Es wird aktuelles Wissen über gesetzliche Regelungen (StrlSchG und StrlSchV) und Neuerungen im praktischen Strahlenschutz vermittelt.
Zum Thema
Die Aktualisierung der Kenntnisse muss laut Strahlenschutzgesetzgebung alle fünf Jahre auf den Tag genau erfolgen. Fristüberschreitungen sind nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde möglich. Das Zertifikat des Aktualisierungskurses muss in der Regel nicht an die zuständige Stelle gesendet, sondern nur auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zielsetzung
Der Kurs dient der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß § 74 des StrlSchG vom 27.06.2017 und § 49 Abs. 3 der StrlSchV in der Fassung vom 29.11.2018.
Teilnehmerkreis
Personen, die ursprünglich einen 20-stündigen Kenntniskurs absolviert haben, z. B. OTA oder Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, z. B. Krankenpflegepersonal, deren Tätigkeit sich im Rahmen einer Operation oder Intervention auf das Bedienen einer einfachen Röntgeneinrichtung (C-Bogen) unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes beschränkt.
Programm
Online-Kurs, 09:00 bis 13:00 Uhr
- Die aktuelle Strahlenschutzgesetzgebung
- Pause
- Möglichkeiten der Dosisreduzierung durch moderne Schutzausrüstung, Patientenschutzmittel und geräteseitige Abschirmungen, Strahlenschutz bei Interventionen
- Repetitorium und Prüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Der Präsenzteil findet 2022 als Livestream statt. Sie benötigen einen aktuellen Web-Browser (Google Chrome oder Firefox), eine Kamera und ein Mikrofon.
Ab 2023 ist die Teilnahme im Hörsaal oder per Livestream wählbar! Eine Online-Teilnahme gilt aktuell noch vorbehaltlich einer 2023 zu erwartenden gesetzlichen Änderung.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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