Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal

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Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal
Zum Thema
Die Aktualisierung der Kenntnisse muss laut Strahlenschutzgesetzgebung alle fünf Jahre auf den Tag genau erfolgen. Fristüberschreitungen sind nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde möglich. Das Zertifikat des Aktualisierungskurses muss in der Regel nicht an die zuständige Stelle gesendet, sondern nur auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zielsetzung
Der Kurs dient der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß § 74 des StrlSchG vom 27.06.2017 und § 49 Abs. 3 der StrlSchV vom 29.11.2018 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Teilnehmerkreis
Personen, die ursprünglich einen 20-stündigen Kenntniskurs absolviert haben, z. B. OTA oder Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, z. B. Krankenpflegepersonal, deren Tätigkeit sich im Rahmen einer Operation oder Intervention auf das Bedienen einer einfachen Röntgeneinrichtung (C-Bogen) unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes beschränkt.
Programm
Kurs, 09:00 bis 13:00 Uhr
- Die aktuelle Strahlenschutzgesetzgebung
Bitte beachten Sie: Die Kamera muss für eine Anwesenheitskontrolle die ganze Zeit eingeschaltet sein.
- Möglichkeiten der Dosisreduzierung durch moderne Schutzausrüstung, Patientenschutzmittel und geräteseitige Abschirmungen, Strahlenschutz bei Interventionen
- Schriftliche Prüfung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Teilnahme ist im Hörsaal oder per Livestream wählbar.
Für eine Online-Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie benötigen eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung
- Kamera und Mikrofon sind verpflichtende Ausstattung. Die Kamera muss für eine Anwesenheitskontrolle die ganze Zeit eingeschaltet sein. Die abschließende Prüfung wird unter Aufsicht durchgeführt.
- Als Gerät wird empfohlen: Ein PC oder Laptop. Smartphones sind nicht zugelassen!
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
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