Dr.-Ing. Andreas Mehlan
- Promovierter Maschinenbau-Ingenieur
- Seit 30 Jahren in leitender Position als Entwicklungsleiter im nationalen und internationalen Umfeld tätig.
- Strahlenschutzbeauftragter mit Fachkunde R1.1, S3.2, R8
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Inhalt
In diesem Vortrag werden die prinzipiellen, gesetzlichen Rahmenbedingungen des „Strahlenschutzes“ in der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt.
Die Teilnehmenden lernen die zuständigen Stellen und Ansprechpartner in der Verwaltung, am Beispiel von NRW, kennen.
Sie werden in das „Strahlenschutzgesetz“ und die „Strahlenschutzverordnung“ eingeführt.
Gemeinsam werden daraus die „Verantwortungen und Pflichten“ abgeleitet, die sich daraus für Sie als Strahlenschutzverantwortlichen ergeben.
Im Detail werden:
erklärt und veranschaulicht.
Das Ziel des Vortrages ist es, den Teilnehmenden eine Struktur an die Hand zu geben, mit der sie die, auf sie entfallende Verantwortung als Geschäftsführer/-in aufnehmen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen können.
Zum Thema
Das Stahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordung legen die volle Verantwortung in die Person von Vorständen, Geschäftsführer/-innen und Inhaber von Personengesellschaften.
Aus diesen gesetzlichen Regelungen ergeben sich zahlreiche Pflichten, die nicht delegierbar sind. Zuarbeiten kann dem Strahlenschutzverantwortlichen ein Strahlenschutzbeauftragter, um die Details wie Strahlenschutzmaßnahmen, Strahlenschutz-Notfallpläne, Strahlenschutz-Dokumentationspflichten, Exposition mit ionisierender Strahlung und Strahlenschutzbereiche, geplante Exposition und Maßnahmen bei ungewollter Kontamination, Personendosimetrie und arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen unterstützend zu gewährleisten und im laufenden Betrieb umzusetzen.
Zielsetzung
Es werden die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen genannt, die die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Strahlenschutzverantwortlichen definieren.
Es werden die beteiligten, staatlichen Kontrollorgane benannt und eine beispielhafte Betriebsorganisation des Strahlenschutz aufgezeigt, die zur Genehmigung des Betriebs von Anlagen, die ionisierende Strahlen freisetzen, geeignet ist.
Betriebliche Organisation, notwendige Fachkunde und betriebliche Organisation dienen der Umsetzung.
Teilnehmerkreis
Das Strahlenschutzgesetz schreibt in § 69:
"Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach StrlSchG bedarf oder eine entsprechende Anzeige zu erstatten hat. Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen."
Dieser Vortrag richtet sich an den genannten Personenkreis, um Kenntnisse über die Gesetze und Verordnungen, den behördlichen Aufsichtsapparat, die betriebliche Strahlenschutz-Organisation und die verbleibenden Rechte und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen zu vermitteln und einen genehmigungsfähigen Betrieb zu gewährleisten.
Programm
Hybrid-Seminar, 17:00 bis 18:30 Uhr
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Wahlweise kann die Veranstaltung in Präsenz in Essen oder als Online-Veranstaltung besucht werden.
Optional kann nach der Veranstaltung für einen weiteren Erfahrungsaustausch ein gemeinsames Abendessen stattfinden.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!
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