Brand- und Explosionsschutz: Augen auf beim Lackieren

Dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss, entspricht nicht nur der Lebenserfahrung. Dieser Umstand fand vor Jahrzehnten Eingang in die Rechtsprechung. Auch für Lackierarbeiten gilt daher: Safety first! Hierbei entstehen nämlich leicht entzündliche Dämpfe. Diese können sich bereits in geringen Konzentrationen mit Luft zu explosionsfähigen Gemischen verbinden. Durch das feine Zerstäuben erhöht sich die Entzündbarkeit zusätzlich. Zündquellen wie elektrostatische Aufladungen, heiße Oberflächen oder Funken können dann ausreichen, um einen Brand oder sogar eine Explosion auszulösen.

Überarbeitete DGUV Information 209-046 sorgt für Orientierung

Mit dem Gesagten wird verständlich, warum das Lackieren besonders sorgfältige Schutzmaßnahmen und eine technisch einwandfreie Absaug- und Lüftungstechnik erforderlich macht. Um Beschäftigte wirksam zu schützen, müssen entsprechende Sicherheits- beziehungsweise Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden. Orientierung bietet dabei die DGUV Information 209-046, die jüngst inhaltlich überarbeitet und umbenannt wurde („Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“).

Ein zentraler Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Bestimmung explosionsgefährdeter Bereiche in Spritzlackieranlagen sowie der Einteilung von Zonen, wofür in vielen Fällen vereinfachte Kriterien gelten. Zahlreiche bislang nicht detailliert behandelte Fälle wurden außerdem als Praxisbeispiele neu aufgenommen. Ferner wurden bauliche Anforderungen zum Brandschutz erweitert und die Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wurden darüber hinaus vervollständigt.

Insgesamt bietet die neue DGUV Information 209-046 einen deutlich präziseren Leitfaden, um Brand- und Explosionsrisiken beim Verarbeiten von Beschichtungsstoffen sicher zu beherrschen.

Die neue DGUV Information 209-046 kann als PDF kostenlos vom Server der DGUV geladen werden.

Weitere Informationen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
www.dguv.de

Bildhinweis:
Unser Titelbild entstand unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz.

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