Die Ausbildung zum Prüfsachverständigen richtet sich an:
- Konstrukteur von Krananlagen
- Fertigungsleiter und Montageleiter für die Herstellung von Kranen
- Sicherheitsingenieur
- Sicherheitsfachkraft
- Einkäufer eines Kranbetreibers
Wie wird man qualifizierter und geprüfter Prüfsachverständiger für Krane?
Um Prüfsachverständiger für Krane zu werden, nehmen Sie an unserem Wochenkurs: Lehrgang zum Prüfsachverständigen für Krane und Hebezeuge teil.
Wenn Sie dann noch eine 3 jährige Berufspraxis in Ihrer Kranart (z.B. Turmdrehkran, Brückenkran, Portalkran) nachweisen können und die geforderte Anzahl der Begleitungen mit einem Sachverständigen, werden Sie zur schriftlichen Prüfung zum Prüfsachverständigen in unserer Qualifizierungsstelle zugelassen. Für die schriftliche Prüfung gibt es mehrere Termine zur Auswahl pro Jahr.
Konkrete Angaben erhalten Sie in unserer Qualifizierungsstelle. Telefon: 0201-1803-268.
Ihr Vorteil: Ausgewählte Fachexperten schulen mit hohem Praxisbezug! Wissen aus erster Hand!
Qualifizierungsstelle zur Qualifizierung von Personen im Fachbereich Krane und Hebezeuge (FKH) im Haus der Technik
Seit 2015 verfügt das Haus der Technik über eine Qualifizierungsstelle zur Qualifizierung von Personen im Fachbereich Krane und Hebezeuge (FKH). Diese ist von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) anerkannt.
Das Angebot umfasst Schulungen einschließlich Prüfungen zum qualifizierten und geprüften Prüfsachverständigen und zur befähigten Person zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen sowie zur geprüften befähigten Person zur Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln und zur qualifizierten fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Suchen Sie für Ihren Betrieb oder Ihre Firma einen bestimmten Prüfsachverständigen?
Der FKH veröffentlicht alle geprüften und qualifizierten Prüfsachverständigen für Krane und Hebezeuge, die unsere qualifizierten Schulungen erfolgreich abgeschlossen haben, auf dieser Webseite.
Diese Liste der Prüfsachverständigen mit detaillierten Prüfungsbeschreibungen finden Sie in nachfolgenden PDFs, zusammengestellt nach
- PLZ
- Alphabet
Bedeutung der Kransachverständigen:
Von Kranen können bei Nichteinhaltung sicherheitstechnischer Prinzipien sowohl bei Konzipierung und Bau als auch bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und durch unzureichende Erhaltung des sicherheitstechnischen Zustandes erhebliche Gefährdungen für Personen sowie für Sachwerte und Umwelt ausgehen.
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, von denen in der Presse berichtet wird. Nicht selten werden Menschen lebensgefährlich verletzt.
Gefahren entstehen bei jedem Transportvorgang mit einem Kran. Dies gilt nicht nur für die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. beim An- und Abhängen sowie Führen von Lasten, sondern auch für Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Den Gefahren, die sich insbesondere aus dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen oder im Kraftfluß von Bauteilen ergeben können, wird durch vorgeschriebene Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und während des Betriebes entsprochen.
Für die Gewährleistung eines sicheren und unfallfreien Betriebes von Kranen, müssen notwendige Prüfungen durch Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Kenntnisse der Vorschriften sowie über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Geprüfte und qualifizierte und ermächtigte (Prüf-)Sachverständige erfüllen diese Anforderungen.
In Deutschland ist vor der ersten Inbetriebnahme eines Kranes eine Prüfung nach §14 (4) Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch einen Prüfsachverständigen bzw. §28 der DGUV V52 (UVV Krane) durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen erforderlich. Diese Abnahmeprüfung reicht von der Sichtung der für einen Kran vorliegenden Dokumente bis hin zur Prüfung aller sicherheitstechnisch relevanten Funktionen, Sicherheitsabstände und angrenzenden Bereiche (Unfallverhütungsvorschrift Krane DGUV V52, früher BGV D 6).
Um den zukünftigen internationalen und nationalen Anforderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, dass sowohl die Vorgaben über die Notwendigkeit und die Mindestabstände der Prüfungen bestehen bleiben. Auch die Anforderungen an die Kransachverständigen müssen erhalten bleiben.
Weiterhin erfordert die Vielzahl der an Kranen vorgenommenen Erneuerungen bzw. Modernisierungen, aber auch der zunehmende Kompliziertheitsgrad neuer Krane (z. B. Teilautomatisierung, Einsatz programmierbarer Steuerungen, moderne mit elektronischen Baugruppen gesteuerte Antriebssysteme, Anwendung elektronischer Baugruppen in der Sicherheitstechnik), für die Durchführung sowohl der Prüfungen nach wesentlichen Änderungen als auch der wiederkehrenden Prüfungen Personen mit entsprechend hoher Qualifikation.
Wie oft muss ich als Prüfsachverständiger Weiterbildungen besuchen?
Um die Anerkennung als Prüfsachverständiger aufrecht zu erhalten, muss sich der Prüfsachverständige alle 3 Jahre fortbilden. Zahlreiche Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsbereich Krane und Hebezeuge des Haus der Technik e. V. stehen hierfür zur Verfügung. Auch unter www.krananlagen-info.de gibt es alle Informationen für Kransachverständige.