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Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen

(Module GG und BF)

Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
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16.12.2025 08:30 - 18.12.2025 16:30

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen

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Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.

Das Modul GG beinhaltet die Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau und das Modul BF insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht.

Dieser Strahlungsschutzkurs fasst beide Module zusammen, sodass die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe hierdurch erworben werden kann. 

Zur Aktualisierung der Fachkunde für die Beförderung ist ein Kurs mit dem Modul ABF erforderlich.

Zum Thema

Die fachkundige Person kann durch diesen Kurs relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen. Weitere Inhalte sind die Zusammenarbeit mit dem nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Neben dem Kursbesuch ist für den Erwerb der Fachkunde noch der Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde) erforderlich. Für diese Fachkunde (S8) ist lediglich bei Personen ohne Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf eine praktische Erfahrung von 3 Monaten nachzuweisen. Mit einem geeignetem Ausbildungsberuf oder einem Fach- oder Hochschulabschluss beträgt die Sachkundezeit 0 Monate.

 

Zielsetzung

Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik für die Fachkundegruppe FKG S8.

 

Teilnehmerkreis

Personen die als Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden sollen und die Fachkunde S8 benötigen. 

Der Erwerb der Fachkunde ist auch für Gefahrgutbeauftragte (nach GGBefG, GbV, GGVSEB, ADR/RID/ADN) die als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden sollen, vorgeschrieben.

 

Programm

Kurs Tag 1, 08:30 bis 17:00 Uhr

  • Begrüßung und Einführung

  • Strahlenphysikalische Grundlagen

    Teil 1


  • Strahlenphysikalische Grundlagen

    Teil 2


  • Strahlenschutzbereiche, Strahlenschutzbegriffe, Dosisgrenzwerte

  • Strahlenmesstechnik, Messgeräte

  • Gesetzliche Grundlagen, Entscheidungsbereiche und Befugnisse, Grundpflichten, Rechtsstellung

  • Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

  • Technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, Freigabe, persönliche Schutzausrüstung, Brandschutz


Kurs Tag 2, 08:30 bis 16:00 Uhr

  • Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten



  • Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen

  • Strahlenschutzmessungen mit Demonstrationsübungen

    Personendosismessung, Kontaminationsmessung, Funktionskontrolle von Messgeräten, Fehlermöglichkeiten, natürliche Strahlenexposition, Ortsdosisleistungsmessungen, Funktionskontrolle von Messgeräten, Fehlermöglichkeiten


  • Strahlenbiologische Grundlagen, Strahlenrisiko, arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Zusammenfassung und Wiederholung

  • Schriftliche Prüfung

    (Modul GG)



Kurs Tag 3, 09:30 bis 16:15 Uhr

  • Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien

    Gefahrgutvorschriften, Internationale Empfehlungen, Sonstige Vorschriften und Regeln


  • Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

    Organisation des Strahlenschutzes, Strahlenschutzgrundsätze, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Unterweisung Buchführung, Kennzeichnung, Strahlenschutzanweisung, Mitteilungen, Lagerung und Sicherung


  • Strahlenschutz-Messtechnik und Strahlenschutz-Technik

    Personendosimetrie, Kritikalität, Technische Schutzmaßnahmen, Verpackung und Beförderung radioaktiver Stoffe


  • Strahlenschutz-Sicherheit

    Persönliche Schutzausrüstung, Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen


  • Schriftliche Prüfung


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Hinweise

Bitte bringen Sie am 1. Kurstag einen amtlichen Ausweis mit. 

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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+49 (0) 201 1803-1

Fachliche Fragen:
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+49 201 1803-215

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