Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
(Modul BF)

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Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.
Wenn Sie das Modul GG bereits absolviert haben, kann mit diesem Aufbaukurs (Modul BF) die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe erweitert werden.
Zur Aktualisierung der Fachkunde für die Beförderung ist ein Kurs mit dem Modul ABF erforderlich.
zum Thema
Die fachkundige Person kann durch diesen Kurs relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen. Weitere Inhalte sind die Zusammenarbeit mit dem nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.
Neben dem Kursbesuch ist für den Erwerb der Fachkunde noch der Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde) erforderlich. Für die Fachkunde (S8) ist lediglich bei Personen ohne Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf eine praktische Erfahrung von 3 Monaten nachzuweisen. Mit einem geeignetem Ausbildungsberuf oder einem Fach- oder Hochschulabschluss beträgt die Sachkundezeit 0 Monate.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient der Erweiterung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Beförderung von radioaktiven Stoffen.
Teilnehmerkreis
Personen die bereits fachkundig sind und zusätzlich als Strahlenschutzbeauftragte für die Beförderung von radioaktiven Stoffe bestellt werden sollen. Der Erwerb der Fachkunde ist auch für Gefahrgutbeauftragte (nach GGBefG, GbV, GGVSEB, ADR/RID/ADN) die als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden sollen, vorgeschrieben.
Programm
Kurs, 09:30 bis 16:15 Uhr
- Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
Gefahrgutvorschriften, Internationale Empfehlungen, sonstige Vorschriften und Regeln
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
Organisation des Strahlenschutzes, Strahlenschutzgrundsätze, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Unterweisung Buchführung, Kennzeichnung, Strahlenschutzanweisung, Mitteilungen, Lagerung und Sicherung
- Strahlenschutz-Messtechnik und Strahlenschutz-Technik
Personendosimetrie, Kritikalität, Technische Schutzmaßnahmen
- Strahlenschutz-Sicherheit
Persönliche Schutzausrüstung, Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen, Brandschutz
- Schriftliche Prüfung
Ende der Veranstaltung, falls keine mündliche Prüfung erforderlich ist
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Nützliche Links zu "Strahlenschutzkurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Bitte bringen Sie am 1. Kurstag einen amtlichen Ausweis mit. Falls Sie noch keine eine Fachkunde im Strahlenschutz haben, buchen Sie bitte den "Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S8" - dieser enthält das Grundmodul GG und das Modul BF für die Beförderung von radioaktiven Stoffen.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
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