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Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen

(Modul GUKP)

Modul GUKP
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Veranstaltungsnr.: VA25-01397

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04.11.2025 09:00 - 05.11.2025 16:30

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen

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Dieser Kurs vermittelt in 15 Unterrichtseinheiten das notwendige Wissen, um die Fachkunde im... mehr

Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen

Dieser Kurs vermittelt in 15 Unterrichtseinheiten das notwendige Wissen, um die Fachkunde im Strahlenschutz für den Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen und Laseranlagen (UKP-Laser) in einem umschließenden Schutzgehäuse mit einer Bestrahlungsstärke von kleiner 10^16 W/cm2 sowie für anzeigebedürftige Laseranlagen zu erwerben.

Die Fachkunde ist eine zentrale Voraussetzung, um eine Laserbearbeitungsmaschine bei der zuständigen Behörde anzeigen zu können oder genehmigt zu bekommen. Seit der Novelle des Strahlenschutzrechts zum 31.12.2018 wurde eindeutig geregelt, dass wenn Laserstrahlung mit einer Bestrahlungsstärke von mehr als 10^13 Watt pro Quadratzentimeter auf Material trifft (wie z. B. bei ultrakurzen Laserpulsen mit UKP-Lasern) und ionisierende Strahlung erzeugen kann oder in 0,1 Meter Abstand von der berührbaren Oberfläche mehr als 1 Mikrosievert durch Stunde Dosisleistung überschritten wird, eine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz erforderlich ist. Durch das erste Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes 2021 wurde eine weniger bürokratische Möglichkeit der Anzeige einer Laserbearbeitungsmaschine durch den Gesetzgeber realisiert.

In diesem Kurs wird Ihnen das notwendige rechtliche Wissen vermittelt, um die strahlenschutzgesetzlichen Vorgaben beim Betrieb Ihrer Laserbearbeitungsmaschine einhalten zu können. Darüber hinaus werden Sie in die Grundlagen des technischen und operativen Strahlenschutzes eingeführt und über die verschiedenen physikalischen Gründe der Entstehung von ionisierender Strahlung bei der Lasermaterialbearbeitung aufgeklärt.

Dieser Kurs ist nur für Laserbearbeitungsmaschinen/Laseranlagen mit Laserbestrahlungsstärken bis 10^16 W/cm2 in einem umschließenden Schutzgehäuse sowie für anzeigebedürftige Laseranlagen geeignet.

Für Laserbearbeitungsmaschinen ohne umschließendes Schutzgehäuse (offene Laseranlagen) und Laserbearbeitungsmaschinen mit umschließenden Schutzgehäuse aber mit einer Laserbestrahlungsstärke von 10^16 W/cm2 oder mehr, wird zusätzlich zu diesem Kurs noch ein Strahlenschutzkurs mit dem Modul BG gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung benötigt.

Zum Thema

In den letzten 20 Jahren hat sich die Bearbeitung von Werkstoffen mittels gepulster Laserstrahlung einer zunehmenden Beliebtheit erfreut und der Laser als Werkzeug ist schon lange nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig hat sich die technische Leistungsfähigkeit mit Laserpulsdauern im Piko- bis Femtosekundenbereich, Pulswiederholfrequenzen im MHz bis GHz Bereich und die zu erreichenden mittleren Laserleistungen von einigen kW stark gesteigert. So kann es unter bestimmten Umständen zur unerwünschten Erzeugung von ionisierender Strahlung/Röntgenstrahlung bei Ultrakurzpulslasern (UKP-Laser) kommen. 

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ab einer bestimmten Leistungsfähigkeit von Lasern Regulierungen zum Schutz der langfristigen Gesundheit des Menschen installiert. Entsprechende Geräte müssen angezeigt oder genehmigt werden. 

Eine zentrale Rolle bei beiden Verwaltungsverfahren spielt hierbei die Fachkunde im Strahlenschutz, zu dessen Erwerb die erfolgreiche Teilnahme eines anerkannten Strahlenschutzkurses notwendig ist.

Zielsetzung

Um die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV erwerben zu können, ist es notwendig, an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Strahlenschutzkurs erfolgreich teilgenommen zu haben. Die Fachkunde ist u. a. erforderlich, um eine Laserbearbeitungsmaschine gemäß der gesetzlichen Vorgaben in Betrieb nehmen zu können. 

Mit diesem Kurs werden das notwendige rechtliche Wissen, Grundlagen des technischen und operativen Strahlenschutzes und naturwissenschaftliche Grundlage vermittelt.

Teilnehmerkreis

  • Personen, die eine Laserbearbeitungsmaschine betreiben wollen und in der Regel Materialbearbeitung mit Ultrakurzpulslasern ab 10^13 W/cm2 durchführen
  • Personen, die Strahlenschutzbeauftragte für Laserbearbeitungsmaschinen werden wollen
  • Fortbildung für neue Behördenmitarbeitende, welche über Genehmigung, Anzeige, Fachkunde oder Kurse bei Laserbearbeitungsmaschinen entscheiden müssen
  • Personen, die behördlich anerkannte Sachverständige werden wollen (Fachkundeanforderungen zur Bestimmung als Sachverständiger durch die Behörde sollten Sie bei Ihrer zuständigen Bestimmungsbehörde vor der Kursteilnahme erfragen. Möglicherweise werden neben diesem Kursmodul GUKP noch weitere Anforderungen gestellt.)

Programm

Kurs Tag 1, 09:00 bis 16:30 Uhr

  • Begrüßung und Organisatorisches

  • Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
    • Atom- und Strahlenschutzgesetz
    • Begriffsbestimmungen
    • Genehmigungstatbestände und deren Umsetzung
    • Anzeigetatbestände und deren Umsetzung
    • weitere Gesetze und Verordnungen
    • Abgrenzung Laservorschriften

    Dany Kattan, M. Sc.


  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten
    • Wer ist Strahlenschutzverantwortlicher
    • Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV)
    • Wer ist Strahlenschutzbeauftragter (SSB)
    • Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
    • Strahlenschutzgrundsätze
    • Unterweisung

    Dany Kattan, M. Sc.


  • Pause

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten
    • erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
    • Kennzeichnung
    • Grenzwerte und Strahlenschutzbereiche
    • Strahlenschutzanweisung
    • Wartung
    • Beschäftigungsverbote
    • Dosimeter
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
    • Vorkommnisse

    Dany Kattan, M. Sc.


  • Mittagspause

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
    • Strahlenphysikalische Grundlagen
    • Strahlenarten bei laserinduzierter ionisierender Strahlung
    • Aktuelle Forschungsergebnisse

    Dany Kattan, M. Sc.


  • Pause

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
    • Strahlenbiologische Grundlagen
    • Dosisbegriffe und Einheiten
    • Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen

    Dany Kattan, M. Sc.



Kurs Tag 2, 09:00 bis 16:30 Uhr

  • Strahlenschutzmesstechnik
    • Messverfahren
    • Messgeräte
    • Personendosimetrie
    • Funktionskontrolle
    • Fehlerquellen

    Dr. David Heisenberg


  • Pause

  • Demonstrationsübung

    Demonstrationsübung mit Prüfstrahler und diversen Messgeräten (Ionisationskammer, Geigermüllerzählrohr, Kontaminationsmessgerät)

      Dr. David Heisenberg


    • Übung

      Dany Kattan, M. Sc.


    • Mittagspause

    • Strahlenschutztechnik
      • Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen
      • technische Schutzmaßnahmen
      • Bauartzulassung
      • Behördlich vorgeschriebene Prüfungen

      Dany Kattan, M. Sc.


    • Strahlenschutz-Sicherheit
      • Persönliche Schutzausrüstung
      • Stör- und Unfälle

      Dany Kattan, M. Sc.


    • Pause

    • Erfolgskontrolle


    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

    Nützliche Links zu "Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen"

    Referenten

    Dr. David Heisenberg

    Dany Kattan, M. Sc.

    Hinweise

    • Am Ende des Kurses findet eine Erfolgskontrolle (schriftliche Prüfung) statt
    • Je nach Ausbildungsabschluss muss ggf. eine dreimonatige praktische Einweisung (Sachkunde) durch eine bereits fachkundige Person bei der zuständigen Behörde nachgewiesen werden, um die Fachkunde bescheinigt zu bekommen.

    Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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    Organisatorische Fragen:
    +49 (0) 201 1803-1

    Fachliche Fragen:
    Dr. rer. nat. Daniel Krämer
    +49 201 1803-350

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