Wie erstellt man Gefährdungsbeurteilungen?
Im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit kommt der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Bedeutung zu. Sie bildet die Grundlage für verschiedene Maßnahmen des Arbeitgebers zur Erhöhung des Schutzes und der Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Maßnahmen, die das Risiko eines Arbeitsunfalls minimieren sollen. Das Haus der Technik bietet hierzu das 2-tägige Kompakttraining: Erstellen und Pflege von Gefährdunsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis und das Seminar Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erstellen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist, so wie sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben ist, die Grundlage für ein sicheres Arbeiten mit Betriebsmitteln sowie mit komplexen Anlagen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz sowie für besondere Arbeitsmittel, Betriebsmittel und Anlagen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Kommt der Arbeitgeber oder Unternehmer dieser Verantwortung nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, kann dies finanzielle wie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In den Seminaren im HDT erlernen die Teilnehmer die Grundlagen und Fertigkeiten zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Muss für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV jedes Arbeitsmittel aufgeführt und die Gefährdungen erfasst werden?
Nutzen und Vorteile von Gefährdungsbeurteilungen erfassen:
In vielen Unternehmen zeigt sich in der Praxis, dass es an der Methodenkompetenz und am Wissen fehlt, um Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher zu erstellen und zu pflegen. Hinzu kommt vielfach, dass die mit der Gefährdungsbeurteilung befassten Personen sich ihrer Bedeutung und ihrem möglichen Gewinn für das Unternehmen nicht bewusst sind. So haben Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine Schutzfunktion vor Belastungen für die Mitarbeiter, sondern auch für das Sachvermögen des Unternehmens. Außerdem decken Gefährdungsbeurteilungen Störungen im Betriebsablauf auf und helfen dabei, diese zu optimieren. Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig aktualisiert oder gepflegt werden. Grund dafür kann ein jährlicher Fristablauf aber auch Veränderungen auf dem Arbeitsplatz oder ein Arbeitsunfall sein. Die Seminare am Haus der Technik zum Erstellen und Pflegen von Gefährdungsbeurteilungen vermitteln nicht nur die Kenntnisse und das Wissen, das für diese Tätigkeiten erforderlich sind, sondern zeigen auch den Nutzen und den Gewinn auf, den Gefährdungsbeurteilungen für das Unternehmen erbringen können.
Seminare zur Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz im Haus der Technik:
Die Seminare zur Erstellung und zur Pflege von Gefährdungsbeurteilungen richten sich insbesondere an Unternehmer und Führungskräfte, an Betriebsräte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, an Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte sowie an Beschäftigte, die sich mit Betriebsmitteln und großen Anlagen auseinandersetzen. Des Weiteren an Personen, die mit der Erstellung und der Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind oder beauftragt werden sollen. Neben den erforderlichen Rechtsgrundlagen beschäftigen sich die Seminare auch mit den Inhalten der DGUV und mit den Gremien und Formularen, die bei einer Gefährdungsbeurteilung eine Rolle spielen. Die Seminare gelten als eine Veranstaltung im Sinne einer Fortbildung nach § 5 Absatz 3 Arbeitssicherheitsgesetz.
Ist es möglich, die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung in einem Dokument zu erstellen?
Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung können in einem Dokument integriert werden. Dabei sollten Sie die spezifischen Anforderungen jeder Verordnung beachten, eine klare Strukturierung vornehmen und alle relevanten Gefahren umfassend bewerten. Regelmäßige Aktualisierungen und die Einbindung von Mitarbeitenden sowie Fachkräften sind essentiell, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Gute Gründe, unsere Seminare zu besuchen: Gefährdungen vermeiden
Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz wird nicht nur vom Gesetzgeber gefordert, sie bildet für jeden Arbeitsplatz eine wichtige Grundlage für die Einschätzung und Minimierung von Gefahren. Die Gefährdungsbeurteilung muss zudem regelmäßig aktualisiert werden. In den Seminaren am Haus der Technik erhalten die Kursteilnehmer alle erforderlichen Informationen zur Prävention, um Gefährdungsbeurteilungen anfertigen und pflegen zu können. Außerdem wird der besondere Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen für das Unternehmen aufgezeigt, um durch Unterweisungen den Gesundheitsschutz in den Arbeitsstätten zu sichern.
Zum Angebot gehört auch das Seminar Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Hier werden Fragen behandelt wie z. B. :
• Wie kann ich als Betrieb bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen ermitteln?
• Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - und wie soll die Umsetzung erfolgen?