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Hybrid-Seminar

Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

inklusive der rechtsicheren Dokumentensteuerung in der betrieblichen Praxis

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Arbeitsschutzverantwortliche sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)  verpflichtet eine... mehr

Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzverantwortliche sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)  verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen durchzuführen.

Eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen wird von folgenden Vorschriften verlangt: BetrSichV, ArbStättV, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ oder TRBS 1111.

Das Seminar "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)" vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.  

Eine weitere Veranstaltung, die Sie auch interessieren dürfte ist: "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis".

Zum Thema

Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, ist für die verantwortlichen Personen nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Strukturiert durchgeführt bilden diese die Basis einer guten betrieblichen Sicherheitsarbeit. Im Ergebnis ergeben sich so viele Synergien in der Umsetzung Ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Zum einen erfüllen die Seminarteilnehmer die Pflichten nach den §§ 5 und 6 ArbSchG zum anderen erhalten Sie eine tätigkeitsbezogene Unterweisungsvorlage.

Zielsetzung

Nach diesem Seminar können die Teilnehmer rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen.

Teilnehmerkreis

Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind.

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
    • Rechtsgrundlagen "Unternehmerpflichten - Verantwortung im Arbeitsschutz"
    • Auszüge Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Schnittstellen zu den übrigen Arbeitssicherheitsgesetzen und Verordnungen
    • Aufbau und Formen von Gefährdungsbeurteilungen
    • Arbeitsgruppe Teil 1: Gefahren und das Risiko erkennen
    • Arbeitsgruppe Teil 2: Maßnahmen finden und das Risiko minimieren
    • Wirksamkeitskontrolle rechtssicher durchgeführt
    • Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen

    Volker Blaszyk
    B & K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co.KG, Hamm



Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Weiterführende Links zu "Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)"

Referenten

Volker Blaszyk

B & K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co.KG, Hamm

Jahrgang 1962, hat seine Erfahrungen im Arbeitsschutz als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Schwerindustrie und als langjähriges Vorstandsmitglied bei der BG RCI erworben. Darüber hinaus ist er Dozent und Ausbilder für mehrere Berufsgenossenschaften und für das Haus der Technik in Essen. Seine Expertenkompetenzen liegen im Bereich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der rechtssicheren Aufstellung von Unternehmen im Arbeitsschutz. Seine beruflichen Qualifikationen sind: Staatl. gepr. Elektroniktechniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsleitung bei der B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG.

Hinweise

Das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG“ bildet die Grundlage für das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV".

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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