Dipl.-Ing. (FH) Heiner Hövelbrinks VDI
DVS Ingenieurbüro für konstruktive Gerüstbau-Lösungen, Rüthen
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Zusammenfassung Ihrer Buchung
Im zweitägigen Seminar zur Prüfung befähigte Person Gerüstbau des Haus der Technik e.V. lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen, den Aufgaben, Rechten und Pflichten einer Befähigten Person die technischen Grundbegriffe für den Gerüstbau und die Gerüstnutzung kennen.
Schutzmaßnahmen auf Gerüsten und Schutzeinrichtungen an Gerüsten werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen an Gerüsten vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung, Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen für Gerüste gesprochen.
Fachtechnisch werden im Seminar Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN 12811 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke sowie DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste behandelt. Fahrbare Arbeitsbühnen sowie Traggerüste werden hingegen nicht behandelt.
Die grundsätzlichen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie die Systembauteile (Funktion, Maße) werden anschaulich anhand von Folien, Videoclips, Bildern und kleinen Experimenten besprochen.
Zum Thema
Gerüste sind als Arbeitsmittel so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z. B. durch Absturz verhindert werden. Mit dem Abstürzen von Gerüsten ist häufig ein sehr langer Arbeitsausfall verbunden. Zudem stellen Unfälle mit Gerüsten eine der häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle dar.
Die Verantwortlichkeiten für die Arbeitssicherheit auf Gerüsten liegen zwar hauptsächlich beim Gerüstbauer, sie liegen aber auch beim Gerüstnutzer.
Nach jeder Montage und vor jeder Benutzung müssen Gerüste geprüft werden. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich befähigte Personen für Gerüste durchführen. Nur diejenigen Personen können als befähigte Person Gerüste bestellt werden, die aufgrund der Berufsausbildung und -erfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit das Arbeitsmittel Gerüst prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen.
USP
Programm
1. Tag, 09:00 - 17:00 Uhr
Am ersten Tag des Seminares wird eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen und der technischen Regelwerke für den Gerüstbau gegeben.
2. Tag, 09:00 - 17:00 Uhr
Gerüstbauteile (Prüfung auf Beschädigung)
Standsicherheit (Gerüstgründung, Verankerung, Aussteifung, Gitterträger)
Arbeitssicherheit (Spaltmaße, 3-teiliger Seitenschutz, Fang- und Dachfanggerüste nach DIN 4420-1, PSAgA)
Zielsetzung
Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person für Gerüste als Arbeitsmittel, die im Auftrag des Arbeitgebers einer Gefährdungsbeurteilung und einer Kontrolle der Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen vor dem Gebrauch zu unterziehen sind. Nach dem Seminar können die Teilnehmer die Arbeiten beim Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten sicher überwachen und entsprechende Prüfdokumente anfertigen.
Teilnehmerkreis
• Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist
• Interessierte Personen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
DVS Ingenieurbüro für konstruktive Gerüstbau-Lösungen, Rüthen
Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern)
Jahrgang 1965, Trainer und Berater für Arbeits- und Gesundheitsschutz, europaweit tätig. Von 1992 bis 1996 Leitender Sicherheitsingenieur in einem bekannten Großunternehmen, seit 1996 mit einem eigenen Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit in Friedberg bei Augsburg selbstständig. Beratung, Service und Schulungen für renommierte Kunden, Mitglied im VDSI, DAL, LiTG und VDE. Eintrag im „International Who is Who”. Schwerpunkte der Arbeit: u. a. Entwicklung und Einführung von Arbeitsschutz-Managementsystemen, betriebliche Analysen des Sicherheitsstandards, Erstellung unternehmenseigener Sicherheitshandbücher und Brandschutz
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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