Zur Prüfung befähigte Person von Kälteanlagen nach BetrSichV
Qualifikation zum Prüfer vor Inbetriebnahme und für die wiederkehrende Prüfung von Kälteanlagen

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Zur Prüfung befähigte Person von Kälteanlagen nach BetrSichV
In der 2-tägigen Ausbildung werden Mitarbeiter zu befähigten Personen qualifiziert, um Kälteanlagen prüfen und beurteilen zu können.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Kälteanlagen.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Zum Thema
Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Arbeitgeber müssen sie daher durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine Zur Prüfung befähigte Person (n. Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 3 BetrSichV) prüfen lassen.
Zudem schreibt die BetrSichV seit 01.06.2015 wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen vor. Jeder Betreiber von Kälteanlagen ist daher verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung wiederum verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Zielsetzung
Neben den rechtlichen Grundlagen vermittelt das Seminar die Grundbegriffe für Kälteanlagen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden erläutert, Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreibers und einer Befähigten Person. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisnah vorgetragen.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) zur Prüfung befähigte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker Kältetechnik, Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Anlagenbeurteilung betriebsintern
- Recht, Technik, Dokumentation
Programm
Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Kälteanlagen I
- Einführung in die Thematik
- Begriffsbestimmungen
- Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen
- BetrSichV, GUV-R 500 Kap. 2.35 (Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen), DIN EN 13313 (Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sachkunde von Personal)
- "Befähigte Person"
- Voraussetzungen und Anforderungen, Aufgaben, Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
- Gefährdungsbeurteilung
Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Kälteanlagen II
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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Referenten
Frank Scharf
- Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
- Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Sicherheitsbeauftragter
- Brandsimulations-Trainer
- Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
- Branchenunabhängig
- Richtlinien- und Regelkompetent
- Innovativ, Informativ, Aktiv
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
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