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Seminar

Risikomanagement bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen gemäß ECM-VO 2019/779/EU

Anforderungen des europäischen Eisenbahnrechts an die für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen (ECM) und ihre praktische Umsetzung

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Risikomanagement bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen gemäß ECM-VO 2019/779/EU

Im Mittelpunkt des Seminars steht die „Für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle“ (ECM) mit der für sie maßgeblichen Verordnung (VO) 2019/779/EU. Diese Verordnung zieht die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ (CSM) VO 402/2013/EU „Bewertung von Risiken“ und die VO 1078/2012/EU „Monitoring“ heran, wodurch diese von der ECM anzuwenden sind und wesentlicher Bestandteil des Seminars sind.

Für ein umfängliches Verständnis der Rechte und Pflichten der ECM werden auch die Rechte und Pflichten bzgl. Instandhaltung der Fahrzeughersteller und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), sowie die Wechselbeziehungen und Schnittstellen zwischen diesen Akteuren, im Seminar behandelt.

Fachlich liegt dabei der Focus auf den Methoden der Risikobewertung als grundlegender Bestandteil des Gefährdungs- oder Sicherheitsmanagements und auf der Organisation des Gefährdungs- oder Sicherheitsmanagements selbst. Immer mit der Zielstellung sicherer Eisenbahnfahrzeuge und rechtsicherem Handeln der Akteure.
Dazu werden Technische Spezifikationen Interoperabilität (TSI), grundlegende Normen wie auch vorgenannte Verordnungen herangezogen. Zudem die CSM VO 2018/762/EU „Sicherheitsmanagementsystem“, welche sich an Eisenbahnen richtet und den Grundsätzen der ISO an ein Managementsystem mit High-Level-Struktur folgt.

Zum Thema

Mit Einführung der „Für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle“ (ECM) als eisenbahnrechtlich verantwortlichem Akteur, ist dieser verpflichtet die Vorgaben der europäischen Verordnungen, 2019/779/EU, 402/2013/EU und 1078/2012/EU zu erfüllen. Diese machen weitreichende Vorgaben zum Aufbau einer ECM und den Abläufen innerhalb der ECM, sowie zu den Wechselbeziehungen zu Herstellern und Betreibern von Eisenbahnfahrzeugen.

Im Seminar werden diese Anforderungen und Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung aufgezeigt und diskutiert. Unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen an die Instandhaltung und den Gegebenheiten des existierenden Eisenbahnwesens werden die Wechselbeziehungen und logischen Brüche der VO 2019/779/EU aufgezeigt, sowie Möglichkeiten zum anforderungsgerechten, pragmatischen und vor allem sicherheitsorientierten Umgang mit diesen.

Zielsetzung

Sie verstehen die Anforderungen der Sicherheits- und der Interoperabilitätsrichtlinie und der aus diesen resultierenden CSM-Verordnungen und Technischen Spezifikationen Interoperabilität, sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure.
Darauf aufbauende wird eine angemessene technischen und organisatorische Umsetzung in realen Unternehmen aufgezeigt.

Teilnehmerkreis

Eisenbahnbetriebsleiter(innen) & Mitarbeiter(innen) von
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Fahrzeugherstellern
Für die Instandhaltung zuständige Stellen (ECM)
Fahrzeughaltern
Verkehrsverbünden

Programm

Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:00 Uhr

  • Risikomanagement Teil 1
    • Einführung
    • Grundsätze
    • Historie Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen
    • Sicherheitsrichtlinie
    • Interoperabilitätsrichtlinie
    • Implementierung der ECM in das Fahrzeug-Instandhaltungsmanagement
    • Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb


Seminar Tag 2, 09:00 bis 16:00 Uhr

  • Risikomanagement Teil 2
    • Grundsätze Risikomanagement (IH)
    • Risikomanagement bei ECM und EVU
    • Gefährdungsprotokoll
    • Betriebsfreigabe - Wiederinbetriebnahme - Sicherheitskritische Komponenten - Nutzungsbeschränkung
    • Organisatorische Trennung von EVU, ECM und ECM-Funktionen
    • Das Instandhaltungsmanagementsystem (IMS) der VO 2019-779-EU


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Dipl.-Ing. (FH) Berthold Overbeck

Dipl.-Ing. (FH) Berthold Overbeck 

Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Bonn / Honorar-Dozent in Kooperation mit dem Haus der Technik 

Nach Maschinenbaustudium und Inspektoren Ausbildung bei der Deutschen Bundesbahn ist Herr Overbeck seit 1996 beim Eisenbahn-Bundesamt tätig. Neben Tätigkeiten in der Fahrzeugzulassung, Fahrzeugaufsicht und Aufsicht über die Betriebssicherheit war er über zehn Jahre mit der Bearbeitung der Grundsatzangelegenheit im Bereich Genehmigung des Sicherheits- und Risikomanagements im Eisenbahnbetrieb und der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen betraut.
Seit 2018 liegt sein Aufgabenschwerpunkt im Aufgabenbereich des Eisenbahn-Bundesamtes für die technische Arbeitssicherheit, als staatliche Aufsichtsbehörde über die Eisenbahnen des Bundes.

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Fachliche Fragen:
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
+49 201 1803-388

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