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Lärm- und Erschütterungsmanagement an Baustellen

Grundlagen Geräusch-/Erschütterungsimmissionen, Messung und Beurteilung von Erschütterungen und Geräuschimmissionen, Maßnahmen zur Minderung

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Lärm- und Erschütterungsmanagement an Baustellen

Der Betrieb von Baustellen führt häufig zu Problemen und Beschwerden angrenzender Nachbarn bezüglich der Geräuschimmissionen und Erschütterungen.
Häufig ist dabei anfangs nicht klar, ob zulässige oder unzulässige Geräusch- und Erschütterungsimmissionen vorliegen und ob ggf. der Lärm als unvermeidbarer Lärm einzustufen ist.
Hierbei ist ausgehend von den Emissionen der Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge die Einwirkung bei den nächsten schutzbedürftigen Nutzungen zu ermitteln. Neben der Möglichkeit zur Messung kann dabei vor allem im Bereich der Geräusche auf Prognosen zurückgegriffen werden.
Die Größe zum Vergleich mit Richt- oder Anhaltswerten stellt der Beurteilungspegel dar. Dieser berücksichtigt sowohl die Dauer der Einwirkung als auch besondere Störwirkungen.
Anhand des Beurteilungspegels lässt sich überprüfen, ob Richtwerte eingehalten sind. Bei Überschreitungen sind vielfältige Möglichkeiten vorhanden, wie damit umgegangen werden kann. 

Zum Thema

Innerstädtische Baustellen geben regelmäßig Anlass für Baulärm- und Erschütterungsbeschwerden. Einem schnellen Baufortschritt mit hohem Maschineneinsatz steht die Lärm- und Erschütterungsbelästigung von Anwohnern und Büros entgegen. Obwohl Baumaschinen in den letzten 25 Jahren ein beachtliches schalltechnisches und geringes Erschütterungsniveau erreicht haben, können die Immissionsrichtwerte / Anhaltswerte wegen der geringen Entfernung zu den Anliegern i.d.R. nicht eingehalten werden. Technologische oder verkehrstechnische Zwänge erfordern häufig Nachtarbeit. Bauherr/-in und Baufirma haben stets das Interesse, ein Bauvorhaben ohne äußere Störungen zu realisieren. Eine zeitweise Stilllegung der Baustelle aufgrund von Anliegerbeschwerden bzw. Auflagen von Behörden muss verhindert werden. Für die Anlieger/-innen stellt Baulärm / Erschütterungen durch Baustellen eine Beeinträchtigung der Nachtruhe bzw. der Konzentrationsfähigkeit oder der sprachlichen Kommunikation dar. Im Seminar wird gezeigt, wie die Anlieger/-innen durch kontinuierliche Informationen in das Baugeschehen einbezogen werden können.

Zielsetzung

Die Teilnehmenden sollen einen umfassenden Einblick in die Grundlagen zu Erschütterungen und Geräuschimmissionen bekommen. Aufbauend hierauf wird gezeigt, wie Erschütterungen und Geräusche gemessen und prognostiziert werden. Anschließend wird auf die Beurteilung der Geräusche und Erschütterungen sowie auf den Umgang mit den Ergebnissen eingegangen. Dabei werden Vorgehensweisen, wie das Erstellen Lärmkonzepte, Beweissicherung, etc. erläutert.

Teilnehmerkreis

Bauherren/-innen, Projektsteuerer/-innen, Planer/-innen, Architekten, Fachingenieure/-innen, Stadtplaner/-innen, Baufirmen, Projektleiter/-innen, Bauleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen Arbeitsvorbereitung, Hersteller/-innen von Baumaschinen, Behörden, Mitarbeiter/-innen Bauamt, Umweltamt, Ordnungsamt

Programm

Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Baulärm-Management
    • Von der Baulärm-Beschwerde bis zur Lösung
    • Akustik-Grundlagen
    • Baulärm-Immissionsprognose
    • Gesetze, Normen, Richtlinien
    • Typische Bauleistungen
    • Anliegerinformation
    • Überwachungs-Messungen


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "Lärm- und Erschütterungsmanagement an Baustellen"

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz bewertet.

Das Seminar ist anerkannt von der Architektenkammer-Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtseinheiten.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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+49 201 1803-239

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