Dipl.-Ing. Klaus Kupka
Ingenieurbüro G. Schuchardt GmbH, Lauffen
Buchen Sie Ihre Fortbildung
* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen, sowie Mittagessen und Pausengetränken
* Wählen Sie zuerst einen Ort und ein Datum aus
Zusammenfassung Ihrer Buchung
Im Seminar (Lehrgang) werden folgende Themen behandelt:
Aufgrund der derzeitigen Situation steigt die Nachfrage nach Online Schulungen auch im Bereich „Schaltberechtigung“. Rechtlich und didaktisch ist die Sache aber nicht ganz einfach. Sprechen Sie uns bitte an (Herr Hömberg: b.hoemberg@hdt.de, 0201-1803-249).
Zur Erteilung der Schaltberechtigung gilt:
1. Nur nach Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilungen bilden die zentrale Basis für die Arbeitsschutzmaßnahmen eines Unternehmens, eingeschlossen sind alle Sicherheitsmaßnahmen, Vorkehrungen und Verhaltensregeln ein, welche die Elektrosicherheit betreffen. Schalthandlungen sollten im Rahmen der gängigen Vorschriften wie der VDE 0105-100 festgelegt werden, für welche Vorgänge Schaltbefähigungen notwendig und Schaltberechtigungen zu vergeben sind.
2. Nur bei Befähigung
Schaltberechtigungen sind nur an Mitarbeiter zu erteilen, die durch ihre Persönlichkeit, Ausbildung und Qualifizierung in der Lage sind, die für sichere Schalthandlungen notwendigen Sicherheitsaspekte zu kennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das sind in aller Regel geschulte Elektrofachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation und Berufserfahrung.
3. Nur vom Unternehmer oder einer beauftragten Führungskraft
Eine Schaltberechtigung sollte stets von demjenigen ausgehen, der für die betreffende elektrische Anlage, Einrichtung, das elektrische Netz o.a. die Verantwortung trägt.
4. Nur in Schriftform
Für eine Schaltberechtigung ist die Schriftform zwingend. Im Schadens- oder Streitfall kann ein solches Dokument zur Beweisführung entscheidend sein.
5. Nur mit konkreten Inhalten
Eine Schaltberechtigung gilt stets für einen bestimmten Aufgabenbereich, d.h. bestimmte Spannungsbereiche, Anlagen oder Teile von Anlagen. Die Schaltberechtigung sollte immer zeitlich befristet sein.
zum Thema
Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer/verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen. Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Befähigung zur Schaltberechtigung für die Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer/die verantwortliche Elektrofachkraft außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber.
USP
Programm
Tag 1: 9:00 - 17:00 Uhr
Tag 2: 8:00 - 16:00 Uhr
Zielsetzung
Im Seminar erwerben Sie die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen fachgerecht auszuführen. Grundlage ist dabei die DIN VDE 0100 mit elektrischen Anlagen >1000V.
Der Besuch des Seminars versetzt den Mitarbeiter in die Lage, die Schaltberechtigung in seinem Betrieb zu erlangen. Das Seminar dient auch der Wiederauffrischung der Schaltberechtigung wie in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV dem ArbSchG sowie DGUV gefordert.
Teilnehmerkreis
Personen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll, also z.B. Elektroingenieure, Techniker, Elektromeister, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Elektrofachkräfte, elektrotechnisches Führungspersonal, EVU-Monteure, Elektromonteure, unterwiesene Personen in Verteilungsnetzbetreibern und Industriebetrieben.
Ingenieurbüro G. Schuchardt GmbH, Lauffen
Teilnehmer sollten Elektrofachkraft im Sinne von DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 sein.
Dieses Seminar ist ein Pflichtseminar für alle Elektrofachkräfte, die in Mittel- und Hochspannungsanlagen (> 1 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.
Bitte beachten Sie auch die weitere Seminarangebote zur Schaltberechtigung: www.hdt.de/Schaltberechtigung
"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!
Jetzt anfragenDas Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in NRW oder Bayern.
Bildungsscheck Infos