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Seminar

Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen

Fachkundenachweis zur Erlangung der Schaltberechtigung bis 30 kV (auch 33/36/110/220/380 kV)

Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen
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Hollestr. 1
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Im Seminar erwerben Sie die  notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und... mehr

Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen

Im Seminar erwerben Sie die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen fachgerecht auszuführen. Grundlage ist dabei die VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen". Das Seminar dient auch der Wiederauffrischung der Schaltberechtigung (Schaltbefähigung) wie
in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV dem ArbSchG sowie DGUV gefordert. Im Seminar (Lehrgang / Schulung) werden folgende Themen behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen zur Schaltberechtigung, TRBS, DGUV V 1 und 3, arbschg
  • Anlagenverantwortlicher (Energieversorgungsunternehmen, Industrie)
  • Anforderungsprofil eines schaltberechtigten Mitarbeiters (auch für den Arbeitsverantwortlichen)
  • Schaltberechtigung für elektrische Anlagen (Fachkunde)
  • Kenntnisse zum Personenschutz für den Bediener
  • Praxis Leitfaden für Schalthandlungen (Mittelspannung, Hochspannung)
  • Normen wie DIN VDE 0105 - Teil 100, Kenntnisse auffrischen
  • PSA, Gefahren und Auswirkungen des elektrischen Stroms
  • Schaltkommandos und Schaltbefehle (Übungen)
  • Unterschiede TÜV Lehrgang (Ausbildung)
  • Jahresunterweisung, Fachkunde, Sicherheitsregeln
  • Begriff Schaltbefähigung

Das Seminar behandelt auch Spannungen größer 30 KV. Windparkbetreiber buchen ebenfalls unsere Seminare.

Neben den weiter unten genannten Voraussetzungen zur Erteilung der Schaltberechtigung ist immer eine Einweisung in die zu schaltenden Anlagen vor Ort notwendig. Diese praktische Einweisung kann im Seminar nicht geleistet werden, da die Vielfalt der Anlagen sehr groß ist.

Zum Thema

Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer/verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen. Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Befähigung zur Schaltberechtigung für die Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer/die verantwortliche Elektrofachkraft außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber.

Zur Erteilung der Schaltberechtigung gilt:

1. Nur nach Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen bilden die zentrale Basis für die Arbeitsschutzmaßnahmen eines Unternehmens, eingeschlossen sind alle Sicherheitsmaßnahmen, Vorkehrungen und Verhaltensregeln ein, welche die Elektrosicherheit betreffen. Schalthandlungen sollten im Rahmen der gängigen Vorschriften wie der VDE 0105-100 festgelegt werden, für welche Vorgänge Schaltbefähigungen notwendig und Schaltberechtigungen zu vergeben sind.

2. Nur bei Befähigung

Schaltberechtigungen sind nur an Mitarbeiter zu erteilen, die durch ihre Persönlichkeit, Ausbildung und Qualifizierung in der Lage sind, die für sichere Schalthandlungen notwendigen Sicherheitsaspekte zu kennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das sind in aller Regel geschulte Elektrofachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation und Berufserfahrung.

3. Nur vom Unternehmer oder einer beauftragten Führungskraft

Eine Schaltberechtigung sollte stets von demjenigen ausgehen, der für die betreffende elektrische Anlage, Einrichtung, das elektrische Netz o.a. die Verantwortung trägt.

4. Nur in Schriftform

Für eine Schaltberechtigung ist die Schriftform zwingend. Im Schadens- oder Streitfall kann ein solches Dokument zur Beweisführung entscheidend sein.

5. Nur mit konkreten Inhalten

Eine Schaltberechtigung gilt stets für einen bestimmten Aufgabenbereich, d.h. bestimmte Spannungsbereiche, Anlagen oder Teile von Anlagen. Die Schaltberechtigung sollte immer zeitlich befristet sein.

6. Praktische Einweisung notwendig

Neben den genannten Voraussetzungen zur Erteilung der Schaltberechtigung ist immer eine Einweisung in die zu schaltenden Anlagen vor Ort notwendig. Diese praktische Einweisung kann im Seminar nicht geleistet werden, da die Vielfalt der Anlagen sehr groß ist.

Zielsetzung

Im Seminar erhalten die Teilnehmer die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen (Schaltaufträge) fachgerecht auszuführen.

 

Teilnehmerkreis

Personen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll, also z.B.

  • Elektroingenieure
  • Techniker
  • Elektromeister
  • Anlagenbetreiber
  • Anlagenverantwortliche
  • Elektrofachkräfte
  • elektrotechnisches Führungspersonal
  • EVU-Monteure
  • Elektromonteure, unterwiesene Personen in Verteilungsnetzbetreibern und Industriebetrieben.
  • Mitarbeiter von Windparkbetreibern

Programm

Seminar Tag 1, 08:00 bis 16:00 Uhr

  • Schaltberechtigung - Teil 1

    • Definition Schaltberechtigung, Schaltbefähigung, Schalthandlung und Schaltauftrag, Anforderungsprofil für schaltberechtigte Personen
    • Arbeitssicherheit: Bedeutung und Ziele
    • Ursachen von Arbeitsunfällen bei Schalthandlungen
    • Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift1 (BGV A1): Bedeutung für Schalthandlungen
    • Fünf Sicherheitsregeln und die Besonderheiten bei der Umsetzung in Hochspannungsanlagen bis 36 kV
    • Qualifikation des Schaltberechtigten
    • Schaltberechtigung für elektrische Anlagen
    • Bauarbeiten und sonstige nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Schaltanlagen


Seminar Tag 2, 08:00 bis 16:00 Uhr

  • Schaltberechtigung - Teil 2

    • Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und die VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von elektrischen Anlagen"
    • Betriebs- und Arbeitsmittel: z. B. luft- und gasisolierte Schaltanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte, Spannungsmesser, Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen, Körperschutzmittel, Betätigungs- und Isolierstangen
    • Anforderungen an Schalträume und deren Einrichtungen
    • Persönliche Schutz- und Hilfsmittel
    • Erteilung der Schaltberechtigung


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Für eine Elektrofachkraft, die zum ersten Mal "schalten" muss, treten folgende Fragen auf:

Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich vor dem Schalten treffen?
Wie kann ich sicherstellen, dass die Anlage spannungsfrei ist, bevor ich mit dem Schalten beginne?
Welche Schutzausrüstung ist beim Schalten erforderlich?
Welche Schaltgeräte und Schaltstellungen muss ich verwenden?
Welche Schaltreihenfolge ist einzuhalten, um Schäden an der Anlage zu vermeiden?
Was sollte ich tun, wenn ein Schaltvorgang nicht ordnungsgemäß funktioniert?
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten, wenn ich an spannungsführenden Teilen arbeite?
Gibt es spezielle Anweisungen oder Vorschriften für das Schalten in dieser spezifischen Anlage?
Was muss ich tun, um mich und andere Personen in meiner Nähe vor Gefahren zu schützen?
Welche Dokumentation ist vor und nach dem Schalten erforderlich?

Nützliche Links zu "Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen"

Referenten

Dipl.-Ing. Peter Löffelholz

Ingenieurbüro G. Schuchardt GmbH, Lauffen

Herr Löffelholz hat jahrelange Berufserfahrung als Elektroingenieur in der Stahlindustrie.
Die „Schaltberechtigung“ und das „Arbeiten unter Spannung“ machte er zu seinen Schwerpunkten und gibt seit 25 Jahren sein Wissen als Trainer und Berufsausbilder weiter. 

Seit 2001 ist Herr Löffelholz als Sicherheitsingenieur im überbetrieblichen Sicherheitsdienst tätig und seit 2014 VdS Sachverständiger im Kompetenzfeld elektrotechnischer Brandschutz.

Er ist Gesellschafter und Geschäftsführer der G. Schuchardt GmbH.

Praktische Weiterbildungen runden sein Profil ab.

Hinweise

Das Seminar am 23./24.10.2024 findet komplett auf Englisch statt. 

Teilnehmer sollten Elektrofachkraft im Sinne von DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 sein. 

Dieses Seminar ist ein Pflichtseminar für alle Elektrofachkräfte, die in Mittel- und  Hochspannungsanlagen (> 1 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen. Alle Spannungsebenen über 1 KV werden behandelt. 

Bitte beachten Sie auch die weitere Seminarangebote zur Schaltberechtigung: www.hdt.de/Schaltberechtigung

 

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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