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Seminar

Schaltberechtigung - Jahresunterweisung für elektrische Anlagen

Fachkundenachweis zum Erhalt der Schaltberechtigung für befähigte Personen nach Betriebssicherheits-Verordnung (TRBS) -

Schaltberechtigung - Jahresunterweisung für elektrische Anlagen
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Allgemeine Grundlagen : Grundlagen des sicheren Arbeitens an elektrischen Anlagen, die... mehr

Schaltberechtigung - Jahresunterweisung für elektrische Anlagen

  1. Allgemeine Grundlagen: Grundlagen des sicheren Arbeitens an elektrischen Anlagen, die Definition von Schaltberechtigung und die Verantwortung von Schaltberechtigten.
  2. Begriffe zur Schaltsprache: Erläuterung der Fachbegriffe und Kommunikation in der Schaltsprache, die für den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen notwendig sind.
  3. Unfallursachen und Unfallstatistiken: Analyse von Unfallursachen, Unfallbeispielen und Unfallstatistiken im Bereich der Elektrotechnik.
  4. Voraussetzungen für das sichere Schalten: Notwendige Kenntnisse über Netzsysteme, Anlagenbauformen, Schaltertypen und Schaltaufgaben.
  5. Schutzeinrichtungen und -systeme in elektrischen Anlagen: Schutzsysteme und Einrichtungen, die zur Überwachung und Absicherung elektrischer Anlagen eingesetzt werden.
  6. Beispiele für Schalthandlungen: Praxisbezogene Beispiele und Leitfäden für Schalthandlungen in verschiedenen Szenarien und Anlagenarten.

Zusätzlich enthalten Sie Informationen zu den neuesten Bestimmungen und Regelungen im Bereich Arbeitsschutz, insbesondere im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern und der Handhabung von SF6-Anlagen.

Zum Thema

Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für die dort arbeitende Elektrofachkraft ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden und zu bestellen (befähigte Personen nach der Betriebssicherheitsverordnung). Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schaltberechtigung ist in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Dazu eignet sich dieses Seminar. 

 


Hinweise zur Gültigkeit der Schaltberechtigung

Indirekt regelt die Betriebssicherheitsverordnung die Gültigkeit der Schaltberechtigung. Obwohl die Gültigkeit im Prinzip bestehen bleibt, sollte die Auffrischung regelmäßig erfolgen. Richter fragen nämlich bei Unfällen ab, ob entsprechende Schulungen durchgeführt worden sind. Empfohlen ist die Auffrischung daher alle drei bis vier Jahre.


 

Zielsetzung

Das Seminar dient der Wiederauffrischung der Schaltberechtigung (Jahresunterweisung). Das fachgerechte Ausführen von Schalthandlungen wird geübt. Grundlage ist dabei die DIN VDE 0105 für den Betrieb von elektrischen Anlagen >1000V. Der Besuch des Seminars versetzt den Mitarbeiter in die Lage, weiterhin "Schaltberechtigung" zu behalten.  

 

Teilnehmerkreis

Die Jahresunterweisung dient dem Erhalt der Schaltbefähigung für Teilnehmer mit gültiger Schaltberechtigung.

Schaltberechtigte die aufgrund weniger Schalthandlungen eine Auffrischung ihrer Kenntnisse benötigen, Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Bachelor of electrical Engineering, Master of power Engineering, Elektrotechniker, Elektromeister, Betriebselektriker, Elektromonteure in Betrieben, Verwaltungen und Handwerksunternehmen.

 

Programm

Seminar Tag 1, 08:00 bis 16:00 Uhr

  • Schaltberechtigung - Teil 1


    Grund der Unterweisung, Neuerungen in Gesetzen, Normen, DGUV´en, ...

    Sensibilisierung: Unfallursachen, Unfallbeispiele und Filme aus der Elektrotechnik

    Voraussetzungen für das Schalten

    • Personal, Qualifikation, Schaltsprache
    • Besonderheiten bei Schaltanlagen und Schaltgeräten
    • Selektivität von Netzen
    • Sternpunktbehandlung
    • Erdschlussschutz, Kurzschlussschutz und Störlichtbogenschutz
    • Leitfaden für Schalthandlungen

    Schaltbeispiele erklärt

    • Schalten von drei Schaltgeräten in einem Leitungsabgang
    • Schalten von Transformatoren (Einzeln/Parallel, Inbetriebnahme und im Betrieb)
    • Schalten eines Fünfzelligen-Schaltfeldes (Inbetriebnahme und im Betrieb)
    • Schalten von Doppelsammelschienen



Seminar Tag 2, 08:00 bis 16:00 Uhr

  • Schaltberechtigung - Teil 2


    Berechnung von Nennstrom, Kurzschlussstrom und Stoßkurzschlussstrom

    • Diskussion der persönlichen Schutzausrüstungen
    • Gruppeneinteilungen für die Planung von Schalthandlungen
    • Station für Reinigungszwecke aus einem Verbund "Freischalten"
    • Schalten im Stadtnetz
    • Schalten im Industrienetz
    • Teilnehmer stellen Ihre Lösungen vor mit anschließender Diskussion
    • Abschlussgespräch


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Dipl.-Ing. Peter Löffelholz

Ingenieurbüro G. Schuchardt GmbH, Lauffen

Herr Löffelholz hat jahrelange Berufserfahrung als Elektroingenieur in der Stahlindustrie.
Die „Schaltberechtigung“ und das „Arbeiten unter Spannung“ machte er zu seinen Schwerpunkten und gibt seit 25 Jahren sein Wissen als Trainer und Berufsausbilder weiter. 

Seit 2001 ist Herr Löffelholz als Sicherheitsingenieur im überbetrieblichen Sicherheitsdienst tätig und seit 2014 VdS Sachverständiger im Kompetenzfeld elektrotechnischer Brandschutz.

Er ist Gesellschafter und Geschäftsführer der G. Schuchardt GmbH.

Praktische Weiterbildungen runden sein Profil ab.

Hinweise

Teilnehmer sollten Elektrofachkraft im Sinne von DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 sein. 

Dieses Seminar ist ein Pflichtseminar für alle Elektrofachkräfte, die in Mittel- und Hochspannungsanlagen (> 1 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Seminarangebote zur Schaltberechtigung:

www.hdt.de/Schaltberechtigung

 

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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