Unsere Schulungen zur Schaltberechtigung haben diese Lernziele:
- Sie kennen die umfangreichen Schutzmaßnahmen und Vorschriften.
- Sie können betriebsinterne Schalthandlungen in elektrischen Anlagen von 1 kV bis 36 kV sicher und fachgerecht durchführen.
- Sie haben die Forderungen nach Unterweisung gemäß ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 erfüllt.
- Die Fachkunde zur Schaltberechtigung bis 36 kV haben Sie erworben und nachweislich dokumentiert.
Hier die Vorteile auf einen Blick:
- seit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich Schaltberechtigung nach DGUV
- Weiterbildung durch erfahrene Referenten aus der Praxis
- durchdachtes didaktisches Konzept bei der Vermittlung der wichtigen Kenntnisse
- positives Feedback der anderen Seminarteilnehmer
- spezielle Angebote für Einsteiger, für Elektrofachkräfte zur Wiederauffrischung der Schaltberechtigung (Schaltbefähigung) und für Vorgesetze
- Praxisseminar im Sommer zur Erweiterung der Praxis Kenntnisse
- Schulung (Unterweisung zum Erwerb und Erhalt der Fachkunde nach ArbSchG. BetrsichV, BGV A1) mit Hinweisen zur Gültigkeit der Schaltberechtigung
- Schulungen in Essen in Präsenz oder online
- Schaltpraktikum mit Schaltbefähigungsnachweis – Schalthandlungen unter Realbedingungen für Teilnehmer mit wenig Schaltpraxis
- Jahresunterweisung nach DGUV und Garantietermin
- Kenntniserweiterung und Erfahrungsaustausch ist garantiert
- Vorstellung unterschiedlicher Mittelspannungsschaltanlagen und Schaltgeräten
- Lehrgang zur Erhöhung der Sicherheit im Unternehmen durch Schaltberechtigung
- Weiterbildung mit Teilnahmebescheinigung
- Angebote für Spannungen ab 1KV bis 380KV (Hochspannung)
- Jahresunterweisung als Online Schulung
- weitere Online-Seminar-Angebote zur Schaltberechtigung
Die Weiterbildung zur Schaltberechtigung (Jahresunterweisung) richten sich an Personen, die bereits Elektrofachkräfte sind (Servicetechniker, Ingenieure, Elektromeister, Elektromonteure). Sie eignen sich auch für Mitarbeiter aus dem Bereich Elektrotechnik, Windenergie (Anlagenhersteller, Betreiber von Windparks, Windenergieanlagen-Dienstleister für Service, Wartung, Reparatur, Energieversorgungsunternehmen, Industrie- oder Gewerbebetriebe, Elektroinstallationsbetriebe). Die Gültigkeit einer Schaltberechtigung in der Elektrotechnik beträgt 2-4 Jahre. Dieser Zeitraum ist im Gesetz nicht explizit definiert, ergibt sich aber aus der Praxis (Gerichtsurteile bei Unfällen). Seminare zur Schaltberechtigung dienen auch zur generellen Jahresunterweisung (Kenntnisse werden aufgefrischt) in der Elektrotechnik für Elektrofachkräfte.
Seminare zur Schaltberechtigung in der Ausbildung bieten wir in Essen in Präsenz oder auch online an. Eine Prüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Lassen Sie sich nicht durch falsche Informationen vom TÜV und anderen Akademien täuschen, die das als Verkaufsargument nutzen. Zum Verständnis werden die Inhalte mit Prüfungsfragen abgefragt. Garantietermine werden bei der Vielzahl der Weiterbildungstermine angeboten.
Ziel für Unternehmen ist es, dass Unternehmen rechtssicher/gerichtsfest zu organisieren. Unternehmer und betriebliche Vorgesetzte (z. B. VEFK) haben Führungspflichten. Diese ergeben sich aus Gesetz und Rechtssprechung. In den vier Grundforderungen (Organisation, Auswahl, Aufsicht, Einsatz) bzw. Verantwortungen steckt die Basis für die Organisation in Bezug auf die Schaltberechtigung im Betrieb.
In der Industrie und bei Energieversorgungsunternehmen hat es sich im Interesse der Arbeitssicherheit, sowie der rechtssicheren Organisation, bewährt, Schalthandlungen einem qualifizierten, begrenzten Personenkreis, den Schaltauftrags-/Schaltanweisungsberechtigten und den Schaltberechtigten vorzubehalten. Die VDE Schriftenreiche 79 "Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte und befähigte Personen" bieten genauso wie die VDE 0105-100, DGUV Vorschrift 3, ArbSchG , BetrSichV, TRBS 1111 weitere Hinweise.
Folgende Themen spielen im Zusammenhang mit der Schaltberechtigung eine wichtige Rolle; Sicherheitsabstände, Schaltgespräch, Schaltauftrag, Unfallverhütung bei Schalthandlungen, 5 Sicherheitsregeln, Spannungsprüfer über 1 KV, Anforderungen an Schalträume, Transformatoren für die Mittelspannung, Schaltgruppe, Kurzschlussspannung, Gefährdungsbeurteilung, Befähigung, Schriftform, Arbeitsanweisung.
Häufig gestellte Fragen zur Schaltberechtigung
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Schaltberechtigung?
Die Schaltberechtigung als Begriff wird in den einschlägigen Vorschriften nicht wörtlich erwähnt. Allerdings fordern diese Regelwerke implizit, dass Schalthandlungen nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden dürfen. Beispielsweise schreibt DGUV Vorschrift 3 vor, dass elektrische Anlagen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung/Aufsicht errichtet und betrieben werden dürfen. Die Norm DIN VDE 0105-100 („Betrieb von elektrischen Anlagen“) legt für alle Spannungsebenen sichere Vorgehensweisen beim Schalten fest. Zudem verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) den Arbeitgeber, Mitarbeiter nur einzusetzen, wenn diese befähigt sind, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 1 verlangen regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten im sicheren Arbeiten. Die TRBS 1111 (Technische Regel für Betriebssicherheit zur Gefährdungsbeurteilung) gibt zusätzliche Hinweise zur Organisation sicherer Schalthandlungen. Insgesamt bilden diese Grundlagen den rechtlichen Rahmen: Schalthandlungen dürfen nur von entsprechend qualifizierten und beauftragten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Welche Voraussetzungen und Qualifikationen braucht man für eine Schaltberechtigung?
Grundvoraussetzung ist eine Ausbildung oder Qualifikation als Elektrofachkraft (EFK), denn nur Elektrofachkräfte dürfen selbstständig Schalthandlungen durchführen. Eine Schaltberechtigung ist kein eigener Ausbildungsberuf oder Titel, sondern eine zusätzliche Qualifikation, die man im Berufsleben erwirbt. Typischerweise erhält eine Elektrofachkraft die Schaltberechtigung erst nach einer entsprechenden Schulung (Schaltbefähigung) und ausreichender praktischer Erfahrung. Der Arbeitgeber darf Schaltberechtigungen nur an Mitarbeiter vergeben, die durch Ausbildung, Fachkenntnis und persönliche Eignung in der Lage sind, Schalthandlungen sicher durchzuführen und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu kennen. In der Praxis sind dies fast immer ausgebildete Elektrofachkräfte mit nachgewiesener Berufserfahrung. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen Schalthandlungen höchstens unter unmittelbarer Leitung und Aufsicht einer schaltberechtigten Elektrofachkraft durchführen, sie können also keine eigene Schaltberechtigung erhalten. Neben der fachlichen Qualifikation spielen auch persönliche Merkmale eine Rolle – etwa umfassende Anlagenkenntnisse, Zuverlässigkeit, geistige und körperliche Eignung, eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung und der sichere Umgang mit der Schutzausrüstung.
Gibt es verschiedene Arten der Schaltberechtigung (Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung)?
Die grundlegenden Regeln für Schalthandlungen gelten spannungsübergreifend. Die Norm DIN VDE 0105-100 schreibt sichere Schaltvorgänge für alle Spannungsebenen vor – von der Niederspannung bis zur Hochspannung. In der Praxis wird jedoch häufig nach Spannungsbereichen differenziert, da das Gefährdungspotential mit steigender Spannung zunimmt. So werden Schaltberechtigungen vor allem im Mittel- und Hochspannungsbereich bewusst schriftlich vergeben und durch spezielle Schulungen erworben. Doch auch im Niederspannungsbereich ist es sinnvoll, festzulegen, wer Schalthandlungen ausführen darf. In vielen Betrieben gilt daher die Niederspannungs-Schaltberechtigung quasi automatisch für alle Elektrofachkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit, da das Schalten von Anlagen Teil der Grundausbildung einer EFK ist. Für höhere Spannungsebenen (z.B. Schaltberechtigung bis 30 kV oder bis 110 kV) werden dagegen oft spezielle Berechtigungen erteilt und in Schulungszertifikaten ausgewiesen, um den jeweiligen Qualifikationsumfang zu dokumentieren.
Wie läuft eine Schulung zur Schaltberechtigung ab und welche Inhalte werden vermittelt?
Schulungen zum Erwerb der Schaltberechtigung werden meist als Seminar von etwa zwei Tagen Dauer angeboten. Dabei werden zunächst in einem Theorieteil die notwendigen fachlichen Grundlagen vermittelt, danach folgt oft ein Praxisteil. Typische Inhalte einer solchen Schulung sind unter anderem:
- Gesetzliche Vorschriften und Normen: Überblick über die Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 1 und 3, ArbSchG) sowie relevante VDE-Normen (insbesondere DIN VDE 0105-100). Dazu gehören auch die Pflichten des Unternehmers und das Anforderungsprofil für schaltberechtigte Personen.
- Technische Grundlagen: Aufbau der elektrischen Energieversorgung (Netzformen, Anlagenarten, Schaltgeräte, Transformatoren etc.), Verhalten von Anlagen bei verschiedenen Betriebszuständen (z.B. Kurzschlussströme) und sicherheitsrelevante Einrichtungen.
- Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen: Vermittlung der 5 Sicherheitsregeln beim Freischalten, Gefährdungsbeurteilung bei Schaltarbeiten, Unfallbeispiele und Verhalten bei Störfällen sowie die richtige Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
- Praktische Schaltübungen: Durchspielen von Schaltsituationen im Schalttraining – etwa das Ausführen von Schalthandlungen an einer Mittelspannungs-Schaltanlage unter Aufsicht. Dazu gehören das Führen von Schaltgesprächen und das Abarbeiten eines Schaltauftrags unter realitätsnahen Bedingungen, um die Kommunikation und Vorgehensweise beim Schalten zu üben.
Nach Abschluss der Schulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat als Fachkundenachweis, das dokumentiert, welche Kenntnisse erworben wurden. Dieses dient dem Arbeitgeber als Grundlage, die formale Schaltberechtigung im Betrieb auszustellen.
Gibt es eine Prüfung, und wie lange ist eine Schaltberechtigung gültig?
Um eine Schaltberechtigung zu erlangen, ist keine staatliche Prüfung im engeren Sinne vorgeschrieben. In der Regel schließt die Schulung jedoch mit einer Wissensüberprüfung ab – zum Beispiel in Form von Testfragen oder einer praktischen Übung – und der Teilnehmer erhält ein Zertifikat als Fachkundenachweisw. Die eigentliche Schaltberechtigung wird anschließend vom Arbeitgeber auf Grundlage dieser nachgewiesenen Fachkunde schriftlich erteilt.
Eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer der Schaltberechtigung gibt es nicht. Allerdings hat sich in der Praxis ein Zeitraum von etwa 2 bis 4 Jahren etabliert. Viele Unternehmen schreiben vor, dass nach spätestens diesem Zeitraum eine Auffrischung erfolgen soll, insbesondere weil sich technische Regeln und Anlagen weiterentwickeln. Unabhängig davon verlangen ArbSchG und DGUV-Vorschriften, dass schaltberechtigte Elektrofachkräfte mindestens einmal jährlich sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Auch die Berufsgenossenschaften empfehlen regelmäßige Wiederholungsschulungen – die BG ETEM rät z.B. zur Erneuerung der Schaltberechtigung alle vier Jahre. Letztlich liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Intervalle für Fortbildungen so festzulegen, dass die Fachkunde der Schaltberechtigten stets auf dem aktuellen Stand bleibt.
Welche Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen gelten bei Schalthandlungen?
Bei allen Schalthandlungen steht die Unfallvermeidung an erster Stelle. Zunächst sind die „Fünf Sicherheitsregeln“ der Elektrotechnik zu beachten, insbesondere wenn eine Anlage zum Arbeiten freigeschaltet wird (Spannungsfreiheit herstellen, gegen Wiedereinschalten sichern usw.). Vor jeder Schalthandlung muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um die Risiken einzuschätzen und geeignete Maßnahmen festzulegen. Wichtige Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Dazu gehören Helm mit Visier, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung gegen Störlichtbögen, Sicherheitsschuhe usw., angepasst an die Spannungsebene und das Risiko.
- Einhaltung von Sicherheitsabständen: Zu spannungsführenden Teilen müssen Mindestabstände eingehalten werden, um Lichtbogenunfälle zu vermeiden.
- Kommunikation und Abstimmung: Schalthandlungen sollten nach klaren Anweisungen (Schaltauftrag) und mit eindeutiger Verständigung (Schaltgespräch) erfolgen, damit alle Beteiligten wissen, was passiert und Fehlbedienungen vermieden werden.
- Zwei-Personen-Prinzip bei hoher Gefahr: Bei Schalthandlungen in Hochspannungsanlagen oder anderen besonders gefährlichen Situationen wird empfohlen, nicht alleine zu arbeiten. Beispielsweise fordert DGUV Vorschrift 1 bei gefährlichen Arbeiten zusätzliche personelle Schutzmaßnahmen. Viele Betriebe schreiben daher vor, dass im Hochspannungsbereich immer eine zweite fachkundige Person anwesend sein muss, die im Notfall eingreifen oder Erste Hilfe leisten kann.
- Klare Arbeitsanweisungen: Für wiederkehrende Schaltvorgänge sollten schriftliche Arbeitsanweisungen existieren, die auf der Gefährdungsbeurteilung basieren und genau festlegen, wie sicher zu schalten ist (inkl. Reihenfolge, Verriegelungen, Freischaltbereiche usw.).
Zusätzlich muss ein Schaltberechtigter stets konzentriert und umsichtig vorgehen, da eine Fehlschaltung gravierende Folgen haben kann. Die Verantwortung für die Sicherheit von Kollegen und Anlagen beim Schalten liegt in hohem Maße bei der schaltenden Person.
Wer erteilt die Schaltberechtigung, und welche Verantwortlichkeiten sind damit verbunden?
Die formelle Schaltberechtigung wird vom Unternehmer bzw. Arbeitgeber erteilt – oft delegiert an eine fachkundige Führungskraft wie die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Diese Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen, damit klar dokumentiert ist, wer welche Schalthandlungen in welchem Anlagenbereich durchführen darf und für welchen Zeitraum die Berechtigung gilt. Der Arbeitgeber darf eine Schaltberechtigung nur vergeben, wenn der Mitarbeiter fachlich befähigt ist (d.h. ausreichende Ausbildung und aktuelle Schulung sind nachgewiesen).
Mit der Schaltberechtigung übernimmt der Mitarbeiter auch eine große Verantwortung. Der Schaltberechtigte muss alle einschlägigen Sicherheitsvorschriften einhalten und trägt die Verantwortung für die sichere Durchführung der Schalthandlungen – Fehler können schwere Unfälle verursachen. Gleichzeitig bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, für eine geeignete Organisation und Aufsicht zu sorgen. Weist ein Vorgesetzter jemanden an zu schalten, der nicht ausreichend qualifiziert ist, macht er sich im Ernstfall haftbar: Kommt es zu einem Unfall, kann dies als Organisationsverschulden ausgelegt werden. Umgekehrt kann auch der schaltberechtigte Mitarbeiter persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er grob fahrlässig gegen Sicherheitsbestimmungen verstößt. Eine klar definierte und dokumentierte Schaltberechtigung erhöht die Rechtssicherheit für den Betrieb und die Elektrofachkräfte deutlich.
Wie werden Schalthandlungen in der Praxis sicher durchgeführt?
Entscheidend für die sichere Durchführung ist ein klar geregeltes Vorgehen. In der Regel gibt es einen schriftlichen Schaltauftrag, der genau beschreibt, welcher Anlagenteil geschaltet werden soll und welche Vorbereitungen nötig sind. Vor dem Schalten vergewissert sich der Schaltberechtigte, dass alle betroffenen Personen informiert sind und die Anlage bereit zum Schalten ist. Bei umfangreicheren Schalthandlungen (z.B. im Versorgungsnetz) findet üblicherweise ein Schaltgespräch zwischen dem schaltenden Mitarbeiter und der freigebenden Stelle (etwa der Netzleitstelle oder dem Anlagenverantwortlichen) statt, in dem die Schritte und Freigaben eindeutig abgestimmt werden.
Die eigentliche Schalthandlung wird dann unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln durchgeführt: Der Schaltberechtigte trägt die erforderliche Schutzausrüstung und hält Abstand zu spannungsführenden Teilen. Je nach Situation werden die Fünf Sicherheitsregeln angewendet – insbesondere wenn ein Anlagenteil für Instandhaltungsarbeiten vom Netz genommen wird, müssen nacheinander alle fünf Schritte (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder absperren) umgesetzt werden. Während des Schaltens bleibt der Schaltberechtigte konzentriert und befolgt die festgelegte Reihenfolge aus dem Schaltauftrag. Nach dem Schaltvorgang wird der neue Schaltzustand der Anlage überprüft (z.B. Spannungsfreiheit festgestellt) und an den Anlagenverantwortlichen zurückgemeldet, bevor die Arbeitsfreigabe erteilt wird.
Jeder Betrieb sollte für wiederkehrende Schalthandlungen Arbeitsanweisungen parat haben, in denen das genaue Vorgehen und die Sicherheitsmaßnahmen Schritt für Schritt beschrieben sind. Durch solche organisatorischen Vorkehrungen – klare Aufträge, Abstimmung, Regeln und Anweisungen – können Schalthandlungen in der Praxis sicher und kontrolliert ausgeführt werden.
Schaltberechtigung und Schaltbefähigung: zwei Begriffe für die gleiche Weiterbildung in der Schaltberechtigung?
In der EN/VDE gibt es den Begriff Schaltbefähigung nicht.
In dem internationalen elektrotechnischen Wörterbuch gibt es den Satz, das in Sonderfällen eine Teilschaltberechtigung für befähigte Personen erteilt wird. Nach der TRBS 1203 ist dies nicht möglich, da dieser Personenkreis nur für das Prüfen und nicht für das Schalten bestimmt ist. Aus den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V1 §7) ist der Begriff Schaltbefähigung für Werbung abzuleiten.
Er darf sich jedoch nicht auf das Prüfen von Anlagen oder Betriebsmitteln beziehen.
In der Elektrotechnik sind Schalthandlungen auf allen Ebenen, d. h. bei den großen Erzeugern und Versorgern, bei den Verteilern und Stadtwerken sowie in Industrieunternehmen notwendig. Hier kommt die Schaltberechtigung ins Spiel. Meist geht es um den Bereich Mittelspannung.
Ohne elektrische Energie ist unser heutiges Leben nicht mehr denkbar. Elektrische Energie gelangt klassisch von den Kraftwerken über Hochspannungsleitung, Mittelspannungsleitungen und -kabel und die Niederspannungsverteilung zum Endkunden. Heutzutage spielt aber zunehmend auch die dezentrale Stromerzeugung eine immer größer werdende Rolle. In der Energietechnik sind Schalthandlungen auf allen Ebenen, d. h. bei den großen Erzeugern und Versorgern, bei den Verteilern und Stadtwerken sowie in Industrieunternehmen notwendig. Hier kommt die Schaltberechtigung ins Spiel. Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Gründe sind technische Unzulänglichkeiten, menschliches Versagen oder organisatorische Schwachstellen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden.
Der Schaltberechtigte trägt eine hohe Verantwortung für Leib und Leben von Kollegen, Mitarbeitern und weiteren Personen, die durch eine Fehlschaltung betroffen sein könnten. Das Gefahrenpotential einer Fehlschaltung oder eines Lichtbogens vor Ort ist enorm, egal ob in einer Schaltanlage beim Energieversorger, in der Industrie oder in einem Windpark. Sicherheitsabstände müssen genauso wie die 5 Sicherheitsregeln eingehalten werden.
Der Begriff Schaltberechtigung ist nachweislich zurückzuführen auf die VDE-Vorschriften. Hier ist besonders die DIN VDE 0105 Teil 100 zu nennen. Der Begriff Schaltberechtigung ist heute in keiner Vorschrift mehr explizit erwähnt. Er leitet sich aber aus der Interpretation der normativen Beschreibung ab. So wird die zum Schalten berechtigte Person genannt. In Folge hat sich in der Praxis seit vielen Jahren der Begriff "Schaltberechtigung" etabliert. Intern wie extern verlangen heute alle Firmen die "Schaltberechtigung" bei der schaltenden Person. Somit entspricht das einheitliche Verständnis für die befähigte Personengruppe praktisch einer Norm. Der Schaltberechtigte muss also bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor er vom Schaltanweisungsberechtigten beauftragt wird, um klar definierte Schalthandlungen durchzuführen. Die Missachtung dieser Regeln kann bei Unfällen für beide Personenkreise strafrechtliche Folgen haben. Verantwortliche Elektrofachkräfte und Anlagenverantwortliche müssen sich mit der Schaltberechtigung auseinandersetzen.
Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer, außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber bzw. der örtliche Energieversorger.
In unseren Seminaren und Weiterbildungskursen Jahresunterweisung bzw. Unterweisung zur Schaltberechtigung an elektrischen Anlagen bis 30 kV (110/220 kV), Erteilung einer Schaltberechtigung und Schaltberechtigung für Führungskräfte, Trainingsprogramm für Schaltberechtigte wird die notwendige Fachkunde zur Schaltberechtigung vermittelt.
Die Seminare zur Schaltberechtigung dienen zur Qualifizierung derjenigen Mitarbeiter, die die Schaltberechtigung erwerben möchten, oder diese bereits besitzen. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Änderungen im Zusammenhang mit dem Thema Schaltberechtigung erläutert. Filme und Erfahrungsaustausch sorgen für den notwendigen Praxisbezug. Der Besuch des Seminars qualifiziert den Mitarbeiter, um die Schaltberechtigung in seinem Unternehmen zu erlangen. Fragen wie „Wie erlange ich die Schaltberechtigung“, „Wer kann die Schaltberechtigung erteilen“, „Wie lange ist die Schaltberechtigung gültig“, „Für welche Anlagen gilt die Schaltberechtigung“, „Welche Eigenschaften muss der Schaltberechtigte haben“, werden ausführlich erläutert.
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis der Schaltberechtigung. Nach DIN VDE 0105-100 ist für die regelmäßige Fort- und Weiterbildung dieser Mitarbeiter zu sorgen und diese ist nachzuweisen. Die Jahresunterweisung wird ab Sommer 2020 auch als Online Seminar angeboten.
Zwischen einer Befähigung (z. B. durch Teilnahme an einer Schulung) und einer Berechtigung (durch ein schriftliches Dokument) muss unterschieden werden.
Weitere Fragen, die im Zusammenhang mit der Schaltberechtigung regelmäßig auftauchen sind:
Wer darf schalten?
Diese Frage taucht häufig im Zusammenhang mit der Schaltberechtigung auf und wurde weiter oben im Kapitel Schlatberechtigung/Schaltbefähigung behandelt. Wer darf an welchen elektrischen Installationen, Anlagen, Einrichtungen oder Netzen usw. unter welchen Umständen welche Schalthandlungen ausführen? Sie begrenzen den Personenkreis, der zum „Schalten“ berechtigt ist. Ein fachgerechtes Erteilen von Schaltberechtigungen ist ein wichtiges Element der Organisation der Elektrosicherheit in einem Unternehmen.
Die DIN VDE 0105-100 gilt spannungsbereichsübergreifend und keineswegs nur für Hochspannung oder Mittelspannung. Schaltberechtigungen sind demnach für alle Spannungsebenen sinnvoll, auch für den Bereich der Niederspannung.
Welche elektrische Spannung ist in Unternehmen entscheidend für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen?
Die Höhe der Spannung spielt keine Rolle. Entscheidend sind die Aufgaben. Hierzu ist in der DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel folgendes nachzulesen:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden."
Diese DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ ist eine spannungsbereichsübergreifende Norm und da sie somit für alle Spannungsebenen gilt, kann man nach dieser Norm nicht strikt zwischen Nieder-, Mittel- und Hochspannungsanlage unterscheiden. Vielmehr sollte sich der Unternehmer beim Umsetzen der Anforderungen nach DIN VDE 0105-100 Gedanken machen, nicht allein nur für den Mittel- und Hochspannungsbereich Schaltberechtigungen zu vergeben. Dieses sollte im Niederspannungsbereich genauso erfolgen.
Wann findet die Weiterbildung Schaltberechtigung statt?
Regelmäßig alle 2-4 Jahre.
Wie lange dauert und was kostet der Erwerb der Schaltberechtigung bis 36 kV?
Die Seminare zur Schaltberechtigung dauern meist 2 Tage. Die Preise finden Sie direkt bei den Seminaren.
Wann findet die Weiterbildung Schaltberechtigung statt?
Regelmäßig alle 2-4 Jahre.
Wie lange dauert und was kostet der Erwerb der Schaltberechtigung bis 36 kV?
Die Seminare zur Schaltberechtigung dauern meist 2 Tage. Die Preise finden Sie direkt bei den Seminaren.
Was sind die Inhalte der 'Schaltberechtigung bis 36 kV'?
Behandelt werden Hochspannungsschaltgeräte bis 36 kV, Hauptbestandteil der Hochspannungsschaltanlage, Einhaltung von Sicherheitsabständen zu unter Hochspannung stehenden Anlageteilen Grundschaltungen für Leitungs- und Trafoabzweige sowie Kupplungen, Komplette Trafostation zur Arbeit freigeben Niederspannungsseitige Verknüpfung von Trafostationen Innenraumschaltanlagen bis 36 kV, Bauweisen von Trafostationen, Schalten von Transformatoren mit und ohne Spannungsregelung, Schalten von Kabeln und Freileitungen bis 36 kV, Darstellung einer eindeutigen Schaltsprache zur Vermeidung von Fehlschaltungen, Anwendung Formular Arbeitszeugnis und Freigabe für Arbeiten in Anlagen >1 kV/Freischaltbereiche.
Was bedeutet Schaltberechtigung?
Die Schaltberechtigung oder auch Schaltbefähigung ist die Genehmigung an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Netz, Schaltungen auszuüben und entsprechende Arbeitsstellen einzurichten. Eine solche Schaltberechtigung wird grundsätzlich vom Unternehmer schriftlich erteilt. Er kann diese Aufgabe auch auf eine Führungskraft delegieren (zum Beispiel auf eine Verantwortliche Elektrofachkraft VEFK). Sie darf nur dann erfolgen, wenn auch die Befähigung vorhanden ist, dass die beauftragte Person den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der zugewiesenen Anlage durchführen kann. Eine solche Schaltbefähigung muss unter anderem durch entsprechende Weiterbildungen und Seminare wie sie im Haus der Technik angeboten werden nachgewiesen werden.
Ab 2015 werden wir auch einen Praxislehrgang anbieten, bei dem alle Teilnehmer selbst schalten. Die Schalthandlungen stehen dann im Mittelpunkt des Seminars. Der Teilnehmer erwirbt damit einen Befähigungsnachweis zur Schaltpraxis.
Der Standardkurs Schaltberechtigung an elektrischen Anlagen bis 30 kV (110/220 kV) eignet sich auch für Interessenten zum Thema Schaltberechtigung an Windenergieanlagen. Folgende Punkte werden immer behandelt:
Normen, VDE Bestimmungen, BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", Netzformen nach VDE 0100, Auszüge aus der VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen", Schaltpläne und Schaltzeichen, Konzept des Elektroschutzes, Schutzart, Schutzklassen, Schutz gegen direktes Berühren, Schutz gegen indirektes Berühren, Berührungsspannungen, Störlichtbögen, Anwenden der 5 Sicherheitsregeln in der Hochspannung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Spannungsprüfer und Spannungsprüfsysteme, Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, Verhalten bei Stromunfällen, Unfallbeispiele, Schaltanlagen und Sicherungen, Leistungsschalter, Erdungstrenner, Gasisolierte Schaltanlagen SF 6, Schaltgespräch, Schalthandlung, Erteilung der Schaltberechtigung, Hochspannungsprüfer, Schaltvorgänge an einer Schaltanlage/Windenergieanlage, Schaltbefähigung, Schaltpraxis, Schaltpraktikum, selbst schalten.
Das Haus der Technik war vor über zwanzig Jahren einer der ersten Seminaranbieter auf dem Gebiet der Schaltberechtigung nach dguv. Die Programme werden stets aktualisiert und den Erfordernissen angepasst. Andere Akademien und der TÜV sind inzwischen mit Lehrgängen ebenfalls tägig.
Folgende Themen werden in jedem Seminar angesprochen:
Voraussetzungen Schaltberechtigung, Formular zur Erlangung der Schaltberechtigung, Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte und befähigte Personen, Schaltberechtigung 10 KV, Schaltberechtigung 30 KV, Schaltberechtigung 400 KV, Schaltberechtigung 20 KV, Schaltberechtigung 36 KV, Schaltberechtigung 1 KV, Schaltbefähigung, Schalthandlung, Jahresunterweisung zur Schaltbefähigung, Sicherheit des Schaltberechtigten, PSA, Sichereitsabstände, Schalttraining, Jahresunterweisung als Online Seminar
Warum sollte ich eine Schulung zum Erwerb oder Auffrischung der Schaltbefähigung besuchen?
Im Mittel- und Hochspannungsbereich hat sich etabliert, die Schulung/Befähigung zum Schalten von Mittel- und Hochspannungsanlagen nicht oder nicht nur durch eigene entsprechend qualifizierte Personen durchführen zu lassen. Häufig auf externe Dienstleister wie das HDT zurückgegriffen. Das HDT ist aufgrund des umfangreichen Erfahrungsschatzes seiner Referenten und entsprechender Kenntnis der Normen in der Lage, Fachfragen und organisationstechnische Fragestellungen zu klären.
Auf diese Weise bekommen Schaltbefähigte neben den für ihren Aufgabenbereich zu beachtenden Bestimmungen und Anweisungen im Umgang mit den betriebseigenen Schaltanlagen auch wertvolle Informationen, wie es beispielsweise anderenorts mit dem „Schalten an elektrischen Anlagen“ aussieht, oder welche technischen Neuerungen sich in der Welt des Schaltens ergeben haben oder eingeführt wurden.
Zur Wiederhauffrischung eignet sich im Haus der Technik das Seminar Schaltberechtigung - Jahresunterweisung für elektrische Anlagen. Sie können aber auch das Basisseminar Schaltberechtigung - Unterweisung für elektrische Anlagen erneut belegen. Beide Seminarinhalte stimmen zu etwa 70% überein.
Gültigkeit der Schaltberechtigung: Worauf sollte man achten?
Indirekt wird die Gültigkeit der Schaltberechtigung durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Während die Gültigkeit der Schaltberechtigung zwar im Prinzip nicht verfällt, empfiehlt sich in der Praxis die regelmäßige Auffrischung. Vor Gericht werden bei Unfällen die Schulungsintervalle nämlich gern abgefragt. Unser Tipp: Die Auffrischung sollte regelmäßig alle drei bis vier Jahre erfolgen.
Und hier nochmals die Inhalte der Seminare zur Schaltberechtigung:
- Normen und Bestimmungen, z. B. DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0101-1 und DIN VDE 0101-2
- Einführungen in Schaltgeräte, Schaltanlagen und Schutzeinrichtungen
- Das Anforderungsprofil für die Schaltberechtigung
- Unterweisung der besonderen Gefahren durch die hohen Spannungen
- Anforderungen an Schalträume und Einrichtungen
- Betriebs und Arbeitsmittel, Spannungsprüfer über 1 kV und Sicherungszange für HH-Sicherungen
- Die „Fünf Sicherheitsregeln“ in Anlagen von 1 kV bis 36 kV
- Schaltgespräch und Schaltauftrag
- Sicherheitsabstände in Mittelspannungsanlagen und Hochspannungsschaltanalgen
- Durchführung von Schalthandlungen an einer Mittelspannungs-Schaltstation 20 kv
- Durchführung eines praktisches Schaltgesprächs
- Bearbeitung eines Schaltauftrags unter Realbedingungen
Das Seminar ist eine Pflicht-Qualifizierung für alle Elektrofachkräfte, die in Spannungsanlagen (1 kV bis 36 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.
Wie wird die Schaltberechtigung in Unternehmen organisiert?
Die Organisation der Schaltberechtigung in Unternehmen kann je nach Größe, Art und Struktur des Unternehmens variieren. Grundsätzlich umfasst die Schaltberechtigung das Recht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel ein- oder auszuschalten. Dieses Recht wird normalerweise nur an qualifizierte und geschulte Elektrofachkräfte vergeben, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen zu gewährleisten.
Hier sind einige typische Organisationsmethoden für die Schaltberechtigung in Unternehmen:
Schaltberechtigungskonzept:
Das Unternehmen erstellt ein Schaltberechtigungskonzept, das die verschiedenen Schalttätigkeiten in Kategorien oder Schaltstufen einteilt. Je nach Komplexität der Schaltvorgänge und der Gefährdungspotenziale werden unterschiedliche Schaltberechtigungsstufen definiert.
Schalthierarchie:
Eine Schalthierarchie legt fest, welche Schaltungen von welcher Ebene der Elektrofachkräfte durchgeführt werden dürfen. Dabei dürfen niedrigere Ebenen in der Hierarchie einfachere Schaltungen durchführen, während komplexere Schaltungen höheren Ebenen vorbehalten sind.
Schulung und Qualifikation:
Mitarbeiter, die mit dem Schalten betraut werden sollen, müssen eine spezifische Schulung und Qualifikation durchlaufen. Diese Schulung vermittelt das notwendige theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Schaltvorgänge sicher und effizient durchzuführen.
Schaltberechtigungsnachweis:
Um nachzuweisen, dass Mitarbeiter die erforderliche Schulung und Qualifikation erhalten haben, erhalten sie einen Schaltberechtigungsnachweis. Dieser kann in Form eines Zertifikats oder einer speziellen Schaltberechtigungskarte ausgegeben werden.
Zuständige Person oder Schaltleitung:
In größeren Unternehmen kann es eine speziell beauftragte Person geben, die für die Organisation und Überwachung der Schaltberechtigung verantwortlich ist. Diese Person trägt die Verantwortung für die Zuweisung von Schaltberechtigungen und die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsstandards.
Regelmäßige Überprüfung und Auffrischung:
Die Schaltberechtigung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aufgefrischt werden. Dies kann in Form von wiederkehrenden Schulungen und praktischen Prüfungen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter weiterhin sicher und kompetent schalten können.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Organisation der Schaltberechtigung in Unternehmen den nationalen Vorschriften und Normen entsprechen muss, um die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Elektrische Gefahren sollten keinesfalls unterschätzt werden, und die Schaltberechtigung sollte ausschließlich an qualifizierte Personen vergeben werden.
Gelten für Hoch- und Mittelspannungsschaltanalgen andere Regeln für das Schalten?
Ja, für Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen gelten andere Regeln und Sicherheitsanforderungen im Vergleich zu Niederspannungsschaltanlagen. Dies liegt hauptsächlich an den höheren Spannungspegeln und den damit verbundenen größeren Gefahrenpotenzialen. Hier sind einige der wichtigsten Unterschiede:
Spannungsniveau:
Der offensichtlichste Unterschied besteht im Spannungsniveau. Niederspannungsschaltanlagen arbeiten typischerweise mit Spannungen bis zu 1000 Volt (V), während Mittelspannungsschaltanlagen Spannungen zwischen 1 kV und 36 kV und Hochspannungsschaltanlagen Spannungen über 36 kV verarbeiten.
Sicherheitsabstände und Isolationsanforderungen:
Mit zunehmender Spannung steigen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände und Isolationsanforderungen zwischen den schaltenden Teilen und anderen Teilen der Anlage. Dies ist notwendig, um den Schutz vor elektrischen Durchbrüchen und gefährlichen Lichtbögen zu gewährleisten.
Schaltgeräte und Schutztechnik:
Die Schaltgeräte und Schutztechnik in Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen sind auf die höheren Spannungen und Ströme ausgelegt. Hier kommen oft gasisolierte Schaltanlagen (GIS) oder vakuumunterstützte Schaltanlagen zum Einsatz.
Erdungssysteme:
Das Erdungssystem in Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen ist komplexer und erfordert besondere Aufmerksamkeit, um die Erdungseffizienz und den Personenschutz zu gewährleisten.
Schaltvorgänge:
Schaltvorgänge in Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen können aufgrund der höheren Energieniveau zu gefährlichen Lichtbögen führen. Daher müssen spezielle Schaltvorgänge und Schaltfolgen eingehalten werden, um diese Gefahren zu minimieren.
Schaltberechtigung:
Die Schaltberechtigung in Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen ist oft strenger reguliert und erfordert zusätzliche Schulungen und Qualifikationen für die Elektrofachkräfte, die diese Arbeiten durchführen.
Prüfungen und Zertifizierungen:
Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen unterliegen in der Regel regelmäßigen Prüfungen und Zertifizierungen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Aufgrund der höheren Gefahren bei Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen ist es von entscheidender Bedeutung, dass nur qualifizierte und speziell geschulte Elektrofachkräfte mit der Durchführung von Schaltvorgängen beauftragt werden. Die Sicherheitsvorschriften und -verfahren müssen strikt eingehalten werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Umgang mit Elektrounfällen im Betrieb: Warum sind Elektrounfälle so gefährlich?
Elektrischer Strom hat nicht nur unangenehme und schmerzhafte, sondern auch gesundheitsgefährliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Die offensichtlichen Verletzungen bei einem Stromunfall sind Verbrennungen und Muskelverkrampfungen. Doch auch Störungen der Atmung und des Herz-Kreislauf-Systems treten auf. Letztere sind deshalb besonders tückisch, da sie noch Tage nach dem Unfall als Herzrhythmus-Störungen auftreten können. Zudem kann es verzögert zu gefährlichem Herzkammerflimmern kommen. Im Hochspannungsbereich treten zusätzlich die Gefahren von Lichtbögen mit schweren Verletzungsfolgen bis zum Tod auf.
Welche Grundregeln gelten beim Verhalten nach einem Elektrounfall?
Nach einem Elektrounfall sollte man stets die wichtigste Regel befolgen: Eigenschutz geht vor! Es ist entscheidend, sich nicht selbst in Gefahr zu begeben, indem man die Gefahrenquelle aktiv lässt. Erstes Gebot ist daher, den Stromfluss sicher zu unterbrechen, etwa durch das Ziehen des Netzsteckers oder das Betätigen der Sicherung.
Wie trennt man verunfallte Personen von unter Spannung stehenden Teilen?
Wenn das Unterbrechen des Stroms nicht sofort möglich ist, muss die verunfallte Person von den unter Spannung stehenden Teilen ihrer Umgebung getrennt werden. Isolierende Gegenstände wie Holzlatten können dabei helfen. Man selbst sollte ebenfalls einen isolierenden Standort wählen, etwa auf trockenem Holz oder Karton. Erst wenn das Unfallopfer sicher von der Stromquelle getrennt ist, kann gefahrlos Erste Hilfe geleistet werden.
Warum sind Elektrounfälle besonders tückisch?
Strom ist eine unsichtbare Gefahr, und der unmittelbare Auslöser eines Elektrounfalls ist oft nicht sofort klar. Helfer können nicht immer erkennen, ob und wo eine Spannung anliegt, die sie selbst gefährden könnte. Risiken, die wir nicht direkt über unsere Sinne wahrnehmen, sind besonders tückisch und können zu tragischen Situationen führen, in denen Helfer sich selbst in Gefahr bringen. Selbstschutz sollte daher immer oberste Priorität haben.
Welche medizinischen Kenntnisse sollte man bei Elektrounfällen vermitteln?
Abgesehen von Elektrofachkräften mit medizinischer Qualifikation sollten medizinische Kenntnisse von Fachleuten vermittelt werden, etwa von Ärzten oder Ausbildern von Organisationen wie dem Roten Kreuz. Dies betrifft insbesondere Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Warum sollte man nach einem Elektrounfall immer ärztliche Untersuchungen durchführen lassen?
Die medizinischen Folgen von Elektrounfällen sind nicht immer sofort erkennbar. Auch wenn äußerlich keine Verletzungen sichtbar sind, sollte ein Stromunfallopfer stets ärztlich untersucht werden. Selbst vermeintlich harmlose Stromdurchströmungen können gefährlich sein. Ein Arzt kann unerkannte medizinische Folgen feststellen, die Herzrhythmusstörungen oder andere Komplikationen einschließen können.
Wie reagiert man bei einem Elektrounfall mit Hochspannung richtig?
Etwa 90 Prozent der Stromunfälle passieren im Niederspannungsbereich. Bei Hochspannungsunfällen sollte jedoch zunächst Fachpersonal die Anlage freischalten, bevor man sich dem Verletzten nähert. Es besteht Lebensgefahr, selbst mit isolierenden Hilfsmitteln. Nach einem Hochspannungsunfall ist eine stationäre Überwachung erforderlich, da das Risiko von Spätfolgen besonders hoch ist.
Was ist bei der Ersten Hilfe nach einem Elektrounfall wichtig?
Es ist entscheidend, dass jeder Mitarbeiter nach einem Elektrounfall ärztlich untersucht wird, unabhängig vom individuellen Empfinden. Auch scheinbar unbedenkliche Stromdurchströmungen können unerkannte Folgen haben. Bei Hochspannungsunfällen sollte Fachpersonal die Anlage freischalten, bevor Erste Hilfe geleistet wird.
Auszug aus unserer Kundenliste
Generali Deutschland Services GmbH Aachen
MAN Diesel & Turbo SE Augsburg
Stada-Arzneimittel AG Bad Vilbel
ESSER Anlagentechnik GmbH Baden-Baden
Erftverband Bergheim
Berliner Wasserbetriebe Berlin
OEDIV Oetker Daten und Informationsv Bielefeld
Stahlwerke Bochum GmbH Bochum
Daimler Bremen
Siemens AG Büttel
Amprion GmbH Dortmund
Linde Engineering Dresden GmbH Dresden
Emscher Aufbereitung GmbH Duisburg
HKM Hüttenwerke Krupp Mannesmann Duisburg
UPS Deutschland GmbH & Co. KG Düsseldorf
Stadtwerke Elmshorn Elmshorn
Gassco AS Emden
psm Nature Power Service & Manageme Erkelenz
Siemens AG Erlangen
RWE Service GmbH Essen
Mainova AG Frankfurt
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Garching
windtest grevenbroich gmbh Grevenbroich
Airbus Hamburg
RWE Technology GmbH Hamm
Befesa Salzschlacke GmbH Hannover
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH Heidelberg
RAG Aktiengesellschaft Herne
Nestlé Deutschland AG Herta Verwaltun Herten
Energy Consult Projektgesellschaft mbH Husum
Audi Ingolstadt
Städtische Werke Energie + Wärme Kassel
Bundesamt für Ausrüstung, Information Koblenz
Atlas Copco Energas GmbH Köln
Outokumpu Nirosta GmbH Krefeld
APL Automobil Prüftechnik Landau Gmb Landau
Busch-Jaeger Elektro GmbH Lüdenscheid
BASF Ludwigshafen
Bombardier Transportation GmbH Mannheim
Mülheim PipeCoatings GmbH Mülheim
Stadtwerke München München
Versorgungsbetriebe Hann. Münden Gm Münden
WestfalenLand GmbH Münster
AirLiquide Oberhausen
VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut G Offenbach
EWE Oldenburg
CEMEX Kies & Splitt GmbH Osnabrück
Wasserwerke Paderborn GmbH Paderborn
ASG Abwasserentsorgung Salzgitter Gm Salzgitter
Stadtwerke Soest GmbH Soest
Fichtner GmbH & Co. KG Stuttgart
TINETZ-Strometz Tirol AG Thaur (Österreich)
INP Schweiz AG Mittelspannungs- u. Ind Turgi (Schweiz)
Stadtwerke Unna GmbH Unna
CG Drives & Automation Germany Gmb Wernigerode
Axalta Coating Systems Germany Wuppertal