Die deutsche Baustellenverordnung (BaustellV) und die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) sind zentrale Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen. In ihrem Zusammenspiel sorgen sie für ein höheres Sicherheitsbewusstsein und schaffen Transparenz hinsichtlich der Verantwortlichkeiten. Hierdurch leisten sie einen wirksamen und unverzichtbaren Beitrag zur Reduzierung der Zahl der Unfälle – und zum gesunden Arbeiten auf Baustellen.
Nachfolgend beantwortet die Redaktion des HDT-Journals einige der häufigsten Fragen, die uns und unseren Fachleuten aus dem Fachbereich für Arbeitsschutz und Bauwesen im Zusammenhang mit der Baustellenverordnung gestellt werden.
Was ist die Baustellenverordnung und wenn betrifft sie?
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine deutsche Verordnung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Sie verpflichtet Bauherren und andere Beteiligte, bereits im Rahmen der Planung von Bauprojekten geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen für die Beschäftigten auf Baustellen zu treffen. Langfristiges Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Wer ist nach der BaustellV verantwortlich für den Arbeitsschutz auf Baustellen?
Nach der Baustellenverordnung trägt in erster Linie der Bauherr die Verantwortung. Er kann jedoch Aufgaben, insbesondere die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo), auf geeignete Dritte übertragen. Darüber hinaus tragen unter anderem auch Arbeitgeber und Unternehmer und deren Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Architekten und Projekt-Koordinatoren Verantwortung im Rahmen ihrer Tätigkeiten.
Was sind die RAB und welchen rechtlichen Status haben sie?
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die Anforderungen der BaustellV. Sie besitzen nicht den Rang von Gesetzen, gelten aber als anerkannte Regeln der Technik, deren Einhaltung bei Beurteilungen durch die Aufsichtsbehörden berücksichtigt werden. Geregelt werden Pflichten von Arbeitgebern, die Ausgestaltung von Arbeitsstätten, die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln u. v. a. m.
Was beinhaltet ein SiGe-Plan?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) enthält Maßnahmen, welche die sicherheitsrelevanten Aspekte von Baustellen regeln. Das sind insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen, die sich aus der gleichzeitigen Tätigkeit mehrerer Arbeitgeber ergeben. Hierzu zählen beispielsweise Absturzsicherungen, Verkehrsregelungen auf der Baustelle oder Maßnahmen zur Koordination gefährlicher Arbeitsbereiche.
Der SiGe-Plan ist vor Baubeginn zu erstellen und im Verlauf aktuell zu halten. Die im SiGe-Plan hinterlegten Informationen umfassen unter anderem Angaben zu den Abläufen auf einer Baustelle, zu Sicherheits- und Notfallmaßnahmen, zur Koordination verschiedener Gewerke, zu Gefährdungsbeurteilungen und zu Vorgehensweisen für den Fall von Unfällen.
Muss für jede Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden?
Ein SiGe-Plan ist nicht für jede Baustelle zwingend vorgeschrieben. Sobald jedoch zum Beispiel auf einer Baustelle besonders gefährliche Arbeiten (nach Anhang II der BaustellV) durchgeführt werden, wird ein SiGe-Plan verlangt. Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf derselben Baustelle arbeiten oder eine Vorankündigung nötig ist.
Wann muss eine Vorankündigung an die Behörde erfolgen?
Eine Vorankündigung muss normalerweise spätestens zwei Wochen vor Baubeginn an die zuständige Behörde übermittelt werden, wenn es sich um ein Bauvorhaben mit einer bestimmten Größe und/oder einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten über einen bestimmten Zeitraum handelt. Die Vorankündigung ist fristgemäß vor Einrichtung der Baustelle an die Behörde zu senden. (Die genauen Vorgaben sollten unbedingt bei der zuständigen Behörde – etwa dem Gewerbeaufsichtsamt oder dem Amt für Arbeitsschutz – in Erfahrung gebracht werden.)
Was passiert, wenn die Vorgaben der BaustellV nicht eingehalten werden?
Verstöße gegen die Baustellenverordnung (BaustellV) können zu Bußgeldern führen. Es drohen außerdem unter Umständen die Anordnung der Einstellung der Bauarbeiten sowie strafrechtliche Konsequenzen. Im Falle von Unfällen mit Personenschäden kann ebenfalls eine strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten entstehen. Die Einhaltung der Vorschriften ist daher auch aus haftungsrechtlichen Gründen mehr als ratsam.
In welchen Fällen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist zu bestellen, sobald auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden. Das kann gleichzeitig oder auch nacheinander sein. Die Bestellung soll so früh wie möglich erfolgen, idealerweise bereits in der Planungsphase. Wichtig: Der SiGeKo ist auch während der Ausführung der Bauarbeiten für die Überwachung der Sicherheit und Gesundheit zuständig. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Bestellung des SiGeKos, kann die Aufgabe jedoch auch an eine qualifizierte Person delegieren.
Gibt es spezielle Anforderungen bezüglich der Qualifikation des SiGeKo?
Der Koordinator oder die Koordinatorin muss gemäß Baustellenverordnung zwar über keine bestimmte Qualifikation oder einen bestimmten Abschluss verfügen, jedoch über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, Kenntnisse als Koordinator sowie Berufserfahrung. Die Anforderungen sind in der RAB 30 Teil A bis C konkretisiert. Eine entsprechende Fortbildung oder Qualifizierung ist in der Regel erforderlich.