Bislang wurden in der Europäischen Union mit der für Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit gestellt. Abgelöst wird diese durch die am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlichte neue EU-Maschinenverordnung beziehungsweise Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen.
Wann tritt die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft?
Die neue EU-Maschinenverordnung tritt ab dem 20. Januar 2027 vollumfänglich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft. Einzelne Regelungen daraus gelten aber bereits früher.
Wer ist von der EU-Maschinenverordnung betroffen?
Die neue EU-Maschinenverordnung ist gültig für sämtliche Unternehmen, die Maschinen und unvollständige Maschinen innerhalb der EU herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Betroffen sind somit Firmen beziehungsweise Personen im Bereich Konstruktion, Entwicklung, Planung, Herstellung, Import, Verkauf, Vermietung u. ä.
Zu den unter die Regelungen fallenden Maschinenprodukten zählen:
- Maschinen und unvollständige Maschinen
- Sicherheitskomponenten
- auswechselbare Ausrüstungen
- abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile, Schlingen und Gurte
Was sind die konkreten Neuerungen der EU-Maschinenverordnung?
Insgesamt soll die EU-Maschinenverordnung mittels stringenterer Definitionen und Harmonisierungen der Anwendungsbereiche und Konformitätsbewertungsverfahren für mehr Klarheit sorgen. Ein großer Unterschied zwischen der EU-Maschinenverordnung und der bisherigen Maschinenrichtlinie liegt in der Verbindlichkeit. Musste bei der Maschinenrichtlinie zuvor noch von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, ist die EU-Maschinenverordnung unmittelbar gültig.
Bezogen auf Fokus und Zielsetzung ist entscheidend, dass die neue Verordnung Entwicklungen und Erfahrungen der jüngsten Zeit berücksichtigt. Das erklärt auch im Wesentlichen die Notwendigkeit der Neuregelung, da die MRL 2006/42/EG im Prinzip noch dem technischen Stand der Jahrtausendwende entspricht.
Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung für die Cybersicherheit
Die Aufnahme der Bereiche Cybersecurity und AI/KI war überfällig. Die neue Europäische Maschinenverordnung enthält unter anderem Anforderungen für die Cybersicherheit von Sicherheitssteuerungssystemen und konformitätsbezogener Software sowie für die Nutzung von KI bei Sicherheitsfunktionen und für autonome respektive ferngesteuerte Maschinen wie beispielsweise Cobots (kollaborative Roboter).
Gegenüber anfänglichen Ideen und Absichten fehlt allerdings eine Verzahnung der EU-Maschinenverordnung mit der neuen europäischen KI-Verordnung. Daraus könnten sich sehr schnell Widersprüche zwischen den verschiedenen Rechtsnormen ergeben, wodurch die nächste Änderung der EU-Maschinenverordnung quasi bereits vorprogrammiert ist.
Darüber hinaus beachtenswert ist die verpflichtende Konformitätsbewertung für mehrere Produktkategorien durch eine benannte Stelle. Hiervon betroffen sind Maschinen und verwandte Produkte, deren Einsatz besonders risikobehaftet ist. Ein Anhang listet diese Hoch-Risiko-Produkte auf. Exemplarisch seien hier Hebebühnen genannt.
Die Sache mit den Anhängen
Nicht einleuchtend ist, warum die Nummerierung der aus der bisherigen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekannten Anhänge verändert wurde. Der Nachteil liegt auf der Hand: Die Orientierung und Anpassung an das neue Recht wird dadurch unnötig verkompliziert.
New Legislative Framework
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass sich die neue Europäische Maschinenverordnung grundsätzlich am sogenannten New Legislative Framework orientiert. Seit 2008 bildet dieses den Ordnungsrahmen für die Europäische Produktregulierung und ergänzt respektive modernisiert den „New Approach“ aus den 1980er-Jahren. Ausfluss dessen ist die Notwendigkeit des Einbeziehens von Händlern und Importeuren in das Maschinenrecht, was Pflichten in Bezug auf Maschinen betrifft. Hierzu gehören Meldepflichten gegenüber den Behörden für den Fall von erkannten Produktrisiken.
Bis wann müssen Unternehmen handeln?
Die neue EU-Maschinenverordnung hat nach ihrer Verabschiedung beziehungsweise Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union ohne Zeitverzug Gültigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten erlangt. 42 Monate später tritt sie verbindlich am 20.01.2027 in Kraft. Also noch jede Menge Zeit?
Ganz im Gegenteil sollte die Umsetzung mit Blick auf den Aufwand, den es bedeutet, sich mit den vielen Neuerungen vertraut zu machen (man denke an die erweiterten Anforderungen in puncto Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die neuen Pflichtenkataloge), und wegen der Konsequenzen so schnell wie möglich in Angriff genommen werden.
Das HDT unterstützt Sie bei der Anpassung an die neue EU-Maschinenverordnung. Unsere verschiedenen Seminare zu diesem Themenfeld zeichnen sich – typisch HDT – durch höchste Praxisrelevanz aus.