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CE-Kennzeichnung nach EU-Maschinenverordnung

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Im Rahmen des Seminars zur neuen EU-Maschinenverordnung wird den Teilnehmern eine ausführliche... mehr

CE-Kennzeichnung nach EU-Maschinenverordnung

Im Rahmen des Seminars zur neuen EU-Maschinenverordnung wird den Teilnehmern eine ausführliche Einführung in die anstehenden Veränderungen und sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen und ihre Vermarktung in der Europäischen Union gegeben.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Seminars liegen auf einer umfassenden Auseinandersetzung mit der neuen Struktur im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie auf der Definition des erweiterten Anwendungsbereichs und der relevanten Begriffsbestimmungen. Ein weiterer Fokus richtet sich auf die Herstellerpflichten sowohl für vollständige als auch für unvollständige Maschinen und die damit verbundenen Abläufe im EU-Konformitätsverfahren. Dazu werden die EU-Module für die Konformitätsbewertung (Anhänge VI bis X) erläutert. Im Rahmen des Seminars werden außerdem die Hochrisiko-Kategorien von Maschinen (Anhang I) sowie die Sicherheitsbauteile gemäß Anhang II behandelt. Ergänzend dazu stehen die grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Anhang III) im Mittelpunkt. Praktische Schwerpunkte bilden die Erstellung von EU-Erklärungen (Anhang V) anhand von Fallbeispielen, die Montageanleitung mit zugehöriger Checkliste (Anhang XI) sowie die Technische Dokumentation (Anhang IV). Darüber hinaus werden die Auswirkungen wesentlicher Veränderungen an Maschinen diskutiert und abschließend ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen sowie mögliche Strategien gegeben.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Teilnehmern das erforderliche Wissen und Verständnis zu vermitteln, damit sie die Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung effektiv umsetzen können und somit die gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.

Zum Thema

Durch die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung im EWR entstehen neue rechtliche Grundlagen für Maschinen. Personen, die Maschinen konstruieren, modifizieren, verkaufen, kaufen oder betreiben, müssen sich mit diesen neuen Vorschriften vertraut machen und diese in ihren betrieblichen Abläufen berücksichtigen. Es ist erforderlich, bestehende Strukturen in den Bereichen Konstruktion, Dokumentation, Einkauf und Vertrieb entsprechend anzupassen.

Das Hauptziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die zentralen Aspekte der neuen EU-Maschinenverordnung zu verschaffen. Dabei werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung erläutert und auf deren Auswirkungen für die Industrie eingegangen.

Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Informationen zu den aktuellen Anforderungen im Bereich der Maschinensicherheit. Dies beinhaltet die Vorstellung von Maßnahmen zur Risikominderung sowie die Berücksichtigung harmonisierter Normen bei der Konstruktion und Herstellung von Maschinen.

Zielsetzung

Die Teilnehmer sollen mit den neuen rechtlichen Grundlagen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen oder entsprechenden Produkten gemäß der aktualisierten EU-Maschinenverordnung vertraut sein. Zudem sollen sie die wesentlichen inhaltlichen Erweiterungen verstehen und in der praktischen Umsetzung anwenden können.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Konstrukteure, Planungsfachleute, Projektingenieure, Maschinen- und Anlagenbauer, Steuerungsbauer, Ein- und Verkäufer, technische Führungskräfte, Betriebsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsräte in Unternehmen. Ebenso sind Referenten und Aufsichtspersonen von Berufsgenossenschaften sowie Personal von Marktaufsichtsbehörden willkommen. Neu hinzugekommen sind auch Händler und Einführer.

Programm

Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Maschinenrichtlinie

    Einführung “EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230“

    • Definition: Hersteller, Einführer sowie Händler
    • Begriffserläuterungen in der Maschinenverordnung und Anwendungsbereich im EWR
    • Änderungen in der MV (EU) 2023/1230 im Vergleich zur MRL 2006/42/EG zur
    • Maschinen und unvollständigen Maschinen Inverkehrbringung


    Anforderungen an die Konstruktion, die Dokumentation und die Inverkehrbringung sowie die Inbetriebnahme

    • Roadmap für Maschinen sowie unvollständige Maschinen
    • Wie gestaltet sich das Konformitätsverfahren und die unterschiedlichen Module?
    • Wie werden harmonisierten Normen angewendet?
    • CE-Kennzeichnung nach Art.24
    • Leitfaden zur MRL


    Anforderungen nach Anhang III

    • Risikobeurteilung
    • Welche Anforderungen an die Steuerungen und die Schutzeinrichtungen gibt es?
    • Relevante Informationen und Struktur der Betriebsanleitung
    • Die korrekte Anwendung von Normen einschließlich der Konformitätsvermutung mit und ohne Normen


    Zu den Anhängen I – XI

    • Anhang I: Teil A und Teil B zu den „Hoch-Risiko“-Maschinen
    • Anhang IV: Technische Dokumentation zu Maschinen und unvollständige Maschinen
    • Anhang V: EU-Konformitätserklärung und EU-Einbauerklärung (Musterlösungen und Checklisten)
    • Anhang VI: Modul A zu der internen Fertigungskontrolle
    • Anhang XI: Musterlösung zur Montageanleitung für unvollständige Maschinen


    Maschinensicherheit – aktuelle Informationen

    • "wesentliche Veränderung von Maschinen" von 04 2015 mit Musterlösungen zum Retrofit basierenden auf den BMAS-Interpretationspapiere
    • "Gesamtheit von Maschinen" mit Fallbeispielen (BMAS-Papier)
    • „LASI Papier“: Maschinen ohne CE-Kennzeichnung


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Nützliche Links zu "CE-Kennzeichnung nach EU-Maschinenverordnung"

Referenten

Dipl.-Ing. Alois Hüning

Sachverständiger für Maschinensicherheit, Warstein
  • Studium Maschinenbau Fachrichtung Konstruktionstechnik
  • Mehrjährige Industrietätigkeit im Bereich der Entwicklung von Stromversorgungssystemen.
  • Seit 1987 tätig bei der Maschinenbau- und Metall BG (seit 2011 Berufsgenossenschaft Holz und Metall) als Aufsichtsperson.
  • Leiter Kompetenzzentrum Maschinen/Fertigungssysteme.
  • Mehrjährige Abordnung ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Novellierung und nationalen Umsetzung der
  • EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
  • Mitarbeit im Beraterkreis Maschinen im BMAS bei der Erarbeitung der BMAS-Interpretationspapiere zur MRL.
  • Referent in verschiedenen internen und externen Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen.
  • Autor verschiedener Fachberichte und Co-Autor der Bücher „Neue EG- Maschinerichtlinie“ und „Betreiberpflichten für Alt,- und Gebrauchtmaschinen“
In den kommenden Jahren soll der klassische EAN-Strichcode im Handel durch 2D-Codes ersetzt werden. Welche Folgen das für Firmen hat und wie man sich auf diese Entwicklung am besten vorbereitet, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.
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