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Seminar

Grundlehrgang nach TRGS 520

Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde über den Umgang mit gefährlichen Abfällen nach TRGS 520

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Entsprechend der Anlage 3 zur TRGS 520: Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen... mehr

Grundlehrgang nach TRGS 520

Entsprechend der Anlage 3 zur TRGS 520:

Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen

  • Toxische Eigenschaften
  • Grundzüge der Einstufung und Kennzeichnung
    Vergiftungssymptome, Antidot
  • Gefährliche Reaktionen, Gefahren bei Zusammenlagerung
  • Vorstellung einfacher Prüfmethoden und Schnelltests
  • Zündtemperaturen, Explosionsbereiche, Brandverhalten
  • Grenzwerte für Gefahrstoffe 

  • Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften Auszüge aus:

  • Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
  • Gefahrstoffverordnung
    Technische Regeln für Gefahrstoffe
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (Vorschriften zum Explosionsschutz)
  • GGVSEB, ADR, Ausnahmeregelungen
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
  • Abfallverzeichnisverordnung (AAV)
  • Bundes-lmmissionsschutzgesetz
    Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Strafgesetzbuch: fahrlässige Tötung (§ 222), fahrlässige Körperverletzung (§ 230), fahrlässige Brandstiftung (§ 309) 
  • Unfallverhütungsvorschriften

    Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
  • Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
  • Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren (z. B. Prüfröhrchen, Explosimeter)
  • Handhabung
  • Fehlerquellen 

            Persönliche Schutzausrüstung

             Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten
             Abfällen


             Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle

             Abschlussprüfung

      Zum Thema

      • Die technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) setzt voraus, dass jede Sammelstelle und jedes Zwischenlager für Schadstoffe mindestens eine Fachkraft sowie eine stellvertretende Person ernennt, die über die entsprechende Qualifizierung nach Anlage 3 der TRGS 520 verfügt. Mit der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung erfüllen Sie diese gesetzlichen Vorgaben als Fachkraft zum Umgang mit Gefahrstoffen im Sinne der TRGS 520. Der Kurs vermittelt Kenntnisse zu den Themen:
        - Aufgaben und Pflichten der Fachkraft
        - Übersicht über gängige Gefahrstoffe
        - Anwendung der gefahrgutrechtlichen Regelungen
        - Aspekte der Arbeitssicherheit
        - Technische Neuerungen
        - Gesetze und Verordnungen
        - Rechtliche Konsequenzen bei Unterlassungen
        - Unfallverhütung
        - PSA
        - Fallbeispiele

      Zielsetzung

      Ziel dieses Grundlehrgangs ist die Vermittlung der Fachkunde im Sinne der TRGS 520. Die Veranstaltung endet am dritten Tag mit einer Abschlussprüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die den erfolgreichen Erwerb der Fachkunde bestätigt.

      Teilnehmerkreis

      Mitarbeiter/innen von Schadstoffsammelstellen sowie Sicherheitsfachkräfte. Mitarbeiter/innen die zu Fachkräften im Sinne der TRGS 520 ernannt werden.

      Programm

      Seminar Tag 1, 08:30 bis 17:15 Uhr

      • TRGS 520 Teil 1
        • Einführung in die Thematik
        • Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
        • Grundlagen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
        • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
        • Abfallverzeichnisverordnung (AAV)


      Seminar Tag 2, 08:30 bis 17:15 Uhr

      • TRGS 520 Teil 2

        Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften - Arbeitsschutzgesetz

        Gefahrstoffverordnung und Gefährdungsbeurteilung

        • Technische Regeln für Gefahrstoffe - z.B. TRGS 201
        • Technische Regeln für Betriebssicherheit


        Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden

        • Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren (z. B. Prüfröhrchen, Explosimeter)
        • Handhabung von Messeinrichtungen
        • Fehlerquellen


        Einsatz / Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung

        • Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen


      Seminar Tag 3, 08:30 bis 16:15 Uhr

      • TRGS 520 Teil 3
        • GGVSEB, ADR, Ausnahmeregelungen
        • Anwendung und Rahmenbedingungen der Ausnahme Nr. 20 Gefahrgutausnahmeverordnung
        • Verpackungen für gefährliche Abfälle
        • Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
        • Prüfung


      Seminar Tag 4, 08:30 bis 16:15 Uhr

      • Ab 2025 4-tägiger Lehrgang. Das Programm für den 4. Tag ist zur Zeit noch in Arbeit.


      Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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      Fachliche Fragen:
      Dr. rer. nat. Uwe Schröer
      +49 201 1803-388

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