Das deutsche Störfallrecht, geregelt in der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), verlangt von Unternehmen, welche mit gefährlichen Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen arbeiten, einen wirksamen betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP). Doch auch Unternehmen, die nicht dem Störfallrecht unterliegen und für die keine gesetzliche Pflicht gegeben ist, empfehlen Fachverbände, Arbeitsschutzbehörden und Versicherer dringend, Notfall- beziehungsweise Alarmpläne zu erstellen, um im Ereignisfall geordnet reagieren zu können.
Im Folgenden beantwortet die Redaktion des HDT-Journals einige der häufigsten Fragen, die uns und unseren Fachbereichs-Fachleuten für Betriebssicherheit und Umweltschutz rund um das Thema betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan und Business Continuity Management gestellt werden.
Was versteht man unter dem betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan?
Ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) ist ein zentrales Element der betrieblichen Notfallplanung, Notfallvorsorge und Notfallbewältigung in Unternehmen, die unter das deutsche Störfallrecht fallen. Das Dokument enthält Verhaltensregeln und beschreibt und legt detailliert Maßnahmen im Sinne der Notfallorganisation und des Alarmierungsverfahrens fest, die im Betrieb bei Not- beziehungsweise Störfällen oder einer sonstigen Gefahrensituation zu ergreifen sind, um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern oder zu begrenzen.
Der Plan kann neben Aspekten des Notfallmanagements solche des Krisenmanagements beinhalten, wozu die Kommunikation mit der Öffentlichkeit oder die Zusammenarbeit mit externen Behörden zählt.
Welche Ziele verfolgt der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan?
Der BAGAP verfolgt gleich mehrere sicherheitsrelevante Ziele auf einmal. Er dient dem Schutz von Menschenleben und der Gesundheit von Mitarbeitenden und Anwohnern. Er zielt außerdem auf die Minimierung von Sachschäden und hilft im Hinblick auf die Betriebskontinuität, damit der reguläre Betrieb schnell wieder aufgenommen und eine teure (und nicht selten existenzbedrohende) Ausfallzeit vermieden werden kann.
Des Weiteren soll der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan Umweltschäden durch die Freisetzung gefährlicher Stoffe verhindern beziehungsweise begrenzen. Voraussetzung dafür ist ein koordiniertes Notfallmanagement im Unternehmen und die effiziente Zusammenarbeit mit Behörden und Einsatzkräften.
Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan sorgt darüber hinaus für Rechtssicherheit, da Unternehmen bei Verstoß gegen Pflichten bekanntermaßen Sanktionen drohen können.
Welche Inhalte muss ein BAGAP mindestens umfassen?
Ein wirksamer BAGAP muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Begrenzung von Schäden,
- Übersicht über gefährliche Stoffe und Gefahrenquellen wie spezielle Anlagenteile im Betrieb,
- Detaillierte Alarmierungs- und Kommunikationswege,
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Ernstfall,
- Evakuierungspläne, Notausgänge und Notfallorganisation,
- Regelung der Zusammenarbeit mit externen Stellen (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden),
- Plan zur Wiederaufnahme des Betriebs (Wiederherstellungsplan).
Nicht vergessen werden dürfen überdies das regelmäßige Üben und Überprüfungen des Plans sowie die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten.
Wie häufig muss der BAGAP überprüft und aktualisiert werden?
Der BAGAP muss mindestens alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden – oder sofort nach einem Störfall, einer Übung oder einer wesentlichen Änderung im Betrieb (beispielsweise neue Stoffe oder Anlagenteile). Diese Pflichten ergeben sich aus § 10 Abs. 4 der 12. BImSchV. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der BAGAP stets aktuell und wirksam bleibt.
Erfahrungen aus Übungen sollen in die fortlaufende BAGAP-Überarbeitung einfließen. Daher ist es so wichtig, dass nach jeder Übung von Reaktionsfähigkeiten und Funktionstüchtigkeiten, Abläufen und Schnittstellen eine Auswertung erfolgt, bei der dokumentiert wird, was funktioniert hat und wo abzustellende Probleme und Schwachstellen existieren.
Wer ist für die Erstellung und Pflege des BAGAP im Unternehmen verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei der Betriebsleitung respektive dem Betreiber einer Anlage. Die entsprechenden Personen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den BAGAP zu erstellen, zu pflegen und umzusetzen. In der Praxis wird die Ausarbeitung oft an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Störfallbeauftragte oder Umweltschutzbeauftragte delegiert.
Wichtig in jedem Fall: Letztlich trägt die Geschäftsführung die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.
Was versteht man unter Business Continuity Management?
Business Continuity Management (BCM) bezeichnet die systematische Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Unternehmen kritische Geschäftsprozesse bei Störungen oder Krisen wie IT-Ausfall, Naturkatastrophen, Pandemien oder Brand aufrechterhalten oder schnellstmöglich wieder aufnehmen kann.
Als ein zentrales Instrument des Risikomanagements hilft BCM sowohl dabei, wirtschaftliche Verluste zu reduzieren als auch die Reputation zu schützen. Die wichtigsten Bestandteile des BCM sind:
- Risikobewertung und Schwachstellenanalyse,
- Notfall- und Wiederanlaufpläne,
- Kommunikationsstrategien in Krisen,
- Regelmäßige Tests und Übungen.
Für wen ist Business Continuity Management relevant?
Business Continuity Management ist relevant für sämtliche Unternehmen und Organisationen, besonders aber für:
- Betriebe mit kritischer Infrastruktur (zum Beispiel Energie, Gesundheit, Transport),
- Unternehmen mit erhöhter Abhängigkeit von IT-Systemen,
- Finanzdienstleister, Behörden und produzierende Unternehmen,
- Unternehmen mit einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung zur Ausfallsicherheit.
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