Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei der Arbeit mit 3D Druck-Maschinen (additive Bearbeitung)
Umgang mit Recyclingmaterial als Fertigungrohstoff, Forderungen aus Arbeitsschutz und Betriebsicherheitsverordnung

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Information
Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei der Arbeit mit 3D Druck-Maschinen (additive Bearbeitung)
Das Seminar verschafft Ihnen einen aktuellen Überblick über die zu berücksichtigenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien im Bereich der 3D Druckverfahren.
Sie lernen die Gefährdungsbeurteilungen für additive Fertigungsanlagen vorzubereiten und in Betriebsanweisungen zu überführen.
Diese Veranstaltung geht speziell auf die Besonderheiten ein, die bei der Anschaffung von additiven Fertigungsmaschinen vor dem Kauf bedacht werden sollten.
Desweiteren werden abfallrelevante Umweltvorschriften und das Verhältnis zum Abfallrecht behandelt wie:
- umfassende systematische Risikobeurteilungen bei der additiven Herstellung
- Maßnahmen zur Risikominimierung und -beseitigung bei Lagerung, Transport, Fertigung und Verarbeitung
- Eigen- und Fremdschutz bei der Zusammenarbeit mit Dritten
Zum Thema
Die Anschaffung und der Betrieb in der Additiven Fertigung erfordert besondere Kenntnisse, die den spezifischen Gefahren gerecht werden: sowohl im Umgang mit Pulvern (erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko, Gefahr durch Stäube) als auch mit Laserstrahlen und Schutzgasen. Während des Fertigungsprozesses können zudem außergewöhnliche Emissionen und Abfälle entstehen. In unserem Seminar lernen Sie, mögliche Gefahren beim 3D Druck zu erkennen, richtig einzuordnen und zu vermeiden. Aber auch der zunehmende Umgang mit Rohstoffen im Rahmen von Recycling erfordert ein mehr an Wissen aus dem Bereich des Umweltrechts.
Zielsetzung
Das Seminar zeigt ihnen, welche rechtlichen Forderungen je nach Art der Herstellung und des eingesetzten Materials zu beachten sind. Es hilft ihnen bereits vor der Beschaffung dafür zu sorgen dass sie keine böse Überraschung erleben bei der Aufstellung und Inbetriebnahme ihres 3D-Druckers. Die Besonderheiten beim Einsatz von Recyclingstoffen werden vermittelt.
Sie lernen im Seminar die Gefährdungsbeurteilungen für additive Fertigungsanlagen zu verstehen und in Betriebsanweisungen zu überführen.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, Führungskräfte und Verantwortliche im Umgang mit den Fertigungsanlagen bei 3D Druck oder der erweiternden additiven Herstellung.
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Einführung in die additive Fertigung
- Einführung in die Rechtsvorschriften
- Beschaffung von 3D-Druckern
- Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz sonstige abfallrelevante Umweltschutzvorschriften
- Sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften (Gefahrstoffe, WHG)
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
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