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Hybrid-Seminar

Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Personenaufnahmemitteln und Kranen zum Heben von Personen

Einschließlich Nachweis der Fachkunde gem. BetrSichV i.V.m. TRBS 1111 und TRBS 2121-4 zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zum Heben von Personen mit Kranen

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14.09.2026 10:00 - 15.09.2026 17:00

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Hollestr. 1
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Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Personenaufnahmemitteln und Kranen zum Heben von Personen

Inhalt dieses Seminars sind die Vorschriften und Regelwerke, die es beim Heben von Personen mit Kranen zu beachten gilt.

Der Fokus liegt auf dem ausnahmsweisen Heben von Personen mit dafür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (Kranen).

Vorgestellt werden die relevanten europäischen Richtlinien (z. B. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und Normen (z. B. DIN EN 14502-1) sowie nationalen Regelungen in Deutschland (z. B. BetrSichV, TRBS 2121-4, DGUV R 101-005).

Neben den Anforderungen an die Prüfung von Personenaufnahmemitteln und Kranen zum ausnahmsweisen Heben von Personen, werden auch die Grundlagen und konkreten Anforderungen an die Erstellung bzw. Prüfung der zugehörigen Gefährdungsbeurteilung behandelt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.

Zum Thema

Nicht alle Krane werden ausschließlich zum Heben von Lasten eingesetzt. Es gibt Krane, die vom Hersteller zusätzlich bestimmungsgemäß zum Heben von Personen konzipiert sind. Außerdem gibt es Einsätze, bei denen ein Kran, der nicht dafür vorgesehen ist, ausnahmsweise zum Heben von Personen eingesetzt wird. In jedem Fall sind die sicherheitstechnischen Anforderungen beim Heben von Personen verständlicher Weise sehr hoch.

Besonders wichtig ist deshalb die Prüfung der eingesetzten Ausrüstung (Kran, Anschlagmittel, Personenaufnahmemittel). Grundvoraussetzung dafür ist die Expertise zum jeweiligen Kran. Zusätzlich ist spezielles Wissen über Vorschriften, technische Anforderungen und Abläufe zum Heben von Personen notwendig.

Besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber außerdem an Gefährdungsbeurteilungen beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen. Hierfür wurde eigens eine TRBS (2121-4) erarbeitet, die es zu beachten gilt.

In dieser Veranstaltung werden die Bestimmungen der TRBS 1203, TRBS 2121-4 und DGUV Regel 101-005 (BGR 159) auf Grundlage der gültigen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgestellt.

Zielsetzung

Ziel dieses Seminars ist es, qualifizierten (zertifizierten) und geprüften Prüfsachverständigen Personen und geprüften befähigten Personen für die Prüfung von Kranen eine Zusatzqualifikation zur Prüfung von Personenaufnahmemitteln und Kranen zum Heben von Personen zu bieten. 

Gleichzeitig wird der Nachweis der Fachkunde für eine geprüfte fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen gem. BetrSichV i.V.m. TRBS 1111 und TRBS 2121-4 erworben.

Den Teilnehmenden werden die dafür relevanten Regelwerke und Vorschriften ausführlich vorgestellt.

Teilnehmerkreis

  • qualifizierte (zertifizierte) und geprüfte Prüfsachverständige für Krane
  • geprüfte befähigte Personen für Krane

 

USP

  • Zusatzqualifikation für die Prüfung von Personenaufnahmemitteln
  • qualifiziert prüfen
  • sicheres Heben von Personen

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:00 Uhr

  • Heben von Personen I
    • Begrüßung und Einführung
    • Grundlagen
    • EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/EG + 89/392/EWG), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (alt 2006/95/EG + 73/23/EWG), EMV-Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG + 89/336/EWG), Lärmrichtlinie 2005/88/EG (alt 2000/14/EG) und Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (alt 94/9/EG)) - Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU - Bedeutung von EN-Normen
    • bestimmungsgemäßes und ausnahmsweises Heben von Personen
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • TRBS 1203 - Zur Prüfung befähigte Personen
    • TRBS 2121 Teil 4 - Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln


Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Heben von Personen II
    • DIN EN 14502-1 - Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1: Hängende Personenaufnahmemittel;
    • DGUV R 101-005 - Hochziehbare Personenaufnahmemittel
    • Gefährdungsbeurteilung - nationale rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung) und Aufbau (TRBS 1111)
    • Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen
    • Zusammenfassung
    • Schriftlicher Abschlusstest (inkl. Vor- und Nachbereitung)


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Dipl.-Ing. Jürgen Koop

Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen

  • Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
  • bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM

Thomas Gläser, M.Eng., SFI/IWE

HDT, Essen

Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.

In seinem Gastbeitrag für das Kranmagazin skizziert Michael Graef die Transformation der Weiterbildung aus dem Blickwinkel der mit Kranen, Hebezeugen und Fördermitteln befassten Branche.
Tags: Krane, hdt+

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