Ausbildung und Qualifikation im Strahlenschutz
Strahlenschutzkurse bieten eine umfassende Einführung in die Grundlagen der Strahlenphysik, einschließlich der verschiedenen Arten von Strahlung, ihrer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sowie effektiven Schutzmaßnahmen, die zur Minimierung des strahlenbedingten Risikos ergriffen werden können. Die Teilnehmenden lernen auch über verschiedene Arten von Dosimetern und andere Messgeräte zur Überwachung der Strahlenexposition. Für die praktischen Anteile eines Strahlenschutzkurses stehen eine eigene Röntgenabteilung, ein Radionuklidlabor, sowie einige Einrichtungen des Universitätsklinikums Essen zur Verfügung. Die Fachkunde im Strahlenschutz besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs und einer Sachkunde (praktische Erfahrung) und ist Voraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden zu können.
Gesetzliche Vorgaben im Strahlenschutz
Die grundlegenden Vorschriften zum Schutz vor ionisierender Strahlung sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt. Das StrlSchG regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen, den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Röntgengeräten sowie Störstrahlern. In der StrlSchV werden detaillierte Vorschriften zu den verschiedenen Aspekten des Strahlenschutzes ausgeführt.
Qualitätssicherung im Strahlenschutz
Das Haus der Technik e. V. ist Gründungsmitglied des Qualitätsverbundes der Strahlenschutzkursstätten (QSK). Der QSK ist ein Verein von Einrichtungen in Deutschland, welche behördlich anerkannte Kurse im Strahlenschutz anbieten. Auf freiwilliger Basis unterwerfen sich ihre Mitglieder über die rechtsverbindlichen Vorschriften hinausgehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen in Bezug auf Lehrinhalte, Organisation, Didaktik, räumliche Voraussetzungen und Medieneinsatz, welche die Güte der Lehre sichern sollen.
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