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Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Fachkunde nach §6 Abs.11 GefStoffV

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Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Dieses Seminar vermittelt anhand der gesetzlichen und technischen Anforderungen die systematische und rechtssichere Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz sowie der Auswahl und Umsetzung wirksamer Brandschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. In Beispielen und Übungen werden typische Fragestellungen wie die Bedeutung des Bestandsschutzes, der Umgang mit Abweichungen vom technischen Regelwerk und der Begründung von anderen geeigneten Brandschutzmaßnahmen praxisnah erläutert.

Alle Teilnehmenden erhalten von uns zusätzlich das Buch:
Lars Oliver Laschinsky: Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, Verlag RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Zum Thema

Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept führt die Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung, der sich daraus ergebenden Brandgefährdung sowie des Aufwandes und des zu erwartenden Schadenausmaßes zusammen. Für die Erstellung eines umfassenden und ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes müssen betriebs-, verfahrens- und produktionstechnische Brandgefahren und betriebliche Brandschutzmaßnahmen aus verschiedenen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden. In einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und Tätigkeiten sowie Anzahl der Beschäftigten alle Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Mit der systematischen Erfassung aller Gefahrenquellen und deren Bewertung ist die Gefährdungsbeurteilung Grundlage aller resultierenden Schutzmaßnahmen.

Zielsetzung

Dieses Seminar vermittelt auf Grundlage bereits vorhandener Fachkenntnisse im Brandschutz die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz nach § 6 GefStoffV auf Grundlage der TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" zur Umsetzung der betrieblichen Brandschutzpflichten z.B. aus §§ 3, 10 ArbSchG, § 3a und dem Anhang der ArbStättV sowie §11 und Anhang 1 der GefStoffV.

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 in der verbindlichen Fassung ab 2024 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Teilnehmerkreis

Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie an Brandschutzverantwortliche aus Industrie, Produktion, Logistik und Gewerbe, Fachplaner und Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz, insbesondere aus dem Bereich Industrie- und Gewerbebau, Brandschutzingenieure und Brandschutztechniker, Mitarbeiter aus Bauaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden, Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Programm

Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz Teil 1

    Einleitung

    • Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
    • Berücksichtigung physikalisch-chemischer Gefährdungen
    • Besondere Bewertung im Brandschutz (TRGS 800)
    • Erforderliche Fachkunde
    • Rechtssichere Durchführung und Dokumentation

    Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

    • Zielsetzung, Methode und Verfahren nach §5 ArbSchG und §6 GefStoffV
    • Prozeßschritte der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 i.V.m. TRGS 800
    • Integration in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung

    Keyholderanalyse

    • Verantwortungen im betrieblichen Brandschutz
    • Interne und externe Aufgaben- und Interessenträger im Brandschutz (Keyholder)
    • Gesetzliche, versicherungstechnische und betriebliche Schutzziele
    • Übung zur Erstellung eines Rechtskatasters



Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz Teil 2

    Informationsermittlung

    • Brandschutzrelevante Gefahrstoffe und Betriebsprozesse
    • Brandgefährdung durch erhöhtes Brandpotential nach TRGS 800
    • Analyse und Bewertung des individuellen Brandrisikos
    • Beispiele zur Ermittlung aus Sicherheitsdatenblättern

    Auswahl von Brandschutzmaßnahmen

    • Brandschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
    • Besondere Brandschutzmaßnahmen bei hoher Brandgefährdung
    • Ganzheitliche Brandschutzkonzepte
    • Umgang mit Bestandsschutz, Abweichungen und Kompensationen
    • Prioritätenliste zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
    • Beispiele zur Bewertung von Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

    Wirksamkeitsnachweis

    • Plausibilitätsprüfung der Gefährdungsbeurteilung nach Anlage 1 TRGS 800
    • Zulassungen und technische Prüfungen
    • Betriebsbesichtigungen, Unterweisungen und Notfallübungen
    • Dokumentationspflichten
    • Hilfsmittel zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung



Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Lars Oliver Laschinsky

Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining, Berlin und Mitglied im vfdb-Referat 9 Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement

Er arbeitet seit seinem Studium des Brand- und Explosionsschutzes am Fachbereich Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal als Fachlehrer für das Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining. Als Dozent ist er für Fachhochschulen und Universitäten, für weitere technische Bildungseinrichtungen und Berufsgenossenschaften, sowie als Lehrbeauftragter im Studiengang Security & Safety Engineering der Hochschule Furtwangen tätig. Weiterhin ist er 1. Vorsitzender des Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (VBBD).

Hinweise

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 in der verbindlichen Fassung ab 2024 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Alle Teilnehmenden erhalten von uns zusätzlich das Buch:
Lars Oliver Laschinsky: Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, Verlag RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

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Fachliche Fragen:
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