Einsatz von Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen
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Information
Einsatz von Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen
Die 2-tägige Tagung beschäftigt sich mit aktuellen Vorschriften für den Einsatz von Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen.
Die Windkraft als erneuerbare Energieform hat einen hohen Stellenwert eingenommen. Die immer größer (höher) werdenden Windkraftanlagen erfordern neue Techniken beim Aufbau und Betrieb dieser Windkraftanlagen.
Verantwortliche von Windkraftanlagenherstellern, Kranhersteller, Hebezeughersteller sowie andere Dienstleister werden mit Berichten aus der Praxis zum Erfolg dieser Tagung beitragen. Die Teilnehmer/-innen haben umfassende Möglichkeiten zu netzwerken.
Zum Thema
Die Fachtagung "Einsatz von Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen" findet alle 2 Jahre statt und vermittelt den jeweils aktuellen Stand der Vorschriften. In dieser Tagung erfahren Sie mit Praxisberichten von WEA-Herstellern, Transportunternehmen, Kranverleihern und -herstellern die notwendigen Schritte, um eine Windkraftanlage an den Bestimmungsort zu bringen, sicher aufzustellen, sicher zu betreiben.
Zielsetzung
In dieser Veranstaltung werden notwendige Grundlagen aufgezeigt, die für einen sicheren Betrieb von Kranen und Hebezeugeinrichtungen bei Windenergieanlagen notwendig sind.
Teilnehmerkreis
Betreiber von Kranen, Verleiher von Kranen, Projektplaner und Projektingenieure/-ingenieurinnen von Windkraftanlagen, Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen, EVU, Logistiker, Betriebsführer, Service und Wartung, Kransachverständige
USP
- Großkrane für WEA
- sichere Errichtung von WEA
- zahlreiche Praxisberichte
Programm
Tagung Tag 1, 09:00 bis 17:30 Uhr
- Windenergieanlagen - Krane und Hebeeinrichtungen I
- EG-Richtlinien und Stand der europäischen Normung: EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/EG + 89/392/EWG), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (alt 2006/95/EG + 73/23/EWG), EMV-Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG + 89/336/EWG), Lärmrichtlinie 2000/14/EG (neu 2005/88/EG), Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (alt 94/9/EG), Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU) – Bedeutung von EN-Normen
- Mobilkrane unter Windeinfluss in- und außer-Betrieb, Grundlagen und Hinweise zur Sicherheitsnorm EN 13000
- Berichte über Schadensfälle mit Kranen in der Windindustrie
- Kranabnahmen in der Windindustrie
- Gefährdungen bei Kranarbeiten
Tagung Tag 2, 09:00 bis 15:30 Uhr
- Windenergieanlagen - Krane und Hebeeinrichtungen II
- Verfahren von Fahrzeugkranen auf der Windkraftbaustelle
- Turmdrehkrane zur Montage von Windkraftanlagen
- Tandemlifts – wenn ein Kran nicht mehr reicht
- Hebeeinrichtungen für die Wartung in der Windindustrie
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Weiterführende Links zu "Einsatz von Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
- Bremerhaven
- 04.12.2023 - 05.12.2023 (nicht verfügbar)
Extras
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