Bei Betrieben die gemäß der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) einem erhöhtem Störfallpotenzial unterliegen, fordert der Gesetzgeber über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) mindestens einen Störfallbeauftragten.
Beide Beauftragte müssen über das erforderliche Fachwissen verfügen, d.h. unter anderem zur Erlangung der geforderten Fachkunde an einem staatlich anerkannten Lehrgang teilgenommen haben und mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung zur Auffrischung besuchen.
In unseren staatlich anerkannten Lehrgängen erwerben Sie die in § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV geforderten fachlichen Kenntnisse, welche wie oben beschrieben, zur Ausübung der Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz bzw. als Störfallbeauftragter erforderlich ist.
Welche Branchen werden in der 5. BImSchV betrachtet?
Neben den klassischen Unternehmen wie Kernkraftwerke, Feuerungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen können auch andere Firmen von diesem Gebot betroffen sein, zum Beispiel Gießereien und Feuerverzinkereien.
Welche Aufgaben übernimmt der Immissionsschutzbeauftragte?
Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz hat dabei vielfältige Aufgaben zu erfüllen und trägt eine große Verantwortung zum Beispiel beim Umgang mit Emissionen. Der Immissionsschutzbeauftragte berät den Betreiber der Anlage und das Unternehmen in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Er überwacht die Erfüllung der Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes und entwickelt Konzepte und Vorschläge, zum Beispiel bei der Verringerung bzw. Vermeidung von Emissionen. Auf diese und die weiteren Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten bereitet der staatlich anerkannte Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz im Haus der Technik die Teilnehmer umfassend und kompetent vor.
Voraussetzungen und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten
Einmal im Jahr berichtet der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz dem Betreiber bzw. der Unternehmensführung über die von ihm getroffenen Maßnahmen bzw. seine Absichten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im BImSchG und in der 5. BImSchV. Die Bestellung des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz hat durch den Betreiber in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei müssen die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse konkret benannt werden. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass die für die Funktion des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ausgewählten Personen auch die erforderliche Fachkunde besitzen. Unterlässt der Betreiber die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten oder hat die bestellte Person nicht die erforderliche Fachkunde, liegt ein Rechtsverstoß vor, der haftungs-, versicherungs- und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Fachkunde nach der 5. BImSchV kann durch den Besuch des Lehrgangs im Haus der Technik erworben und nachgewiesen werden. Der Beauftragte muss nach dem erstmaligen Erwerb der Fachkunde regelmäßig an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, um die Fachkunde aufzufrischen. Die Auffrischung sollte spätestens alle zwei Jahre erfolgen.
Welche Anforderungen werden an die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten gestellt:
1. Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule,
2. die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang II zu dieser Verordnung vermittelt worden sind, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind, und
3. während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Anlage, für die der Beauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, die im Hinblick auf die Aufgaben des Beauftragten vergleichbar sind.