Verkehrssicherungspflichten in Arbeitsstätten und auf Baustellen
Fremdfirmenarbeiten und interne Instandhaltungsarbeiten im Spannungsfeld mit Verkehrssicherungspflichten rechtskonform managen

Buchen Sie Ihre Fortbildung
Information
Verkehrssicherungspflichten in Arbeitsstätten und auf Baustellen
Im Zuge der fortschreitenden Deregulierung des Arbeits- und Brandschutzes wird für Auftraggebende und Auftragnehmende die Frage nach der Verantwortung bei auszuführenden Arbeiten durch Fremdfirmen oder eigene Mitarbeitende immer wichtiger. Die Verantwortlichen müssen eigenverantwortlich alle wichtigen Entscheidungen treffen und haften natürlich auch bei diesbezüglichen Fehlern.
Die Vermischung der Anforderungen aus Arbeitsschutz, Brandschutz, Arbeitsstättenrecht und Verkehrssicherung erfordert neue innovative Lösungen zur Exkulpation (Schuldbefreiung) von Verantwortungstragenden und Beratenden in Unternehmen, vor allem hinsichtlich der persönlichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung.
Das sehr praxisbezogene Seminar zeigt die relevanten Anforderungen und auch diesbezüglich Lösungsmöglichkeiten auf, um sich den neuen Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten rechtssicher stellen zu können.
Zum Thema
Arbeiten von Fremdfirmen und von eigenen Arbeitsnehmenden an Arbeitsplätzen in und an Arbeitsstätten bzw. Baustellen, wie z. B. an Gebäuden oder Produktionsstätten, haben nicht selten auch Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden, auf Besuchende oder andere Dritte, die sich im Hoheitsbereich eines Unternehmens aufhalten. Die ausreichende Sicherung von Gefahrenstellen steht oft eng im Kausalzusammenhang einer möglichen Haftung. Zwei Rechtsgebiete tangieren sich und wirken auf Arbeitgebende/Auftraggebende, die Arbeitsstätten betreiben und zwangsläufig auch die Sicherheit von Dritten (z. B. Fremdfirmen oder Besuchende) sicherstellen müssen (z. B. bei Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen im Bestand) ein. Dringende Fragen sind z. B.
- Welche Maßnahmen sind diesbezüglich dringend erforderlich?
- Was ist überhaupt zumutbar?
- Welche Schutzzielhierarchie ist anzuwenden?
Dieses 1-tägige Seminar vermittelt ein besonderes Verständnis für die Verkehrssicherungspflichten und zeigt praxisnahe Lösungsansätze und Handlungshilfen zur Exkulpation auf.
Zielsetzung
Die Vergabe Bau- oder Instandhaltungsaufträgen an externe Dienstleistende oder interne Mitarbeitende und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht stellt die Verantwortlichen vor lösbare, aber sehr komplexe Aufgaben. Die Teilnehmenden lernen mit den wechselseitigen Gefährdungen die von Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen ausgehen, qualifiziert umzugehen und geeignete Schutzmaßnahmen für ihr Unternehmen abzuleiten um damit Haftungsrisiken für das Unternehmen zu minimieren.
Teilnehmerkreis
(Technische) Führungskräfte, Betriebsbeauftragte, Gebäudeverantwortliche, Geschäftsleitungen, Geschäftsführungen, Sicherheitsingenieur/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsleitende, Meister/-innen und Techniker/-innen, Bauleitende
Programm
Hybrid-Seminar, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Verkehrssicherungspflichten
- Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften, Normen usw.
- Anforderungen aus der ArbStättV und der novellierten BetrSichV
- Arbeitsstättenrecht und dessen Normadressaten
- Regelwerksverfolgung, Stand der Technik
- Deregulierungsfolgen für Auftraggebende
- Verantwortung, Haftung und Inkongruenzen
- Pflichten des Arbeitgebenden/Unternehmenden
- Grundlagen der rechtskonformen Delegation
- Instrumente der Exkulpation, Risikominderung
- Fremdfirmenmanagement und Koordinationspflichten
- Sichere Instandhaltung und Bestandsschutz
- Spannungsfeld Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentationspflichten
- Praxisfälle und Urteile aus Strafverfahren und Rechtsprechung
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus
Weiterführende Links zu "Verkehrssicherungspflichten in Arbeitsstätten und auf Baustellen"
Informationen
Veranstaltungsorte:
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen
Termine
Extras
Inhouse
"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!
Jetzt anfragenBildungsscheck
Das Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in NRW
Bildungsscheck InfosIhr Ansprechpartner
Fachliche Fragen: