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Hybrid-Seminar

Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungskurs für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV

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Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
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* mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken
** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen
Veranstaltungsnr.: VA27-00379

1. Ort & Termin

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20.10.2027 09:00 - 21.10.2027 15:30

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Hollestr. 1
45127 Essen

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Rechtlichen Anforderungen, vor allem aus den Gebieten Arbeitsschutz und Anlagensicherheit,... mehr

Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Rechtlichen Anforderungen, vor allem aus den Gebieten Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, Produktsicherheit, Betriebssicherheitsverordung (Arbeitsmittelauswahl und Prüfungen), Sozialer Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Explosionsschutz, Immissionsschutzrecht sowie die Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) werden besprochen. Darüber hinaus werden Themen, wie Aufbau- und Ablauforganisation, Beauftragtenwesen, unterschiedliche Genehmigungsarten und Verfahren, Nebenbestimmungen, das Störfallrecht sowie die Störfallvorsorge systematisch behandelt. Der letzte Teil der Veranstaltung beschäftigt sich u.a. mit dem Wasser-/Abwasserrecht und mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Zum Thema

Die Verantwortung für die Einhaltung der Betreiberpflichten / Wahrnehmung der Betreiberverantwortung trifft zunächst den Inhaber / Geschäftsführer. 
Das Bundesimmissionsschutzgesetz besitzt die sogenannte "Konzentrationswirkung". Dadurch werden mit dieser Genehmigung dem Betreiber solcher Anlagen Aufgaben und Verantwortlichkeiten nahezu aller umwelt- und arbeitsschutztechnischen Rechtsgebiete zugeordnet.
Das Seminar strukturiert zunächst die wichtigsten Rechtsvorschriften und bereitet sie praxisgerecht und pragmatisch auf. 
Es wird Wert darauf gelegt, dass die Teilnehmer klare Empfehlungen für die zu ergreifenden (organisatorischen) Maßnahmen erhalten und am Ende des Seminars in der Lage sind, die Wahrnehmung der Betreiberpflichten umfassend sicherstellen zu können.

Zielsetzung

Verantwortliche Inhaber, Geschäftsführer, Betriebs- und Anlagenverantwortliche und (Umwelt-)Beauftragte von Unternehmen, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, tragen die Verantwortung dafür, dass alle (umfangreichen) Rechtspflichten aus der Genehmigung eingehalten werden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse.

Teilnehmerkreis

Inhaber und Geschäftsführer von Unternehmen mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung, Betriebs- und Abteilungsleiter in solchen Unternehmen, Beauftragte für (Umwelt-/Arbeitsschutz-) Managementsysteme, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Beauftragte für Gewässerschutz und Abfälle, Mitarbeiter von beratenden Ingenieurbüros im Umweltsektor

Programm

Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr

  • Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer Einführung in die Thematik

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen

    Internationales Recht; EU-Recht; Bundes- und Ländergesetze; Rechtsverordnungen zum BImSchG; untergesetzliches Regelwerk; Verwaltungsvorschriften; weitere Rechtsgebiete


  • Unmittelbare Pflichten aus dem BImSchG

    Übersicht über Betreiberpflichten; Organisationspflichten: Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Beauftragtenwesen


  • Unmittelbare Pflichten aus dem BImSchG - Fortsetzung 1

    Nebenbestimmungen; Erlaubnisbedürftige Anlagen; Änderungsmanagement; Änderungsmitteilung


  • Unmittelbare Pflichten aus dem BImSchG - Fortsetzung 2

    Mess-, Prüf- und Meldepflichten; Compliance-Register; Kataster


  • Immissionsschutzregelungen

    TA-Luft; TA-Lärm; BAT/BREF-Papiere/Dynamisierung


  • Angrenzende Rechtsbereiche: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

    Fürsorgepflicht; Verkehrssicherungspflicht; Überwachung von Fremdfirmen (Arbmed); Koordination; Arbeitsmedizinische Vorsorge; Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitsbeauftragte


  • Angrenzende Rechtsbereiche: Arbeitsschutz und Anlagensicherheit - Fortsetzung

    Betriebssicherheitsverordnung; Technische Regeln; Explosionsschutz-Dokument; Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne



Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 15:30 Uhr

  • Angrenzende Rechtsbereiche: Gefahrstoffrecht

    Chemikaliengesetz; GefStoffV; Schutzstufenkonzept


  • Angrenzende Rechtsbereiche: Abfallrecht

    Kreislaufwirtschaftsgesetz


  • Angrenzende Rechtsbereiche: Wasserrecht und Bodenschutz

    Wasserhaushaltsgesetz: VAwS, SÜVKan; Entnahme und Einleitung von Wasser


  • Angrenzende Rechtsbereiche: Störfallrecht

    Sicherheitskonzept / Sicherheitsbericht; Sabotageschutz / Sicherheitsüberprüfungsgesetz; Räumungsübungen; Notfallübungen


  • Angrenzende Rechtsbereiche: Baurecht, Brandschutz

    Landesbauordnung; Industriebaurichtlinie; Brandschutz; Technische Prüfverordnung; Löschwasserrückhaltung; Strahlenschutz; Röntgenschutz; Laserschutz; Emissionshandel; (TEHG); REACH


  • Einzel- und integrierte Managementsysteme

    Umwelt (ISO 14001); Arbeitsschutz (OHSAS 18001); SCC; ISO 9001


  • Versicherungen

    Umwelthaftpflicht; Betriebshaftpflicht; Strafrechtsschutz; D&O



Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich

Datteln

1985-1996 Betriebs- und Produktionsleitung in Anlagen der Chlor-verarbeitenden Chemie (Solvay)*, einer Recyclinganlage
für Ätzlösungen (MR); Chlorproduktion (ECI)* sowie Tank- und Abfüllanlagen zur Lackherstellung (Bayer); Rückbau und Entsorgung von Anlagen;
1996 bis 2010 Leiter Arbeits- und Umweltschutz/Qualitätsmanagement in einer Zinkhütte (Ruhr-Zink);
seit 2010 EHS(Q)-Leiter in Chemie- und Pharmabetrieben
Chemtura Organometallics GmbH, Bergkamen (selbstentzündliche und hochtoxische metallorganische Stoffe)*
Catalent Pharma Germany Eberbach, Eberbach (Herstellung pharmazeutischer Endprodukte)
Lohmann Animal Health, Cuxhaven (Impfstoffherstellung)
Hexion GmbH, Letmathe, (Herstellung von Phenol-Formaldehydharzen)*
Braskem Europe GmbH, Wesseling (Polypropylensynthese)*
*(Störfallbetriebe der oberen Klasse)

In unterschiedlicher Kombination Betriebsbeauftragter für Immissions- und Gewässerschutz, Störfälle und Abfall; Genehmigungsmanagement und Business Continuity Management. Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragter. Leitende Sicherheitsfachkraft.

Seit ca. 15 Jahren als Vortragender tätig (Haus der Technik, TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA, ..), Fachautor für WEKA (Fachverlag) und Inhaber des Ingenieurbüros SGU-plus (Beratungen, Schulungen, Externer Beauftragter im gesamten HES-Bereich)

Zeitweilig Mitglied im Arbeitsschutzausschuss des BDI, Berlin
Mitarbeit in einem Unterausschuss des Ausschusses für Betriebssicherheit

 

Mit Frank Adamczyk konnte das HDT einen sehr erfahrenen Fachmann für Verfahrenstechnik, Kraftwerkstechnik und Thermodynamik als neuen stellvertretenden Fachbereichsleiter gewinnen. Wir sprachen mit ihm über die neue Rolle und das wichtige Thema Wärmenutzung aus Rauchgasen.
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