Naturschutz in Plan- und Genehmigungsverfahren (Basisseminar)
Rechtssichere Planung und Genehmigung im Einklang mit dem Naturschutz

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Naturschutz in Plan- und Genehmigungsverfahren (Basisseminar)
Das 1,5-tägige Seminar vermittelt fundiertes Grundlagenwissen zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zunächst werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, internationale Abkommen) sowie die fünf Instrumente des Naturschutzrechts erläutert. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zwischen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Naturschutzbehörden und Verfahrensbeteiligten.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Begriffe wie „Eingriff“, „Kompensation“ und „Verursacherprinzip“ werden erklärt, ergänzt durch Themen wie gute fachliche Praxis, Bauleitplanung, Ökokonten, Flächenpools, Ersatzgeld und spezielle Bauvorhaben (z.B. Masten,Türme).
Weitere Inhalte betreffen geschützte Teile von Natur und Landschaft, Biotopverbund, Schutzgebiete und -objekte sowie deren Berücksichtigung in Verfahren.
Im Themenblock Arten- und Biotopschutz geht es u.a. um gesetzlich geschützte Biotope, artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des BNatSchG, planungsrelevante Arten in NRW, Stufen der Artenschutzprüfung und Anforderungen an Fachbeiträge.
Anschließend wird der europäische Habitatschutz behandelt – insbesondere Natura 2000-Gebiete, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Prüfanforderungen, Prüftiefe und Summationswirkungen.
Zum Abschluss werden alle Inhalte systematisch zusammengefasst. Relevante Gutachtenformate (z.B.Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH-Prüfung) werden dargestellt.
Ein optionaler Vertiefungsteil beleuchtet Spezialthemen wie Bauleitplanung, sektorale Genehmigungsverfahren (z.B. Windkraft, Netzausbau) und Flächenbewirtschaftung.
Zum Thema
Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Grundlagenwissen zum Naturschutzrecht in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Fokus stehen zentrale Instrumente wie die Eingriffsregelung, der besondere Artenschutz (§ 44 BNatSchG), der Biotopschutz sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Teilnehmende lernen die rechtlichen Anforderungen, die Rolle von Naturschutzbehörden und die Systematik naturschutzfachlicher Gutachten wie LBP, ASF und FFH-Bericht kennen. Anhand typischer Verfahrenssituationen – von der Bauleitplanung über Infrastrukturvorhaben bis zu sektoralen Genehmigungen (z.B. Windkraft, Straßenbau) – werden Anwendung und Prüftiefe anschaulich vermittelt. Themen wie Kompensation, Ökokonten, nationales Schutzgebietssystem und Flächenbewirtschaftung ergänzen das Programm.
Zielsetzung
Das Seminar vermittelt Grundlagen zu rechtlichen Anforderungen, Instrumenten und Zuständigkeiten im Naturschutz. Im Fokus stehen praxisnahe Erläuterungen zu Natur-, Arten- und Habitatschutz und deren Anwendung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die in ihrer beruflichen Praxis mit Planungs- und Genehmigungsverfahren zu tun haben und dabei naturschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen.
Dazu gehören insbesondere:
- Planerinnen und Planer aus Ingenieur- und Umweltbüros
- Gutachterinnen und Gutachter im Bereich Umwelt- und Naturschutz
- Projektträger und Vorhabenträger, z. B. aus den Bereichen Energie, Infrastruktur oder Bauwesen
- Vertreterinnen und Vertreter von Planungsverbänden und Regionalplanungsstellen
- sowie weitere Interessierte aus Verwaltung, Wissenschaft oder Verbänden, die Grundwissen im Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen erwerben oder auffrischen möchten.
Programm
Seminar Tag 1, 08:30 bis 16:30 Uhr
- Einleitung und Vorstellung
- Inhalte der Veranstaltung
- Vorstellungsrunde
- Modul 1: Einführung und Einordnung
- Naturschutzrechtliche Grundanforderungen (Gesetze,
- Verordnungen, Erlasse, Konventionen)
- Die „5 Instrumente“ des Naturschutzrechts
Unterschied Planung und Genehmigungen - Naturschutzbehörden und ihre Aufgaben und Zielvorgaben
- Zusammenspiel der Beteiligten in Plan- und Genehmigungsverfahren
- Modul 2: Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Eingriffsdefinition
- Sonderfälle „gute fachliche Praxis“ und „Bauleitplanung“ (Details in Modul 6)
- Verursacherprinzip, Verschlechterungsverbot, Huckepackverfahren
- Entscheidungskaskade
Kompensation - Anwendung der Eingriffsregelung im Genehmigungsverfahren
Ökokonten, Flächenpool, Ersatzgeld
Sonderfälle Mast- und Turmbauten
- Modul 3: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
- Biotopverbund
- Differenzierung der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte
- Regelungen/ Inhalte zu den Schutzgebieten (Schutzgegenstand, Schutzzweck, Ge- und Verbote, Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen)
- Ausweisung von Schutzgebieten in NRW
- Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren (Vereinbarkeit, Ausnahmen und Befreiungen)
- Zuständigkeiten der Genehmigungs- und Naturschutzbehörden in unterschiedlichen Fallkonstellationen
- Modul 4a): Biotopschutz
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Listen, Darstellungen
- Umgang bei Betroffenheiten
- Modul 4b): Artenschutz
- Differenzierung Allgemeiner und Besonderer Artenschutz
- Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG
- Der Begriff und die Anwendung der „Planungsrelevanten Arten in NRW“
- Anwendungsbereich
- Abfolge der Artenschutzprüfung im Genehmigungsverfahren
- Erforderliche Unterlagen und Prüftiefe (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I-III)
Seminar Tag 2, 08:30 bis 12:30 Uhr
- Modul 5: Habitatschutz
- Europäische Naturschutzbestimmungen
- Netz: Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete)
- Die FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Prüfinhalte (Maßgebliche Bestandteile)
- Ablauf einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und Prüftiefe (Stufe I-III)
- Summation
- Zusammenfassung der Module 1-5
- Allgemeine Systematik bei der Anwendung des Naturschutzrechts
- Inhalte der Gutachten: LBP, ASF, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
- Modul 6: Exkurs: Naturschutz in spezifischen Plan- und Genehmigungsverfahren sowie im Kontext der dauerhaften Flächenbewirtschaftung (Schwerpunkte sind teilnehmerabhängig)
- Naturschutzrecht in der Landes-, Regional- und Bauleitplanung
- Gemeinsamkeiten und Besonderheiten zwischen Genehmigungs- und Planverfahren
- Modifizierte Anwendung des Naturschutzrecht bei diversen sektoralen Genehmigungsverfahren, z.B. Erneuerbare Energien, Windenergie, Stromleitungs-, Bahn- und Straßenbau
- Naturschutz im Kontext der Flächenbewirtschaftung, z.B. Land- und Forstwirtschaft und Bewirtschaftung technischer Infrastrukturanlagen
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