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Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane

Gefährdungsbeurteilung anstatt Ausnahmegenehmigung?

Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane
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Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im... mehr

Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane

Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert. Des weiteren wird das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt.

Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.

Zum Thema

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt. 

Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten. Die sollte aber vorab mit der zuständigen BG abgeklärt werden!

Zielsetzung

Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge  gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52. 

 

Teilnehmerkreis

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmer/-innen, Betriebsräte, Mitglieder/-innen des Betriebsrats, Kransachverständige, Kransachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertreter/-innen der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.

Programm

Seminar Tag 1, 10:00 bis 17:00 Uhr

  • Ausnahmegenehmigung Krane I
    • Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
    • EG-Richtlinien – Bedeutung von EN-Normen
    • Nationale Rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz – Betriebssicherheitsverordnung)
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
    • Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111)


Seminar Tag 2, 09:00 bis 16:00 Uhr

  • Ausnahmegenehmigung Krane II

    Sicherheitsabstände - Aufbau einer speziellen Gefährdungsbeurteilung

    Durchführung und Dokumentation einer speziellen Gefährdungsbeurteilung am

    • Beispiel 1: Sonderfall Umfahrsteuerung
    • Beispiel 2: Sicherheitsabstand nach unten nicht eingehalten
    • Beispiel 3: Sicherheitsabstand nach unten nicht eingehalten
    • Beispiel 4: Sicherheitsabstand nach den Seiten nicht eingehalten


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

Weiterführende Links zu "Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane"

Referenten

Dipl.-Ing. Jürgen Koop

Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen

  • Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
  • bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM

Thomas Gläser, M.Eng.

SFI/IWE, HDT, Essen

Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.

Ab dem 22.08.2022 entfällt bis auf Weiteres die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Das durchgängige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen wird empfohlen

In seinem Gastbeitrag für das Kranmagazin skizziert Michael Graef die Transformation der Weiterbildung aus dem Blickwinkel der mit Kranen, Hebezeugen und Fördermitteln befassten Branche.
Tags: Krane, hdt+

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Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
+49 201 1803-239

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