Bildungsscheck
Bildungsscheck NRW
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Frage, ob Sie einen Bildungsscheck beantragen können. Diesen können Sie für NRW in Anspruch nehmen.
Bildungsscheck NRW
Bildungsscheck bedeutet: ein 50%iger Zuschuss zu Weiterbildungskosten -
max. 500.-€ für Unternehmen (KMU) bis max. 249 MA (Vollzeitäquivalente)
Seit 30.04.2018 wurden die Fördermittel des Landes versechsfacht und es gilt neu
- ein Unternehmen kann je 10 Bildungsschecks bis max. 500.-€ pro Jahr erhalten (vorher: alle 2 Jahre)
- die Einkommensgrenzen sind beim betrieblichen Zugang aufgehoben (vorher Obergrenze max. 39.000.-€ brutto Verdienst)
Weitere Informationen finden Sie hier. - auch Selbständige und GF können wieder an der individuellen Förderung partizipieren (neue Obergrenze max. 40.000.-€ brutto Verdienst bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000.-€)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ist mit der Bewilligung des NRW-Bildungsschecks ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden?
Die Bewilligung von NRW-Bildungsschecks in den Bildungsscheck-Beratungsstellen verläuft freundlich, unkompliziert, kompetent und erfordert keinen hohen bürokratischen Aufwand.
Zeitpunkt des Beratungstermins
Bitte machen Sie frühzeitig einen Beratungstermin, denn die Ausstellung des/der Bildungsschecks muss vor dem Beginn der Fortbildung erfolgen.
Vor dem Beratungstermin darf keine Rechnung über die Kosten der Fortbildung erstellt sein, vor dem Beratungstermin darf keine Rechnung für die Kosten der Fortbildung gezahlt sein.
Aber: Sie können sich vor dem Beratungstermin bereits beim Veranstalter mit dem Vermerk „NRW-Bildungsscheck beantragt“ zu Ihrer Fortbildung anmelden, so dass Ihnen z.B. bei begrenzter Teilnehmerzahl eines Lehrgangs der Platz nicht verloren geht.
Welche Unterlagen werden für den Antrag des NRW-Bildungsschecks benötigt?
Ein Vertreter Ihres Unternehmens erfährt die Details im Gespräch mit der Beratungsstelle. Immer werden benötigt: Informationen zum Unternehmen sowie zur geplanten Weiterbildung, der Personalausweis der beantragenden Person und je eine unterschriebene Datenschutzerklärung des/der Mitarbeiter/innen, für die der Bildungsscheck beantragt wird.
Ihre Bildungsscheck-Beratung erfolgt in einer der regionalen Beratungsstellen zum NRW-Bildungsscheck.
Hier finden Sie den Weg zu Ihrer Beratungsstelle
Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen
Wohnsitz des MA außerhalb NRW, Firmensitz in NRW
Wenn der MA seinen Wohnsitz außerhalb von NRW hat, und die Firma Ihren Sitz in NRW hat, kann ein NRW-Bildungsscheck sowohl im individuellen wie im betrieblichen Zugang bewilligt werden.
Wohnsitz des MA in NRW, Firmensitz außerhalb NRW
Grundsätzlich gilt: Der/die Mitarbeiter/in für den/die ein Bildungsscheck beantragt wird, muss seinen/ihren Wohnsitz oder (ständigen) Arbeitsort in NRW haben.
Veranstaltungsort außerhalb von NRW
Ein Antrag für den NRW-Bildungsscheck kann auch dann gestellt werden, wenn die geförderte Fortbildung an einem Ort außerhalb von NRW stattfindet.
Interessante Informationen zum Bildungsurlaub NRW finden Sie hier.