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Hybrid-Seminar

Umweltstrafrecht

Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber

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** mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen
Veranstaltungsnr.: VA26-00684

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06.10.2026 (09:00 - 15:00)

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Betreiber von Anlagen sollten Kenntnisse über die für Sie relevanten Bereiche des... mehr

Umweltstrafrecht

Betreiber von Anlagen sollten Kenntnisse über die für Sie relevanten Bereiche des Umweltstrafrechtes haben.

Ist dies nicht der Fall, können auch unwissentlich begangene Verstöße gegen Rechtsnormen schnell zu einer Prüfung und im weiteren Verlauf auch zu einem Ermittlungsverfahren führen. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung des Verfahrens aber auch die Anklage stehen.
Dieses Seminar vermittelt Betreibern von Anlagen oder ihren Beauftragten die wesentlichen Punkte des Umweltstrafrechtes.

Unterliegt Ihre Anlage z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), gibt es zahlreiche Auflagen und Verordnungen zu beachten. Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Verlauf des Seminars wird die Frage beantwortet, auf was bei der Kommunikation mit den Behörden zu achten ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Betreiber haben.

Zum Thema

Für die Betreiber von Anlagen ist eine umfassenden Kenntnis des Umweltstrafrechtes unerlässlich, um mögliche Rechtswidrigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Alle Anlagen die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fallen, unterliegen besonderen Vorschriften in Verordnungen und Auflagen.
Mit dem richtigen Wissen zum Umweltstrafrecht kann die notwendige Rechtssicherheit für Ihre Anlagen gewährleistet werden.
Weitere Themen des Seminars sind die Strafprozessordnung, Ermittlungsverfahren sowie die Kommunikation mit den Behörden.

Zielsetzung

Die teilnehmenden Personen erarbeiten notwendige Kenntnisse hinsichtlich des Umweltstrafrechtes.
Das vermittelte Wissen gibt Betreibern, Planern und beauftragten Personen die entsprechende Rechtssicherheit.

Teilnehmerkreis

Betreiber, Fach- und Führungskräfte in Anlagen nach BImSchG, Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Abfallbeauftragte, Umweltbeauftragte, Ingenieurbüros, Gutachter, Anlagenplaner

Programm

Hybrid-Seminar, 09:00 bis 15:00 Uhr

  • So vermeiden Sie strafbares Handeln als Beitreiber einer Anlage /1. Allgemeine Grundlagen und Grundsätze des Strafrechts
    • Der auf Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld basierende Prüfaufbau.
    • Strafrechtlich relevantes Tun oder auch Unterlassen
    • Unechte Unterlassungsdelikte und die Garantenstellung
    • Die Unterschiede zwischen Mittäterschaft, Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe

    Grundlagen der Strafprozessordnung:
    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
    Anklage oder Einstellung? Wie ein Ermittlungsverfahren beendet werden kann.


  • 2. Grundlagen des Umweltstrafrechts
    • §§ 324 ff StGB: Die Vorschriften im Umweltstrafrecht
    • Verwaltungsakzessorietät: Erfüllung eines Strafbestandes in Abhängigkeit von den Regelungen im Verwaltungsrecht.
    • Kommunikation und Kooperation mit Behörden und der Staatsanwaltschaft

  • Strafbarkeit
    • Als Betreiber einer Anlage
    • Nach der Störfallverordnung
    • Fall-Beispiele



Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download oder besuchen Sie uns im Digitalen Campus

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Referenten

Karin Uhlenbrock

Bezirksregierung Arnsberg

Ass. jur., Regierungsdirektorin
Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster, Referendariat am OLG Oldenburg.
Seit 1993 juristische Dezernentin bei der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung NRW, seit 1994 Staatliches Umweltamt Lippstadt, zuständig für Genehmigungsverfahren und Anlagenüberwachung
nach dem BlmSchG. Seit 2003 Leiterin der Abteilung Anlagenüberwachung beim staatlichen Umweltamt Lippstadt bzw. Bezirksregierung Augsburg. Lehrauftrag an der TFH Bochum zum Thema Umweltrecht und Immissionsschutzrecht.

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+49 201 1803-388

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