
Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Diese Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten sind.
Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (Sachkundige) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen an Winden, Hub- und Zuggeräten verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten sind dazu erforderlich.
Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur qualifizierten befähigten Person für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.
Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an Personen, die als befähigte Person (Sachkundige) für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten tätig werden wollen oder tätig sind. Um befähigte Person (Sachkundiger) für Winden, Hub- und Zuggeräte werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Geräten (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus Lastabsturz oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit den Winden, Hub- und Zuggeräten Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich tätig sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und außerordentliche Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54 sind Geräte, die entweder eigenständig oder in Kombination mit anderen Einrichtungen dazu verwendet werden, Lasten oder Personen zu heben, zu senken, zu ziehen, zu drücken oder zu spannen. Diese Geräte kommen zum Einsatz, wenn:
- Seile mithilfe von Trommeln, Triebscheiben, Spillen, Klemmbacken oder manuell über Rollen bewegt werden,
- Ketten durch Kettensterne, Kettennüsse, Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen geführt werden, oder
- Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke in Bewegung gesetzt werden.
Die Geräte dienen vielseitigen Hebe- und Zugzwecken und gewährleisten in diesem Rahmen die sichere Handhabung von Lasten und Personen.
Geräte sind z.B.:
- Trommelwinden,
- Seil- und Kettenzüge (Flaschenzüge),
- Mehrzweckzüge mit Kette oder Seil,
- Elektro- und Druckluftzüge mit Seil, Kette oder Band,
- Treibscheibengeräte,
- Winden für hochziehbare Personenaufnahmemittel,
- Ankerwinden, Verholwinden, Bootswinden (Davitswinden), Mastwinden,
- Schleppwinden auf Wasserfahrzeugen,
- Slipwinden,
- Spille,
- Schraubenwinden,
- Zahnstangenwinden und ähnliche Geräte,
- Wagenheber nach DIN 76 024,
- Rangierheber,
- pneumatische und hydraulische Kolbengeräte,
- Hubeinrichtungen für Kipperbrücken auf Fahrzeugen,
- Hubeinrichtungen an Fahrzeuganbaugeräten.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung zur befähigten Person (Sachkundige) für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik.
Es wird ein Zertifikat erteilt, welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt.
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten, Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Fertigungsleitende und Montageleitende der Herstellerfirmen von Winden, Hub- und Zuggeräten, Betriebsingenieurinnen und Betriebsingenieure, Meisterinnen und Meister, Monteurinnen und Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von Winden, Hub- und Zuggeräten, Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäuferinnen und Einkäufer der Betreiberfirmen von Winden, Hub- und Zuggeräten.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 - 2.4 ) setzen wir voraus. Berufsausbildung heißt: die zur Prüfung befähigte Person muss eine für die vorgesehene Prüfungsaufgabe einschlägige technische Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Programm
- Begrüßung und Einführung
- Grundlagen
- Definition befähigte Person, Sachkundige, Sachverständige
- EG-Richtlinien und EN-Normen
- Gesetzliche Anforderungen an Betreibende – Prüfung von Arbeitsmitteln
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
- TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- Anforderungen an Herstellende – Bau und Ausrüstung
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- EN 14492-1 und -2 – Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke
- Berufsgenossenschaftliche Regelwerke
- DGUV V 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV G 309-007 – Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte
- Anlässe und Arten von Prüfungen
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung
- Prüfung nach prüfpflichtiger/wesentlicher Änderung
- Außerordentliche Prüfung
- Umfang und Durchführung von Prüfungen
- Dokumentationsprüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Theoretische Nutzungsdauer (SWP)
- Dokumentation/Prüfergebnis (Prüfbericht, Prüfbuch, Prüfplakette)
- Zusammenfassung
- Schriftliche Abschlussprüfung mit anschließender Auswertung
- Ausgabe der Teilnehmerzertifikate als Sachkundenachweis
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
HDT, Essen
Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
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