
Vermittlung der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren, Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den Kunden nachweisbar sein.
Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz veranlassen können.
Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen erstellt werden. Was die Gesetzgebung vorschreibt, ist in der Praxis häufig mühsam, oft fehlen dem Ersteller notwendige Informationen. Die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wird durch Ausbildung vermittelt, eine ständige Aktualisierung des Fachwissens durch Weiterbildungsmaßnahmen vertieft die praktische Erfahrung.
Das Seminar erläutert alle chemikalienrechtliche Bestimmungen und gibt einen Überblick zu REACH und GHS. Physikalisch-chemische Eigenschaften werden ebenso erklärt wie die zu beachtenden toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Angaben. Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist mehr als die Vermittlung trockener Zahlen und Fakten. Vielmehr handelt es sich um eine komplexe Aufgabe, bei der Fachwissen, Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement zusammenwirken, um den bestmöglichen Schutz von Mitarbeitern und Umwelt zu gewährleisten.
Was genau sind die Aufgabe und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes?
Sind alle Angaben vollständig und plausibel?
Welche geeigneten Maßnahmen gibt es bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
Abgerundet wird das Seminar durch Übungen zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Die Veranstaltung basiert auf den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18.6.2020 für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in der EU.
Zum Thema
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt werden.
Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, sollte sicherstellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben. Die Veranstaltung vermittelt die Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erlangen mit diesem dreitägigen Seminar "Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) geforderte Qualifikation zur fachkundigen Person für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Zubereitungen), Vertreiber oder Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.
Programm
- (Einführung in das Recht der EU
- Vorstellung relevanter EG-Richtlinien und Verordnungen
- Pflichten der Hersteller
- nationale Vorschriften und Regelungen)
- Ziel und Geltungsbereich
- Erläuterungen wesentlicher Begriffe
- Inkrafttreten der beiden Verordnungen
- Informationen in der Lieferkette
- Kennzeichnungselemente
- Vorstellung Beispielrezeptur
- Reihenfolge der Bearbeitung der einzelnen Abschnitte
- wie Flammpunkt, Verteilungskoeffizient, Löslichkeit, Dampfdruck, pH-Wert etc.,
- Kriterien für die Einstufung)
- Bedeutung relevanter Daten wie LD50 / LC50-Dosis
- sensibilisierende Wirkung
- BCF-Werte
- Persistenz und Abbaubarkeit
- Kriterien für die Einstufung
- Einstufung nach physikalisch-chemischen sowie nach toxischen / ökotoxischen Eigenschaften
- Anwendung der CLP-Verordnung (1272/2008),
- Prinzipien der Einstufung
- Übertragungsgrundsätze
- Berücksichtigungsgrenzwerte von Inhaltsstoffen
- Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung,
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Verwandte Rechtsgebiete
- Sind alle Angaben vollständig und plausibel?
- Querbeziehungen zwischen den 16 Abschnitten,
- Vorgehen bei der Plausibilitätsprüfung
- Empfang/Weitergabe strukturierter Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt
- SDSComXML-Schnittstelle,
- Kosten/Nutzen,
- BMWi-Projekt SDBtransfer
- Einstufung und Klassifizierung nach Transportrecht
- Verpackungsgruppen
- UN-Nummer
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Expositionsbegrenzung,
- Bedeutung von AGW-, BAT und MAK-Werten,
- STOP-Prinzip der Schutzmaßnahmen
- Auswahl und Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung
- relevante Vorschriften und Fundstellen
- Informationsbeschaffung, Internetfavoriten
- Leitfäden
- Erläuterung und Anwendung des BDI-Standardsatzkatalogs)
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen 16 Abschnitte und Unterabschnitte auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18.6.2020
- Vorgehensweise bei der Erstellung
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen 16 Abschnitte und Unterabschnitte, auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18.6.2020
- Vorgehensweise bei der Erstellung
Referenten
Dr. Anita Hillmer hat in Braunschweig Chemie studiert und arbeitet seit 1995 für die Volkswagen AG. Dort ist Sie unter anderem verantwortlich für die Chemical Compliance von Prozessmaterialien für die Serienfahrzeugproduktion.
Dr. Hillmer kann auf langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Chemikalienrechts zurückgreifen und ist im Auftrag von ACEA als offizielle Expertin für Chemikalien-Compliance-Themen nominiert.
Sie hat mitgewirkt an der Publikation des ersten ECHA Sicherheitsdatenblatt Leitfadens und war jahrelang aktives Mitglied im von der ECHA organisierten sogenannten Exchange Network on Exposure Scenarios (ENES).
Seit 2005 praktiziert sie als Trainerin für das Haus-der Technik e.V. für Themen rund um „Chemical Compliance“.
Darüber hinaus leitet sie die Arbeitsgruppe „eSDScom“ (siehe https://www.esdscom.eu/), sowie die gleichnamige „Catena-X Expertengruppe“, die sich mit der Entwicklung und Bereitstellung eines Datenaustauschformats für Sicherheitsdatenblättern in der automobilen Lieferkette beschäftigt (Stichwort: Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern).
Ein Teil des eSDScom Projektes ist der europäische Standardsatzkatalog eSDSphrac (früher: EUPhraC), deren Arbeitsgruppenleitung sie seit 1996 ausübt.
Seit 2021 hat sie ein Mandat, die International Organization of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) im UN-GHS-Unterausschusses hinsichtlich relevanter automobilbezogenen GHS-Themen zu vertreten.
ESKA-Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
- Bio-Ingenieur (technischer Umweltschutz)
- Einer der ersten Gefahrgutbeauftragten (1991)
- Gründungsgesellschafter und einer der Geschäftsführer der eska Ingenieurgesellschaft mbH in Hamburg seit 1993.
- 20 Jahre Engagement für den elektronischen Austausch von Sicherheitsdatenblättern, u.a. mit Lösungen wie EDAS, SDScomXML und SDBtransfer
- Seit 2003 Referent im Haus der Technik für die Fachkunde Sicherheitsdatenblatt
- Fachjournalist (u.a. für WEKA), Fotograf und Segler auf historischen Schiffen
Ratingen, ehemals BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Frankfurt am Main
Universität: Oktober 1981 - Okt. 1989 Studium der Geografie, Georg-August-Universität Göttingen, Schwerpunkte: Geologie, Chemie, Hydrologie, Bodenkunde. Seit mehr als 25 Jahren leitet er GISBAU, das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU. Die bewährte Serviceeinrichtung leistet auf unterschiedlichen Wegen Unterstützung für die Mitgliedsunternehmen in Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe. Seit Oktober 2018 wurde ihm die Leitung der gesamten neuen Abteilung Stoffliche Gefährdungen bei der BG BAU übertragen.
Norbert Kluger wirkt in einer Vielzahl von Gremien und Arbeitskreisen mit und unterstützt z. B. die Erstellung Technischer Regeln, von Handlungshilfen etc. mit seinem Fachexpertise. In zahlreichen Veranstaltungen tritt er als Seminarleiter auf.
Themen: Gefahrstoffrecht, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen, Asbest, Künstliche Mineralfasern, staubarme Geräte und Maschinen, Dämpfe und Aerosole aus Bitumen.
Hinweise
Bitte beachten Sie auch den vom HDT ebenfalls angebotenen Auffrischungskurs zur Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Kai Brommann
K.Brommann@hdt.de
+49 201 1803-251


