
Sicherheits- und Risikomanagement in der betrieblichen Praxis
Jeder Arbeitgeber sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen, Handlungsempfehlungen und Informationen bezüglich des Schutzes seiner Arbeitskräfte konfrontiert. Diese reichen in ihrer Verbindlichkeit von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften über technischen Standards bis hin zu erläuternden Informationen. Dabei überlagern diese sich oftmals, ohne zwingend fachlich und in ihrer Systematik aufeinander abgestimmt zu sein.
Im Seminar werden die Anforderungen und derzeitigen Vorgehensweisen hinsichtlich der Erstellung von „Gefährdungsbeurteilung“ mit Blick auf den Stand der Technik zur „Risikobewertung“ gespiegelt und eingeordnet.
Neben der Eignung der in den Gefährdungsbeurteilungen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen, bestimmt die Qualität der praktischen Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen das Niveau der Arbeitssicherheit.
Hierzu wird im Seminar der Stand Technik gemäß ISO-Managementsystemen mit „High Level Struktur“ (HLS) herangezogen und gezeigt, wie sich die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten systematisch und kontinuierlich im Rahmen eines wirksamen Sicherheitsmanagements steuern lässt. Dabei hat die praktische Erfüllung der Anforderungen des nationalen Arbeitsschutzrechts Vorrang vor der formalen Erfüllung von Managementsystem-Normen.
Zum Thema
Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Diese Anforderungen sind unbestimmt, wodurch sich die Anforderungen an ihre Erfüllung am jeweiligen Stand der Technik orientiert. Dieser hat sich anders als viele andere Standards im Arbeitsschutz in der jüngeren Vergangenheit stark gewandelt.
Im Seminar wird aufgezeigt und diskutiert, wie der aktuelle Stand der Technik des Risiko- und Arbeitssicherheitsmanagements für eine geeignete Arbeitssicherheitsorganisation genutzt werden kann, ohne ein einsprechendes Managementsystem formal einzuführen und zertifizieren lassen zu müssen.
Dies dient sowohl dem Niveau der Arbeitssicherheit als auch der Rechtssicherheit des Arbeitgebers wie allen Verantwortlichen im Sicherheitsmanagement.
Zielsetzung
Aufbauend auf der jeweiligen Expertise der Teilnehmer wird ein Verständnis für die Zusammenhänge der organisatorischen und tätigkeitsabhängigen fachlichen Anforderungen erarbeitet. Dies befähigt zu einem effektiven Einsatz der Ressourcen zur Steuerung der unternehmensspezifischen Arbeitssicherheitsrisiken, mit dem Ziel eines guten kontinuierlichen Niveaus im Sicherheitsmanagement.
Teilnehmerkreis
- Arbeitgeber
- Unternehmer
- Führungskräfte
- Verantwortliche Personen gemäß § 13 ArbSchG
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI)
- Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsbeauftrage / Sicherheitsingenieure
- Verantwortliche für Managementsysteme / Beauftragte für Managementsysteme
Programm
Begrüßung
- Vorstellung der Anwesenden
- Überblick über Seminarinhalte, Seminargestaltung und allgemeinen Ablauf
Stand der Technik im Risikomanagement
- Risikokontrolle versus Gefahrenabwehr
- Managementsysteme mit High Level Struktur (HLS)
- Risikomanagement gemäß DIN ISO 31000:2018
- Risikobeurteilung
- Risikoakzeptanzkriterien
- Monitoring und Leistungsbewertung
- Managementbewertung
- Kongruenzprinzip der Organisation
- Lieferantenmanagement
- Kompetenzmanagement
- Lernen aus Störungen, Beinaheunfällen und Unfälle
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und ArbSch-Verordungen
- Risikograph nach Nohl
- Gefährdungsarten
- Gefährdungsfaktoren
- Maßnahmenhierarchie / STOP-Prinzip
- Stand der Technik
- Faktor Mensch
- DGUV-Regelwerke
- Technische Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)
- sozialer- / technischer-Arbeitsschutz
- FASI - Sifa
Pflichten des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz
- Geeignete Arbeitsschutz-Organisation
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Allgemeine Grundsätze
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Besondere Gefahren
- Übertragung von Aufgaben
- Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Unterweisung
- Dokumentation
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Berthold Overbeck
Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Bonn / Honorar-Dozent in Kooperation mit dem Haus der Technik
Nach Maschinenbaustudium und Inspektoren Ausbildung bei der Deutschen Bundesbahn ist Herr Overbeck seit 1996 beim Eisenbahn-Bundesamt tätig. Neben Tätigkeiten in der Fahrzeugzulassung, Fahrzeugaufsicht und Aufsicht über die Betriebssicherheit war er über zehn Jahre mit der Bearbeitung der Grundsatzangelegenheit im Bereich Genehmigung des Sicherheits- und Risikomanagements im Eisenbahnbetrieb und der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen betraut.
Seit 2018 liegt sein Aufgabenschwerpunkt im Aufgabenbereich des Eisenbahn-Bundesamtes für die technische Arbeitssicherheit, als staatliche Aufsichtsbehörde über die Eisenbahnen des Bundes.
1. Was ist betriebliches Sicherheits- und Risikomanagement und warum ist es wichtig?
Betriebliches Sicherheits- und Risikomanagement umfasst die systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es hilft, Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz rechtssicher zu erfüllen, Unfälle zu vermeiden, Kosten zu senken und die Haftung des Unternehmers zu minimieren.
2. Wie erstelle ich eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG?
Im Seminar lernen Sie eine praxistaugliche Vorgehensweise mit Risikograph (nach Nohl), der Maßnahmenhierarchie (STOP-Prinzip) und dem aktuellen Stand der Technik. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen, wie Sie Gefährdungsarten und -faktoren systematisch erfassen und dokumentieren.
3. Kann man Sicherheitsmanagement ohne zertifiziertes Managementsystem betreiben?
Ja! Das Seminar zeigt explizit, wie Sie ein wirksames Sicherheitsmanagement aufbauen können, ohne die aufwändige Einführung eines ISO-zertifizierten Systems. Sie nutzen Elemente aus DIN ISO 31000 und der High Level Structure intelligent und schlank.
4. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Arbeitsschutz?
Zu den zentralen Pflichten gehören die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Mitarbeiter, Dokumentation und die Übertragung von Aufgaben. Das Seminar vermittelt, wie Sie diese Pflichten praxisnah und nachweisbar erfüllen.
5. Was bringt mir das Seminar „Sicherheits- und Risikomanagement in der betrieblichen Praxis“ konkret?
Sie erhalten sofort umsetzbares Wissen zur Risikobeurteilung, zum Lernen aus Beinaheunfällen, zum Kompetenz- und Lieferantenmanagement sowie zur effektiven Steuerung des Sicherheitsniveaus – alles abgestimmt auf den betrieblichen Alltag.
6. Für wen eignet sich das HDT-Seminar Sicherheitsmanagement besonders?
Besonders geeignet für Unternehmer, Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte (Sifa/FASI), die Verantwortung tragen und ein praktikables statt bürokratisches Risikomanagement einführen oder optimieren wollen.
7. Wie wird das Risiko im Seminar bewertet und akzeptiert?
Sie lernen Risikoakzeptanzkriterien, den Umgang mit dem Risikographen und die Unterscheidung zwischen Risikokontrolle und Gefahrenabwehr. Zudem erfahren Sie, wie Monitoring und Managementbewertung in der Praxis funktionieren.
8. Welche Normen und Regelwerke werden im Seminar behandelt?
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den ArbSch-Verordnungen behandeln wir DIN ISO 31000:2018, DGUV-Regelwerke, Technische Regeln der BAuA sowie das STOP-Prinzip und den aktuellen Stand der Technik.
9. Lohnt sich das Seminar auch für erfahrene Sicherheitsfachkräfte?
Ja. Viele erfahrene Sifas und FASI nutzen das Seminar zur Auffrischung, zur Vertiefung des Risikomanagement-Ansatzes und um ihre Methoden noch effizienter und rechtssicherer zu gestalten.
10. Wie kann ich meine Arbeitsschutzorganisation optimieren und Ressourcen sparen?
Das Seminar zeigt Ihnen das Kongruenzprinzip der Organisation, effektives Lieferanten- und Kompetenzmanagement sowie praxisnahe Wege, wie Sie Sicherheitsmaßnahmen zielgerichtet einsetzen – statt alles doppelt oder dreifach abzusichern.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
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