Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Von der Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit anerkannte Fortbildung

Vorab noch ein wichtiger Hinweis für Onlineteilnehmer: Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Onlineteilnahme an einer staatlich anerkannten Veranstaltung über die Kamera Ihres Endgerätes während aller Vorträge sichtbar sein müssen. Nur so können wir Ihre Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen.
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Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Gemäß der seit 20.01.2017 geltenden ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) ist nach § 11 Abs. 2 vorgesehen, dass dann, wenn die Sachkundeprüfung länger als sechs Jahre zurückliegt, zur Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde der Behörde eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer längstens sechs Jahre zurückliegenden, eintägigen Fortbildungsveranstaltung vorgelegt werden soll. Als Inhalte dieser Fortbildung sind die wesentlichen Eigenschaften von Stoffen und Gemischen, die in der Anlage 2 der neuen ChemVerbotsV aufgeführt sind, die mit deren Verwendung verbundenen Gefahren und die sie betreffenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben. Das Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für diejenigen bestimmt, die bereits vor sechs Jahren oder vor noch längerer Zeit die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV abgelegt haben oder deren Sachkunde nach früheren Vorschriften anerkannt wurde. Das Seminar ist auch für diejenigen als Fortbildung geeignet, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt. In einem abschließenden Selbsttest können die Teilnehmer Ihre Kenntnisse überprüfen. Damit von den Behörden anerkannte und auf die zugrunde liegende Sachkundeprüfung zutreffende Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden können, ist bei der Anmeldung anzugeben, um welche Art von Sachkunde es sich handelt, die aufgefrischt werden soll: umfassende Sachkunde oder eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und PSM oder eingeschränkte Sachkunde mit Bioziden und PSM oder eingeschränkte Sachkunde für Einzelstoffe. Das Fortbildungsseminar ist von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt und gilt bundesweit.

Zum Thema

Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische (Zubereitungen) Sachkunde erforderlich. Der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Gemischen (vormals: Zubereitungen) setzt daher fachkundige Personen voraus. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV vom 20.01.2017 (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94). Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Chemikalien umfasst die Teile I und II, die umfassende Sachkundeprüfung außerdem den Teil III der „Hinweise und Empfehlungen“ über Biozide und Pflanzenschutzmittel.

 

Zielsetzung

Im eintägigen Seminar werden aktuelle Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach dem neuen EU-GHS / CLP und deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vermittelt. Das Seminar verlängert die Gültigkeit der Sachkunde nach § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).

 

Teilnehmerkreis

Das Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für diejenigen bestimmt, die bereits vor sechs Jahren oder vor noch längerer Zeit die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV abgelegt haben oder deren Sachkunde nach früheren Vorschriften anerkannt wurde als auch für diejenigen, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt.

 

Programm

11.03.2027
09:00—09:15
Begrüßung und Einführung in die Thematik
09:15—10:45
Änderungen im internationalen und nationalen Chemikalienrecht
10:45—11:00
Kaffeepause
11:00—12:30
Anforderungen beim Inverkehrbringen
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—15:00
Gefahrstoffkunde und Erste Hilfe
15:00—15:15
Kaffeepause
15:15—16:45
Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)
16:45—17:00
Beantwortung von Fragen und Schlussdiskussion
17:00—17:00
Ende des Seminars

Referenten

Dr. Wolfgang Pahlmann
REACH & CLP Implementierung

Likedeelers GmbH, Rheinberg

Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen.

Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.

Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.

Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.

Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.

Preise

Präsenz-Teilnahme
890,00 €*
Online-Teilnahme
890,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 11.03.2027, 09:00 Uhr —
Do. 11.03.2027, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA27-00520

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Kai Brommann
K.Brommann@hdt.de
+49 201 1803-251

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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Dauer3 Tage
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Teilnahmegebühr1.990,00 €