
Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Einführend werden Genehmigungsvoraussetzungen und der Ablauf eines Genehmigungsverfahrens erläutert inkl. aller rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung.
Die Anforderungen an Antragsunterlagen und Antragsbearbeitung werden spezifiziert und die Gutachtertätigkeiten für Natur- und Landschaftsschutz, Bauplanungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Emissionshandel detailliert erörtert.
Abschließend werden Beschleunigungsmöglichkeiten der Genehmigung an Fallbeispielen präsentiert und mit der Gruppe diskutiert.
Zum Thema
Vermeiden Sie Fehler und sparen Sie Zeit.
Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch schädliche Umwelteinwirkungen herbeiführen können, gesetzlich notwendig.
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen vor Neubau oder Änderung Anforderungen erfüllen und der zuständigen Behörde diese notwendigen Informationen in Form eines Genehmigungsantrages zur Verfügung stellen.
Das Tagesseminar liefert kompakt und verständlich aufbereitetetes Fachwissen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Zielsetzung
Erfahren Sie, mit welchen Vorbereitungen und Maßnahmen Genehmigungsverfahren nach BImSchG beschleunigt werden können. Vortragende aus einer genehmigenden Behörde und Sachverständige unterstützen Sie mit ihren Fachwissen aus erster Hand und zeigt Ihnen welche Fehler vermeidbar sind.
Teilnehmerkreis
An Genehmigungsverfahren mitwirkende Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, Ingenieurbüros und Behörden, Umweltbeauftragte, Gutachter, Anlagenplaner.
Programm
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens
- Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Erörterungstermin, Umweltverträglichkeitsprüfung
- Umweltrechtsbehelfsgesetz
- Anforderungen an die Antragsunterlagen
- Rechtliche Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung, auch bei Klagen
- Lärm
- Naturschutz
- Ausgangszustandsbericht
- IED / BAT Schlussfolgerung
- Störfallrechtliches Abstandsgebot (mit Abschlussdiskussion)
Referenten
Müller-BBM GmbH Niederlassung Köln, Kerpen
Studium: Universität Köln, Dipl.-Geograph
Staatsexamen für die Laufbahn des höheren geologischen Dienstes im Lande NRW (Assessor)
Promotion an der Universität Tübingen in Geoökologie
Berufstätigkeit: seit 1989 Beamter im Vorbereitungsdienst
seit 1993 Dr. Werner Wohlfarth, Unternehmensberatung Umweltschutz
(seit 2007 firmiert zur TAUW GmbH)
seit 2007 Geschäftsführer der Dr. Wohlfarth Zertifizierung GmbH
seit 2011 Müller-BBM GmbH
seit 2012 Geschäftsführer der Müller-BBM Cert GmbH
Qualifikationen: Seit 2004 ö.b.u.v. Sachverständiger für Verifizierungen im
Treibhausgasemissionshandel seit 2008 ö.b.u.v. Sachverständiger für Umweltverträglichkeitsprüfungen seit 2007 zugelassener Umweltgutachter und zertifizier EMAS, ISO 14001 und ISO 50001 nach VO EU 1221/2209 (EMAS) seit 2002 Mitarbeit im DIN NAGUS in verschiedenen Arbeitsgremien, stellvertr. Obmann des AA8 Treibhausgasmanagement seit 2010 Mitglied im Umweltgutachterausschuß des BMU seit 1995 jährlich 8 bis 15 Vorträge zu aktuellen Themen des betrieblichen Umweltschutzes, der betrieblichen Organisation, der Bauleitplanung und des Immissionsschutzes bei verschiedenen Weiterbildungsträgern.
Bezirksregierung Arnsberg
Ass. jur., Regierungsdirektorin
Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster, Referendariat am OLG Oldenburg.
Seit 1993 juristische Dezernentin bei der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung NRW, seit 1994 Staatliches Umweltamt Lippstadt, zuständig für Genehmigungsverfahren und Anlagenüberwachung
nach dem BlmSchG. Seit 2003 Leiterin der Abteilung Anlagenüberwachung beim staatlichen Umweltamt Lippstadt bzw. Bezirksregierung Augsburg. Lehrauftrag an der TFH Bochum zum Thema Umweltrecht und Immissionsschutzrecht.
Hinweise
Zusätzlich wird das Buch „Bundes-Immissionsschutzgesetz“ ausgegeben. Der Preis für dieses Buch ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang erfüllen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte die gesetzliche Auflage, sich alle zwei Jahre fortzubilden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV).
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 02.02.2027, 16:15 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388



