
Die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung (AwSV)
Die neue bundesweit einheitlich geltende Anlagenverordnung bringt Veränderungen im Bereich des Gewässerschutzes für alle Bundesländer. Die Verordnung wird vorgestellt und die Umsetzung diskutiert.
Erfahren Sie die neuen Regelungen und Anforderungen der neuen bundesweit geltenden Anlagenverordnung vom 18. April 2017.
Wir vermitteln Ihnen den neuesten Stand der bundesweiten Regelungen und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bundesländer.
Zahlreiche Neuregelungen sind aufgenommen worden z. B. im Bereich der Fachbetriebspflicht, der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und auch zu Grundsatzanforderungen an Anlagen.
Auch wurden Änderungen zur Anlageneinstufung und -abgrenzung vorgenommen, damit einhergehend auch Änderungen der Regelungen zu anzeigebedürftige Anlagen und zur Prüfung von Anlagen.
Ausgerichtet ist das Seminar auf Anlagenplaner und -betreiber von WHG-Anlagen, Sachverständige, WHG-Fachbetriebe.
Zum Thema
Durch die Einführung einer bundesweit geltenden Anlagenverordnung werden einheitliche Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert.
Da bisher in jedem Bundesland festgesetzte Spezialregelungen für bestimmte Anlagenarten galten, wird eine einheitliche Regelung zu Veränderungen in den Bundesländern führen.
So werden z. B. die Einstufung von Stoffen, die Anlagenabgrenzung, die Prüfung und Planung von Anlagen und die Anzeigepflicht neu geregelt.
Zielsetzung
Den Teilnehmern werden die wesentlichen Änderungen und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bundesländer erläutert.
Teilnehmerkreis
Betreiber von Anlagen, Planer, Behördenvertreter, Sachverständige, fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Umweltschutzbeauftragte
Programm
- Vorstellung der neuen Anlagenverordnung vom 18. April 2017
- Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf die Bundesländer
- wie z. B. Einstufung von wassergefährdenden Stoffen
- Grundsatzanforderungen an Anlagen
- Anlageneinstufung und Anlagenabgrenzung
- anzeigebedürftige Anlagen
- Prüfung von Anlagen
Referenten
Sachverständiger, Schlüchtern, Kooperationspartner TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
1983 - 1989
Entwicklungsingenieur am Zentralinstitut für Physik der Erde, Akademie der Wissenschaften der DDR, Potsdam
1989 – 1999
Sachverständiger TÜV Südwest e.V., Stuttgart und Technische Überwachung Hessen GmbH, Frankfurt/Main
2000 – 2002
Produktentwicklung TÜV Süddeutschland „Wissensmanagement - netinform“, Karlsruhe
2001 – 2003
Niederlassungsleiter Colfirmit Rajasil GmbH & Co. KG degussa AG, Altlandsberg
2004
Gründung Ing.-Büro UAP, Dipl.-Ing. M. Neukert Umweltschutz, Anlagensicherheit und Projektmanagement
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 08.12.2022, 17:00 Uhr
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388


