
Das Lieferkettengesetz effizient und pragmatisch umsetzen
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG), kurz Lieferkettengesetz genannt, ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten.
Das Lieferkettengesetz regelt Sorgfaltspflichten der Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten und umweltbezogene Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten.
Es betrifft nicht nur Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden bzw. ab 01.01.2024 auch mit mehr als 1000 Mitarbeitenden, sondern indirekt auch alle Unternehmen mit Kunden, die diese Mitarbeiterzahlen erreichen – unabhängig davon, wie viele Mitarbeitenden diese Unternehmen selbst haben.
Die direkt betroffenen Unternehmen sind verpflichtet die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz an ihre direkten Lieferanten weiterzugeben sowie die Umsetzung und Einhaltung zu überwachen. Verstöße gegen diese Verpflichtung können erhebliche Bußgelder zur Folge haben.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Sie diese optimal umsetzen.
Zum Thema
Ab dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.
Betroffen sind neben produzierenden Unternehmen auch Dienstleister.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an ihre direkten Lieferanten weiterzugeben und für die Umsetzung zu sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Unternehmen haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Die unmittelbaren Lieferanten werden entsprechend in den Lieferverträgen verpflichtet bzw. es werden nur noch solche Lieferanten beauftragt, die diese Pflichten erfüllen.
Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf!
Für kleinere Unternehmen lautet jetzt die entscheidende Frage: "Welche der Pflichten aus dem Lieferkettengesetz überträgt mein Kunde auf mich?“
Zielsetzung
Sie erhalten einen Überblick über die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz.
Sie erfahren, was das LkSG für Ihre betriebliche Organisation bedeutet und wie die Umsetzung im Unternehmen gelingt.
Sie kennen die Chancen und Risiken durch das neue LkSG und erkennen notwendigen Handlungsbedarf.
Sie wissen, wie Sie erheblichen Sanktions- und Reputationsschäden im Unternehmen vorbeugen.
Sie können einen Projektplan für die Umsetzung erstellen und die einzelnen Arbeitspakete definieren.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer/-innen, Vorstände, Entscheider/-innen, Einkaufsleiter/-innen sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen strategischer Einkauf, Lieferantenmanagement, Compliance, Personalwesen, Recht, Organisation, Risikomanagement, Compliance Officer, Mitarbeitende von Compliance Abteilungen, Rechtsanwält/-innen, Unternehmensberater/-innen sowie Betriebsräte.
Programm
- Vorstellung der Referentin und Teilnehmenden
- Überblick über Seminarinhalte und allgemeinen Ablauf
- Welche gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten?
- Welche Sorgfaltspflichten sind umzusetzen?
- Wie sehen eine angemessenen Risikoanalyse und ein angemessenes Risikomanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes aus?
- Welche Präventionsmaßnahmen sind einzuführen?
- Welche Abhilfemaßnahmen werden bei Verstößen erwartet?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat der/die Menschenrechtsbeauftragte?
- Wie können Pflichten auf die direkten Lieferanten übertragen werden?
- Wie sieht die ideale Vorgehensweise bei der Umsetzung aus?
- Ihr Fahrplan für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz
- Anforderungen an das Beschwerdemanagement
- Gemeinsamkeiten mit dem Hinweisgebersystem
- Welche Inhalte sollte eine Grundsatzerklärung haben?
- Welche Inhalte gehören in den internen Bericht zum Risikomanagement?
- Welche Inhalte gehören in den jährlichen Sorgfaltspflichtenbericht?
- Bußgelder und Haftung bei Verstößen
Referenten
Rechtsanwältin, Rechts- und Compliance Beratung, München
Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 24.04.2024, 17:00 Uhr
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239


