
EEG-Anlagen Wind & Solar im Zusammenspiel mit Batteriespeichern – Rechtsgrundlagen und Anforderungen
Während für Wind-, (Freiflächen/Agri-)Solar- und Wasserstoffanlagen gesetzliche Privilegierungstatbestände existieren, fehlt eine explizite Regelung für Batteriespeicher. Das Seminar zeigt auf, wie mit Anträgen für Batteriegroßspeicheranlagen im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Co-located-Anlagen) sowie für freistehende Batteriegroßspeicher (Stand-alone-Anlagen) umzugehen ist. Darüber hinaus werden die existierenden Privilegierungstatbestände sowie die sonstigen planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Wind, Solar, Wasserstoff) aufgezeigt.
Ferner ist der Rechtsrahmen bei Abschluss von Flächennutzungsverträgen für Wind-, Solar und Batteriespeicheranlagen vielschichtig. Es sind neben einem Interessenausgleich zwischen Flächeneigentümer und Projektierer die Regeln aus BGB, EnWG und EEG zu beachten. Daneben ist das Steuerrecht zu beachten, da durch die Errichtung der Anlagen steuerliche Privilegierungstatbestände zu Lasten des Grundstückseigentümers entfallen können. Auch vor diesem Hintergrund macht es ggf. Sinn, dass Projektierer und Grundstückseigentümer eine gemeinsame Projektgesellschaft gründen - auch insoweit werden die Rahmenbedingungen vorgestellt.
Zuletzt ist es unerlässlich, eine passende Netzanschlussoption zu finden und/oder mit zu nutzen und die Vorgaben des Bürgerenergiegesetzes NRW und vergleichbarer Gesetze anderer Bundesländer einzuhalten. Auch hierzu werden die Teilnehmenden umfassend informiert.
Zum Thema
Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien rückt die Speicherung von Strom zunehmend in den Fokus der Energieversorgung. Batteriespeicher ergänzen Wind- und Solaranlagen und gewinnen sowohl technisch als auch wirtschaftlich an Bedeutung.
Gleichzeitig verändern sie die Anforderungen an Planung, Genehmigung und Umsetzung dieser Projekte stetig. Dies betrifft insbesondere Vorhaben, bei denen Batteriespeicher mit Erzeugungsanlagen kombiniert werden, ebenso wie eigenständige Speicherlösungen. Weitere Herausforderungen ergeben sich aus Flächennutzungsverträgen, energiewirtschaftlichen und steuerlichen Vorgaben sowie aus Netzanschlussfragen und landesrechtlichen Regelungen.
Das Seminar schafft hierzu eine strukturierte Einordnung und unterstützt eine rechtssichere Projektentwicklung von Wind-, Solaranlagen in Kombination mit Batteriespeichern.
Zielsetzung
Teilnehmende werden befähigt, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergie-, FFPV- und Batteriespeicheranlagen zu bewerten, die Voraussetzungen zu schaffen und geeignete Standorte zu finden. Ferner lernen sie, wie man sowohl auf Grundstückseigentümer- wie auch Projektiererseite rechtssichere Flächennutzungsverträge verhandelt und was die Anforderungen zur Erlangung eines Netzanschlusses sind, ggf. auch im Rahmen einer Mitnutzung vorhandener oder zu errichtender Netzanschlüsse.
Teilnehmerkreis
Mitarbeitende von Kommunen, Planungsbüros, Energieversorgern/Stadtwerken und Projektgesellschaften sowie Landwirte-/innen.
Programm
Block 1
- Planungs- und genehmigungsrechtliche Zulässigkeit von WEA und (FF/Agri-)PV
- Planungs- und genehmigungsrechtliche Zulässigkeit von Batteriespeicheranlagen unter Berücksichtigung von Synergieeffekten mit Anlagen der erneuerbaren Energien
Block 2
- Energiewirtschaftsrechtlicher Rahmen & Risiken bzgl. der Einspeisevergütung
- Flächennutzungsverträge für WEA, PV- und Batteriespeicheranlagen
- Steuerliche Aspekte und Gesellschaftsgründung
- Erlangung von Netzanschlüssen und deren Mitnutzung
- Einhaltung der Regeln aus Bürgerenergiegesetz NRW und vergleichbare Regeln anderer Bundesländer
Referenten
Markus Heinrich ist seit Januar 2011 Rechtsanwalt und seit Januar 2019 in seiner aktuellen Position als Partner und Leiter der Fachgruppe „Technologie und Energieversorgung“ der Kanzlei Wolter Hoppenberg tätig. Im Nebenamt ist er seit 2018 darüber hinaus Vorstand der BIL eG, einer Genossenschaft primär überregionaler deutscher Energieversorgungsnetzbetreiber aller Sparten zur gemeinsamen Digitalisierung verschiedener Fachprozesse, und seit 2021 Justiziar und Vorstandsmitglied des VST- Verband Sichere Transport- und Verteilnetze/KRITIS e. V. Für verschiedene Studieninstitute und Verbände arbeitet er als Dozent, ist regelmäßig Autor von Fachbeiträgen und darüber hinaus einer Reihe offizieller Leitfäden/Regelwerke von Bundesministerien und Branchenverbänden. Seit 2020 ist Mitglied des Projektteams FLXsynErgy im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie seit 2022 Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen zum Thema Netzausbau des Steuerkreises Bauwesen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Lisa Lückemeier ist seit März 2012 Rechtsanwältin und berät seit Januar 2019 in ihrer aktuellen Funktion als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Abteilung Öffentliches Baurecht zu allen Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Bauvorhaben im Außenbereich, Projekte der erneuerbaren Energien sowie Infrastrukturvorhaben. Darüber hinaus umfasst ihre Arbeit die kommunale Bauleitplanung, das besondere Städtebaurecht sowie Fragestellungen des Straßen- und Wegerechts. Für verschiedene Studieninstitute und Verbände arbeitet sie als Dozentin, ist regelmäßig Autorin von Fachbeiträgen und darüber hinaus einer Reihe offizieller Leitfäden von Branchenverbänden.
Hinweise
Die Rechtslage rund um Batteriespeicheranlagen wird derzeit kontinuierlich angepasst. Das dargestellte Programm entspricht dem Planungsstand des Seminars. Änderungen aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben sind möglich.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 11.02.2027, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Katrin Dietz
k.dietz@hdt.de
+49 201 1803-462