Abfallbeauftragte Fortbildung inklusive Entsorgeranforderungen
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde gemäß § 60 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 55 Absatz 2 BImSchG, § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV, 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG, § 5 Absatz 3 AbfAEV, § 56 Absatz 3 KrWG, § 9 Absatz 3 EfbV


Abfallbeauftragte Fortbildung inklusive Entsorgeranforderungen
Dieser HDT-Lehrgang frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte und die gesetzliche Fortentwicklung.
- Neue Entwicklungen im Abfallrecht
- Europäische Entwicklungen
- Nationale Entwicklungen, auch in angrenzenden Rechtsgebieten
- Haftungs- und strafrechtliche Risiken, aktuelle Urteile
- Erfahrungen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in die betriebliche Praxis
- Zuordnung von Abfällen nach dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Abfalldatenerhebung
- Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht
- Neue Entwicklungen im Arbeitsschutz
- Erfahrungen bei der Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben aus behördlicher Sicht
- Aufgaben der behördlichen Überwachung
- Umfang der Überwachung, Betriebskontrollen
- "Erleichterungen" und Ausnahmen für Entsorgungsfachbetriebe
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Grundlagen des WHG und der AwSV
- Lagerung von gefährlichen Abfällen
Zum Thema
Fortbildungsverpflichtung für alle verantwortlichen Personen gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle 2 Jahre und gemäß § 5 Abs. 3 alle 3 Jahre.
Zielsetzung
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen sind verpflichtet, die in einem Grundkurs erworbene Fachkunde regelmäßig zu erneuern. Die Zeitintervalle betragen 2 Jahre nach EfbV und 3 Jahre nach AbfAEV. Die Erneuerung erfolgt durch die Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang. Die Teilnahmebescheinigung wird in allen Bundesländern anerkannt.
Teilnehmerkreis
Die Fortbildung richtet sich besonders an Entsorger nach §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung - EfbVSammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen § 54 KrWG; Abfallbeauftragte von Anlagen im Sinne des BImSchG, Abfallbeauftragte von Abfallentsorgungsanlagen. Abfallbeauftragte gemäß §§ 59 und 60 KrWG.
Im Weiteren an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG wahrnehmen sollen. An Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, sowie an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte.
Programm
- Europäische Entwicklungen
- Nationale Entwicklungen
- Rechtsverhältnis zwischen Entsorgungspflichtigen, Sammlern, Beförderern. Maklern, Händlern und der Abfallbehörde
- Zivil- und abfallrechtliche Haftung
- Strafrecht
- Zuordnung von Abfällen nach AVV
- POP-Abfälle
- Chemikalienrechtliche Grundlagen
- Umfang der Überwachung, Betriebskontrollen
- Nachweisrecht
- Erfahrungen bei der Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben aus behördlicher Sicht
- Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht
- Verantwortung des Abfallbeauftragten bei Abholung von gefährlichem Abfall
- Umgang bei Abweichungen im Entsorgeraudit
- Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“
- Die AwSV
- Grundlagen des WHG
- Lagerung von gefährlichen Abfällen
- Mengen, Herkunftsbereiche und Zusammensetzung der Abfälle
- Wege des Abfalls – von der Anfallstelle bis zum letzten Entsorgungsschritt
- Sortierung von Wertstoffen (Technik, Qualitätsanforderungen, Sortierquoten etc.)
Referenten
Umweltberater und Auditor im Umweltschutz, Ummendorf
Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie der Galvanosicherheitstechnik. Über 36 Jahre als Leiter im Unternehmen der BMV tätig gewesen, der industriellen Instandsetzung für sämtliche Luftfahrtzeuge der Bundeswehr.
- Produktionsleitung Betreiber einer chemischen Anlage der oberen Klasse
- Beauftragter für die Gebiete Gewässerschutz, Immissionsschutz, Störfälle, WHG und Abfall
- Person zur Begrenzung von Störfällen
- Befähigte Person Druckbehälter QM-Auditor / eingetragen in der BAFA Liste als Energieauditor für Betriebe Werkschutzleitung, Arbeitsplanung und Steuerung
Über 30 Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung, freiberuflich im Bereich der Schulung und betrieblichen und umweltrelevanten Analyse von Betrieben und Unternehmen.
Studium von Biologie und Chemie an der Universität Heidelberg, Ab-schluss als Doktor der Naturwissenschaften, Tätigkeiten bei einem Gartenbauunternehmen und der Stadt Bochum
1990 – 05/2021 Leiter des Amtes für Umweltschutz der Stadt Mül-heim an der Ruhr, verantwortlich für Umweltbehörden (Untere Ab-fallwirtschafts-, Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserbehörde), kommunale Entsorgung (Abfallentsorgung, Abwas-serbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst, Gebührenerhe-bung), Umweltplanung (Lärmminderung, Landschaftsplanung, Luft-qualität, Stadtklima), Wasserwirtschaft (Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserrahmenrichtlinie) und Forstverwaltung
Hinweise
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV, § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 27.08.2026, 16:00 Uhr
Esplanade 11
20354 Hamburg
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
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Uwe Schröer
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