
Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
Prüfsachverständige für Krane, entsprechend Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Sachverständige nach § 28 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (DGUV V52 früher BGV D6) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der genannten Prüfungen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Kranen sind dazu erforderlich. Im Wochenkurs des Haus der Technik e.V. wird das notwendige Rüstzeug vermittelt, um rechtlich sicher als Prüfsachverständiger arbeiten zu können.
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Prüfsachverständige für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Lehrgang werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für die Qualifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 001 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik e.V. vermittelt. Das notwendige Wissen für die Zertifizierung entsprechend dem akkreditierten Programm GS-HM-41 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Prüfsachverständigen für Krane“ bei der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall wird gelehrt.
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Mehr InformationenZum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können.
Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Zielsetzung
Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderte schriftliche Prüfung. Alternativ dient er zur Vorbereitung auf die entsprechend Ziffer 7.2 der GS-HM-41 geforderte schriftliche Prüfung.
Achtung! Berufsausbildungsabschluss mindestens Meister bzw. staatlich geprüfter Techniker.
Die Teilnehmenden lernen anhand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Normen, Vorschriften und Gesetzen für Krane.
Teilnehmerkreis
Zukünftige (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure/ Konstrukteurinnen, Fertigungsleitende und Montageleitende der Hersteller von Kranen, Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer/-innen der Betreiber von Kranen.
Die Teilnehmenden sollten über praktische Erfahrungen in der Konstruktion, im Bau, im Betrieb oder in der Prüfung von Kranen verfügen.
USP
- Qualifizierung
- Krane richtig prüfen
- Rechtssicherheit bei Kranabnahmen
Programm
- Europäische Vorschriften für Krane
- Begrüßung und Einführung
- Geschichte der Hebezeugtechnik
- Voraussetzung für die Qualifizierung (VG 001) und Zertifizierung (GS-HM-41)
- Prüfungsinhalte Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung sowie wiederkehrende Prüfung
- Europäische Richtlinien und deren nationalen Umsetzung: EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/EG + 89/392/EWG), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (alt 2006/95/EG + 73/23/EWG), EMV-Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG + 89/336/EWG), Lärmrichtlinie 2000/14/EG (neu 2005/88/EG), Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (alt 94/9/EG) und Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU) – Bedeutung von EN-Normen – KTA-Regeln – Hinweise zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Europäische Normung
- Bedeutung der europäischen Normung
- Aufbau des europäischen Normenwerkes
- Entstehung von europäischen Normen
- Stand der Normungsarbeit für Krane
- Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an die Konstruktion und Ausrüstung von Kranen
- Aufbau und Inhalt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Betriebssicherheitsverordnung/Technische Regeln (BetrSichV/TRBS)
- Prüfung von Kranen
- Nationale Vorschriften
- Bedeutung der nationalen Vorschriften
- Staatliche Vorschriften (PSG, VO usw.)
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kenntnisse und Bedeutung der Vorschriften
- Welche Vorschriften finden Anwendung bzw. müssen beachtet werden?
- Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) und beim Betrieb (Wiederkehrende Prüfung)
- Dokumentationsprüfung
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung (ohne Last)
- Funktionsprüfung (mit Prüflasten (statische und dynamische Prüfungen) bzw. Nennlast)
- Nachbesichtigung
- Prüfergebnis
- Prüfung von Kranen (Fortsetzung)
- Nationale Vorschriften
- Bedeutung der nationalen Vorschriften
- Staatliche Vorschriften (PSG, VO usw.)
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kenntnisse und Bedeutung der Vorschriften
- Welche Vorschriften finden Anwendung bzw. müssen beachtet werden?
- Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) und beim Betrieb (Wiederkehrende Prüfung)
- Dokumentationsprüfung
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung (ohne Last)
- Funktionsprüfung (mit Prüflasten (statische und dynamische Prüfungen) bzw. Nennlast)
- Nachbesichtigung
- Prüfergebnis
- Prüfung von Kranen (Fortsetzung)
- Nationale Vorschriften
- Bedeutung der nationalen Vorschriften
- Staatliche Vorschriften (PSG, VO usw.)
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kenntnisse und Bedeutung der Vorschriften
- Welche Vorschriften finden Anwendung bzw. müssen beachtet werden?
- Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) und beim Betrieb (Wiederkehrende Prüfung)
- Dokumentationsprüfung
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung (ohne Last)
- Funktionsprüfung (mit Prüflasten (statische und dynamische Prüfungen) bzw. Nennlast)
- Nachbesichtigung
- Prüfergebnis
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
HDT, Essen
Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.
Hinweise
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Zusage zur Teilnahme entsprechend dem Eingang der Anmeldung!
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang und wenn alle notwendigen Voraussetzung erfüllt sind, können Sie zur schriftlichen Prüfung zum/zur Prüfsachverständigen zugelassen werden. Diese Prüfung ist 3-stündig und wird mehrmals jährlich im Haus der Technik e .V. angeboten.
Nach bestandener Prüfung gemäß VG 001 der FKH erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Fr. 19.11.2027, 14:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239